Staatsversagen
"Dönermorde": Standpunkt zu den Aufgaben europäischer StaatenDie Serie von "Dönermorden" wirft eine grundlegende Frage zu Staatssystemen in Europa auf. Eigentlich hat der Staat nur sehr wenige Aufgaben: Innere Sicherheit, äußere Sicherheit, Rechtssicherheit. Ausgerechnet eine dieser Säulen scheint nicht zu funktionieren, analysiert der Jurist Andreas Geiger für EURACTIV.de.
„Dönermorde“: Standpunkt zu den Aufgaben europäischer StaatenDie Serie von „Dönermorden“ wirft eine grundlegende Frage zu Staatssystemen in Europa auf. Eigentlich hat der Staat nur sehr wenige Aufgaben: Innere Sicherheit, äußere Sicherheit, Rechtssicherheit. Ausgerechnet eine dieser Säulen scheint nicht zu funktionieren, analysiert der Jurist Andreas Geiger für EURACTIV.de.
Zum Autor
Dr. Andreas Geiger ist Managing Partner der Lobbykanzlei Alber & Geiger (Brüssel und Berlin) und Autor des "EU Lobbying Handbook".
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Es gibt nicht viel, was ein demokratischer Staat in Europa können muss. Eigentlich sind es sogar nur wenige Grundlagen, die einen funktionierenden europäischen Staat ausmachen. Aber diese "basics" müssen funktionieren. Tun sie es nicht, sind die Identifikation mit dem Staat und damit der staatliche Kern in Gefahr.
Zu diesen Grundlagen gehört, dass der Staat im Austausch für das staatliche Gewaltmonopol – welches die Selbstjustiz ersetzt – seinen Bürgern im Streit untereinander und gegen die Obrigkeit rechtsstaatliche Garantien gibt und ihnen Sicherheit im Innern und gegen äußere Feinde gewährleistet. Um diese Aufgaben zu erfüllen, darf der Staat Steuern bei seinen Bürgern erheben.
Diese klassischen Staatsaufgaben wurden und werden in Deutschland durch die fünf Ministerien des Inneren, Äußeren, der Verteidigung, Justiz und Finanzen dargestellt. Man könnte auch provozierend hinzufügen, dass alle anderen Ministerien (die daher auch "für" und nicht "des" heißen) der jeweiligen politischen Mode und den Versorgungsposten eines Kabinetts geschuldet sind, nicht aber dem demokratischen Staatswesen an sich.
Um richtig verstanden zu werden: Es geht hier nicht darum, einem neoliberalen, marktwirtschaftlich orientierten Weniger an Staat das Wort zu reden. Es geht um eine Rückbesinnung auf das Staatswesentliche. Es gibt heute viele ehrenwerte und gutgemeinte Aufgaben, die sich der Staat selbst gestellt hat. Auch weil viele politische Wahlversprechen sich nach der Wahl in Ministerialstrukturen niedergeschlagen haben. So ein Aufgabenzuwachs geht auch so lange in Ordnung, wie diese Aufgaben finanzierbar sind und andere, staatswesentlichere Bereiche hierunter nicht leiden. Dies ist aber offenbar nicht mehr der Fall.
Eine der tragenden Säulen hat versagt
Eine der fünf tragenden Staatssäulen hat nun versagt. Und das allgegenwärtige Entsetzen sowie die politische Hysterie ob dieser Tatsache zeigt auch das Bewusstsein hierfür. Einige unaufgeklärte Morde in Deutschland allein hätten niemals einen solchen Sturm politischer Entrüstung nebst parlamentarischer Deklarationen nach sich gezogen.
Eine Serie rechtsextremistischer "Dönermorde" quer durch Deutschland über zwei Jahrzehnte hinweg ohne entsprechende Überwachung, Kenntnis, Kontrolle, Verhinderung oder Aufklärung durch den Staat aber schon.
Zurecht. Denn hier hat das staatliche System in einem zentralen Bereich des Schutzes der Inneren Sicherheit versagt. Und nicht einzelne Personen oder einzelne Institutionen wie der Verfassungsschutz sind das Problem. Es scheint vielmehr, dass die schleichende Verwässereung der kernstaatlichen Aufgabenstellung ursächlich ist.
Ein Staat, der bei begrenzten personellen und finanziellen Verwaltungsressourcen seine Aufgaben stetig erweitert, läuft zwingend Gefahr, jede einzelne dieser Aufgaben nicht mehr ordnungsgemäß zu bewältigen. Wenn aber eine der fünf klassischen Säulen davon betroffen ist, ist dies verheerend, da dies das Vertrauen der Bürger in ihren Staat nachhaltig erschüttert.
Der Staat ist aber bekanntlich die einzige Form oder Institution, die das friedliche und sichere Zusammenleben vieler Menschen möglich macht. Er ist nach Matzner die Basisinstitution der Institutionen.
Klassische Hauptaufgaben und Trend zur Aufgabenausdehnung
Hauptzweck des Staates ist demnach, den Menschen Regeln und Institutionen zur Verfügung zu stellen, um Interaktionsprobleme und -blockaden überwinden zu können. Der Staat muss daher Regeln und Institutionen schaffen, um die dem Menschen wichtigsten Güter – Eigentum, Freiheit und Sicherheit – zu schützen und dadurch die zwischenmenschliche friedliche und sichere Interaktion sicherstellen.
Zur Sicherung dieses Zwecks ergeben sich die klassischen Hauptaufgaben des Staates: Wahrung der territorialen Integrität, innere Sicherheit, Rechtsschutz, Außenvertretung des Staates und die Sicherung der finanziellen Basis.
?Die staatliche Tendenz zur Aufgabenausdehnung ist kein Novum. Die westeuropäischen Staaten sprechen der Institution Staat schon lange mehr als die fünf klassischen Aufgaben zu. Geschichtliche und gesellschaftliche Veränderungen wie Industrialisierung, Urbanisierung, Wertewandel usw. haben zu einer stetigen Expansion der Staatsaufgaben geführt.
Sie haben sich daher mittlerweile vervielfacht. So gibt es in Deutschland heute bereits 14 Ministerien. Ähnliches wird auch im europäischen Vergleich erkennbar: Im Zeitraum von 1849 bis heute stieg die Anzahl der Ministerien Großbritanniens auf 24 Ministerial Departments an, Frankreich hat 11 und Italien 17.
Mit dem reinen Wachstum der Ministerienanzahl noch nicht genug. Den neu geschaffenen Ministerien wurden im Laufe der Zeit immer mehr Ressorts und damit Zuständigkeiten, also staatliche Einmischungsbereiche zugeteilt. So kümmert sich das Familienministerium heute um Familie, Frauen, Jugend und Senioren, das Verkehrsministerium um Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Die "des"- und die "für-Ministerien"
Die Ressorts der sogenannten "für-Ministerien" werden aber nicht nur stetig mehr, sondern auch umverteilt, rückverteilt, verschoben usw. Bei der durch Eingenbefassung der Verwaltung mit einer neuen Materie nach gewisser Zeit stets entstehenden Überlastung werden zu allem Überfluss bestehende Ministerien in neue aufgespalten. Das Familienministerium wurde 1991 gleich in drei Ministerien aufgespalten, wenig später auch schon wieder auf zwei reduziert. 1986 wurden Ressorts des Innen-, Familien- und Gesundheitsministeriums sowie des Landwirtschaftsministeriums an das neu gegründete Umweltministerium übertragen, damit diese Politikinitiative auch eine eigene Daseinsberechtigung in Ministerialform demonstrieren konnte.
Bereits das Lesen dieser Ressortgründungen und -(um)verteilungen wirft Zuständigkeitsfragen auf. Im Zweifel wird sich der Beamte, dem Aufgaben nicht dezidiert übertragen sind, nämlich tendenziell unzuständig fühlen. Eine Aufgabe wird daher allein aus Kompetenzgründen bereits länger als nötig in Bearbeitung sein oder – wie nunmehr im Rahmen der "Dönermorde" kritisiert – im Kompetenzgerangel gänzlich untergehen.
Um gegenzusteuern, hat der Staat begonnen, viele der sich im Lauf der Zeit selbst auferlegten Aufgaben unter seiner Kontrolle wieder zu privatisieren, um sie ohne Überlastung der eigenen Ressourcen noch erfüllen zu können. Dies führt jedoch nur zu noch größerer Verwässerung der Staatsstruktur, denn jede Einheit für sich – Ministerien, staatliche Institutionen und Private – arbeitet induktiv, also bei ihrem Ressort oder ihrer Aufgabe beginnend, ohne dabei den Staatszweck im Auge zu behalten.
Um dies erneut klar zu stellen: Ressourcenmangel ist nicht der Grund für mangelhafte Erfüllung der staatlichen Kernaufgaben. Die Setzung von Prioritäten, eine Definition und Zuordnung von Aufgaben und Ressorts auf Dauer, Prävention von Definitions- und Zuständigkeitsproblemen sowie die Bearbeitung von Fachgebieten über langanhaltende Zeiträume hinweg würden bestehende Ressourcen von unnötigen Lasten befreien und für die wesentlichen Kernaufgaben freisetzen.
Deutschland kann von der EU viel lernen
Deutschland kann hier von der EU viel lernen, die sich ihre Mittel – anders als ein Staat – nicht selbst besorgen kann, sondern von den Mitgliedern genehmigen lassen muss. Die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission hat, als ihr die Ressourcen zur Kartellbekämpfung auszugehen drohten, schlichtweg das kartellrechtliche Anmeldeverfahren für horizontale und vertikale Wettbewerbsbeschränkungen abgeschafft und durch eine Ex-post-Kontrolle ersetzt. Und zwar mit dem erklärten Ziel, die durch das verwaltungstechnische Anmeldeverfahren blockierten Ressourcen freizueisen, um sie der "hard core"-Kartellbekämpfung zu widmen. So einfach geht das.
Aber dazu müsste sich der Staat zunächst auf seine Kernaufgaben zurückbesinnen. Er müsste – ähnlich dem Bundesverfassungsgericht im Rahmen der richterlichen Selbstbeschränkung – sich selbst zurücknehmen, sich kontrollieren, nicht in Bereiche "hineinzukraken", in denen er eigentlich nichts verloren hat.
Das ist jedoch ein völlig anderer Ansatz als der heute praktizierte parteipolitische Verdienstgedanke, "jedem Pfosten seinen Posten" zu verschaffen. Dafür braucht es aber eben auch politisches Personal, dessen Gewissen nicht nur der Ego-Entwicklung verpflichtet ist. Hoffen wir, dass ein europäischer Herbst genug ist, um diese Neuausrichtung anzustoßen, und es hierfür keinen arabischen Frühling braucht.
Andreas Geiger
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