Für eine Volksabstimmung über Europa
Standpunkt von Michael Roth (SPD)Die nächste Änderung der Europa-Verträge sollte mit einer Volksabstimmung verbunden werden, fordert der SPD-Europapolitiker Michael Roth. EURACTIV.de veröffentlicht den Diskussionsbeitrag zur aktuellen Debatte um die Änderung der EU-Verträge in voller Länge.
Standpunkt von Michael Roth (SPD)Die nächste Änderung der Europa-Verträge sollte mit einer Volksabstimmung verbunden werden, fordert der SPD-Europapolitiker Michael Roth. EURACTIV.de veröffentlicht den Diskussionsbeitrag zur aktuellen Debatte um die Änderung der EU-Verträge in voller Länge.
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Michael Roth (SPD) ist seit 1998 Mitglied des Deutschen Bundestages und seit Mitte November 2010 europapolitischer Sprecher seiner Fraktion. Seit Februar 2009 ist er Generalsekretär der SPD in Hessen.
Die These Ein föderales Europa braucht ein Grundgesetz hatte Roth im Interview mit EURACTIV.de Anfang September erläutert.
Überzeugte Europäer sollten die Stimme des Volkes nicht fürchten. Viele Bürger trauen der Europäischen Union weder die Kraft noch die Fähigkeit zu, die derzeitige Staatsschulden- und Vertrauenskrise zu bewältigen. Der Verlust an Glaubwürdigkeit ist immens. Dieser deprimierende Befund ist der Nährboden für Skepsis, ja Ablehnung einer weiteren Integration. Und da können noch so viele Repräsentanten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft "mehr Europa, nicht weniger" fordern.
Im Gegensatz zu zahlreichen anderen europäischen Staaten gibt es in Deutschland keine Partei, die die grassierenden Ängste und Vorurteile erfolgreich auszuschlachten vermag. Aus den kritischen Stimmungen werden keine Stimmen für populistische Kräfte. Noch nicht. Aber es gibt die hinlänglich bekannte Taktik europhober Kräfte, immer dann eine Volksabstimmung über Europas Zukunft ins Spiel zu bringen, wenn es schlecht um die EU steht. Das kennt man nicht zuletzt von den Debatten um die gescheiterte Verfassung für Europa und den Vertrag von Lissabon. Diejenigen, denen diese Regelwerke zu weit oder in die falsche Richtung gingen, haben mit ihrer Forderung nach einem Plebiszit Föderalisten und Integrationisten immer wieder in die Defensive und Erklärungsnöte gebracht. Wer will schon den Deutschen das verwehren, was Franzosen, Niederländern oder Iren recht und billig ist?
Verpflichtungen des Grundgesetzes
Bislang half stets ein Blick in das deutsche Grundgesetz. Das sieht mit Ausnahme von Länderneugliederungen Volksabstimmungen nicht ohne weiteres vor. Das kann man beklagen, aber es ist nun einfach mal so. Das Grundgesetz wurde ganz überwiegend integrationsfreundlich ausgelegt. Die Präambel verpflichtet Deutschland, als "gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen." Artikel 23 stellt fest: "Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit." Nach über Jahrzehnten hinweg herrschender Auffassung stand einem vereinten Europa mit einer föderalen, demokratischen und rechtsstaatlichen Struktur nichts im Wege. Die Entwicklung Deutschlands in einer sich immer weiter vertiefenden Europäischen Union schien offen.
Seit den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes zu Maastricht, spätestens zum Lissabon-Vertrag und jüngst zur Verfassungsmäßigkeit des europäischen Rettungsschirmes EFSF, werden immer mehr die Grenzen der Mitwirkung Deutschlands an der europäischen Integration betont. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Andreas Voßkuhle flankiert die jüngsten Urteile mit präzisierenden Interviewaussagen. Er führt aus, dass der Rahmen für eine weitere Integration wohl weitgehend ausgeschöpft sei und es für die Abgabe von Kernkompetenzen an die EU nicht mehr viel Spielraum geben dürfte.
Nimmt man dies ernst, so bedarf es keiner großen Phantasie, um ganz nüchtern festzustellen: Mehr Europa ist mit diesem Grundgesetz nicht drin. Zumindest scheint es zunehmend unwahrscheinlich, dass die Verfassungsrichter die aktuell diskutierten Vorschläge für eine stärkere wirtschafts- und finanzpolitische Koordinierung anstandslos durchwinken würden. Allen Plänen ist gemein, dass sie die haushalts-, finanz- und wirtschaftspolitischen Zuständigkeiten der Nationalstaaten im Kern antasten. Exakt diese Kernkompetenzen dürfte das Bundesverfassungsgericht im Blick gehabt haben, als es seine Stoppschilder für "mehr Europa" aufgestellt hat.
Volksabstimmung für nächste EU-Vertragsreform
Gleichzeitig weist nicht nur Voßkuhle einen (Aus-)weg: Wenn denn weitere substanzielle Integrationsschritte nötig und geboten sind, muss das deutsche Volk darüber nach Artikel 146 GG abstimmen. Das, was den Deutschen 1990 bei der Wiedervereinigung verwehrt wurde, nämlich die Entscheidung über die Verfassungsordnung durch das Volk, wäre eine zukunftsweisende Chance für unser Land und Europa. Unser Grundgesetz hat sich in Jahrzehnten sehr bewährt. Weitreichende Änderungen sind entbehrlich, eine umfassende Verfassungsreform mit einer vollständig neuen Verfassung wäre nicht das Ziel.
Die nächste Änderung der Europa-Verträge sollte mit einer Volksabstimmung verbunden werden, die sich auf Artikel 146 GG bezieht. Ein Konvent, der sich maßgeblich aus Vertretern der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlamentes zusammen setzt, sollte sich auf die notwendige Weiterentwicklung des europäischen Vertragswerkes verständigen.
Ob die Bürger für eine Änderung der Europa-Verträge und damit für ein neues Grundgesetz als deutsche Verfassung stimmen, wäre dann in einer Volksabstimmung abschließend zu klären. Bei einer einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen hätte man bereits die neue Verfassung, von der unser Grundgesetz spricht. Sie hieße immer noch Grundgesetz und würde sich auch ansonsten nicht sichtbar verändern.
Aber es handelte sich um eine materiell neue Verfassung, weil das Volk den in den Änderungen der Europa-Verträge liegenden Souveränitätsverzicht ausdrücklich erlaubt hätte. Das könnte dann auch ein Bundesverfassungsgericht nicht mehr überprüfen, weil der pouvoir constitutant, damit die "revolutionäre Gewalt des Volkes" gesprochen hätte.
Monatelange Europa-Debatte überall im Lande
Dieser Volksabstimmung ginge die Verständigung und Vergewisserung unserer Bevölkerung über Deutschlands Rolle in Europa voraus. Eine intensive monatelange Debatte über Deutschland in Europa. Fernsehsendungen, Zeitungsartikel, Diskussionsrunden überall im Lande. Dieser Diskurs ist überfällig, kein überzeugter Europäer muss ihn scheuen. Im Gegenteil. Mit manchen Vor- und Fehlurteilen ließe sich aufräumen. Nämlich, dass es schon lange nicht mehr um nationalen Souveränitätsverlust, sondern um die Wiedererlangung von Handlungsfähigkeit geht.
Mit und über Europa lässt sich die Globalisierung gestalten: demokratisch, rechtsstaatlich, sozial und nachhaltig. Es wäre eine anspruchsvolle, schwierige Auseinandersetzung, absehbar nicht frei von populistischen Hetztiraden. Volksabstimmungen bedeuten zwar keinen Automatismus für "mehr Europa", doch sie zwingen die Politik dazu, den Menschen das europäische Projekt besser zu erklären und für ihre Überzeugungen zu werben. Am Ende stünde ein klares Votum für mehr Europa. Voran gekommen ist das vereinte Europa immer mit mutigen Entscheidungen. Couragierte Bürger könnten der verzagten Politik Beine machen. Eine Bürgerbewegung sichert Europas und Deutschlands Zukunft. Das wäre doch was.
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