EPBD-Trilog: Chancen für bessere Gebäude in Europa jetzt nutzen
Die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) ist Europas wichtigste Gesetzgebung für Gebäude. Jetzt muss sich Deutschland dafür einsetzen, schreibt Oliver Rapf.
Oliver Rapf ist Geschäftsführer des Brüsseler Think-Tanks BPIE (Buildings Performance Insitute Europe).
Nun startet die letzte Phase des Gesetzgebungsprozesses: die Verhandlungen zwischen dem EU-Parlament und dem Rat unter Vermittlung der EU-Kommission (auch „Trilog“ benannt).
Mit dem Auftakt der Triloge müssen die Europäischen Institutionen nun ihren Auftrag wahrnehmen, Europas Gebäude zukunftstauglich zu machen.
Die Europäische Kommission hatte in ihrem Entwurf für die Neufassung der EPBD einen konsistenten Vorschlag zur Schaffung zeitgemäßer Ziele und Maßnahmen gemacht, dessen Kernstück nicht wackeln darf:
- Zukunftsfähige Null-Emissions-Gebäude als Standard für den Neubau
- Klare und verbindliche Schritte für das Ende fossiler Heizungen in Europa
- Mindestanforderungen für die Gesamtenergieeffizienz bestehender Gebäude
- Lebenszyklusperspektive für die Reduktionsanstrengungen des Gebäudesektors
- Umfassende Reform der Energieausweise – für bessere und umfangreichere Daten und eine höhere Vergleichbarkeit der Energieausweise
Deutschland als wichtiges Mitgliedsland muss dazu beitragen, dass diese Kernstücke nicht aufgeweicht werden und die klimapolitischen Potenziale – und nicht zuletzt die sozialen Chancen, die in der EPBD liegen, zu nutzen.
Im Sinne der Renovierungswelle gestaltet, kann die neue EPBD den Investoren und Eigentümern klare Leitplanken zur schrittweisen Sanierung des europäischen Gebäudebestands bringen und dort Anreize für Sanierungen bieten, wo Sie den Menschen am meisten nutzen: Gebäude für ein gesundes, sicheres und bezahlbares Wohnen auch in turbulenten Zeiten fit zu machen.
Das Gebäude der Zukunft
Laut einer Studie von Ramboll, BPIE und der KU Leuven, wird bei Fortschreibung der aktuellen Entwicklungen die Grundfläche des EU-Gebäudebestands durch Neubauten bis 2050 um 40 % zunehmen.
Europas Architekten, Ingenieure und die Baubranche brauchen daher verbindliche neue Baustandards, um die Planung und den Bau neuer Gebäude so zu gestalten, dass sie dem Ziel der Klimaneutralität umfassend entsprechen.
Dafür benötigen wir einen klaren ZEB-Standard (Null-Emissions-Gebäude, aktualisiert von NZEB – Nearly Zero-Energy Building) und einen Fahrplan für die Emissionsreduktion entlang des gesamten Lebenszyklus von Gebäuden.
Zusammen mit einem gut definierten Zeit- und Umsetzungsplan von heute bis 2050 kann auch die sogenannte graue Energie reduziert werden.
Die EU-Institutionen sind einer Meinung, dass ein neuer Standard für Null-Emissions-Gebäude mit einem hohen Energieeffizienzniveau festgelegt werden soll. Uneinigkeit herrscht darüber, wie genau der Standard festgelegt wird und was er beinhaltet.
Einig sind sich alle EU-Institutionen darin, dass Null-Emissions-Gebäude keine CO2-Emissionen durch die Verbrennung fossiler Energieträger im Gebäude erzeugen.
Das EU-Parlament stimmt dem Vorschlag der EU-Kommission zu, dass der Restbedarf an Primärenergie vollständig durch erneuerbare Energiequellen zu decken sein. Aus BPIE-Sicht ist das sinnvoll und wichtig und wir sind entsprechend auch gegen die Aufnahme von Ausnahmen, für die sich der EU-Ministerrat einsetzt.
Einige Mitgliedsstaaten machen es bereits vor: Dänemark und Frankreich haben schon vor einigen Jahren einen Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieträger zur Wärmeerzeugung beschlossen, die Niederlande und Österreich haben, ähnlich wie Deutschland, angefangen die Nutzung von Ölheizungen zu verbieten, andere europäische Länder wie Slowenien oder Finnland planen den Ausstieg aus der Nutzung von fossilen Brennstoffen in der nahen Zukunft.
Deutschland sollte hier nicht hinterherhinken und ebenfalls eine Vorreiterrolle einnehmen.
Die Einführung von Erneuerbaren Energien-Vorgaben für Heizungen, wie im GEG angelegt, ist dafür ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der zukünftigen EPBD.
Es gilt nun, diesen europäischen Trend zum Umbau des Heizsystems auf erneuerbare Energien mit umfangreichen Maßnahmen zur Energieverbrauchsreduktion zu kombinieren. Der neue ZEB-Standard leistet hier einen wichtigen Beitrag und sollte niedrige und klar definierte Grenzwerte für den Energiebedarf festlegen.
Hier gehen sowohl der Rat als auch das Parlament noch nicht weit genug und sollten ihre Positionen nachschärfen.
Mindestanforderungen für den Gebäudebestand
Minimum Energy Performance Standards (MEPS) sind in dem EPBD-Vorschlag der Kommission als Mindestanforderungen für den Gebäudebestand eingeführt worden. Sie sollen dazu beitragen, die ineffizientesten Gebäude zuerst zu sanieren und auf ein zukunftsfähiges Energieverbrauchsniveau zu bringen.
Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass beim Design von Mindestanforderungen drei Kernprinzipien berücksichtigt werden:
- Worst first: die 15% ineffizientesten Gebäude in Europa haben einen so hohen Energieverbrauch, dass ihre Sanierung offensichtlich ist und sie prioritär saniert werden müssen – einschließlich der Wohngebäude.
- Vorrang für einkommensschwache Haushalte: der Fokus der Sanierungen sollte auf Wohngebäuden liegen – insbesondere um betroffene Mieter:innen aus der Energiearmut zu bringen.
- Finanzierung und Informationen zusichern: MEPS müssen in ein unterstützendes Ökosystem von Finanzierungs- und Informationsangeboten eingebunden sein. Dazu müssen Unterstützungsangebote und MEPS-Designs an Eigentümerstrukturen und Gebäudetypologien ausgerichtet sein und niedrigschwellig verfügbar gemacht werden. Um Eigentümer:innen bei der Sanierungsentscheidungen und -finanzierung zur Einhaltung der MEPS zu unterstützen ist es sinnvoll auf lokaler Ebene zentrale Anlaufstellen, so genannten One-Stop-Shops, zu schaffen.
Obwohl alle Europäischen Institutionen ihren Beitrag zur Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050 anerkennen, haben die Mitgliedstaaten den Vorschlag zu MEPS im Rat erheblich abgeschwächt.
Demnach soll sowohl der Geltungsbereich als auch die Zielsetzung der MEPS reduziert werden. Der Rat hat sich beispielsweise vom „Worst first“-Prinzip für Wohngebäude verabschiedet und lässt damit nicht nur im Unklaren, welche Wohngebäude saniert werden müssten. Damit verschenkt er auch die Chance für schnelle Gewinne für Klimaschutz und Geldbeutel.
Auch deutsche Regierungsvertreter haben sich zuletzt gegen MEPS im Wohngebäudebereich ausgesprochen.
Damit riskiert Deutschland nicht nur, ein wirkungsvolles Klimaschutz-Instrument aufzugeben, sondern auch, dass die Potenziale für soziale Gerechtigkeit, die in der Renovierungswelle enthalten sind, ungenutzt bleiben und sich soziale Spannungen verschärfen.
Denn wenn Wohngebäude nicht explizit in MEPS enthalten sind, wird sich der Bau- und Finanzsektor auf größere Gebäude konzentrieren und Wohngebäude damit auslassen. Einkommensschwache Haushalte werden dann weiterhin in ungedämmten, zugigen – und mit steigenden Energie- und CO2-Kosten – teuren Wohnungen wohnen.
Die Bundesregierung muss hier ihre Position dringend revidieren!
Enttäuschend ist auch, dass keine der beiden Institutionen mit ihren Positionen Anreize für tiefgreifende Sanierungen bietet. Die Schaffung eines dynamischen Systems, dass schrittweise die Sanierung auf einen klimaneutralen Gebäudebestand erreicht, sollte im Design verankert und über Förderung flankiert werden. Hier kann und sollte die EU richtungsweisende Entscheidungen treffen.
Unserer Einschätzung nach gibt die Position des EU-Parlaments zu den MEPS einen stärkeren Impuls für die Sanierung.
Es umfasst eine höhere Anzahl an Gebäuden, gibt für jedes Gebäude ein klares Ziel vor, steigert die Gesamtenergieeffizienz und bettet die Mindeststandards in einen Rahmen aus finanzieller Unterstützung, Beratungsdiensten und sozialen Garantien ein.
Entgegen der öffentlichen Wahrnehmung und der Berichterstattung in manchen Medien bestehen durchaus noch Flexibilität und die Möglichkeit für Ausnahmen, so dass die Mitgliedsstaaten auf nationale Besonderheiten eingehen können.
Als BPIE sind wir der Meinung, dass die deutsche Bundesregierung eine Chance verpasst, wenn sie sich im Rat gegen umfassende MEPS ausspricht. Statt die Belastungen zu betonen, sollte Deutschland sich für ein kluges Design und ergänzenden Maßnahmen für die Mindestanforderungen an den Gebäudebestand einsetzen, und so die Chancen für den Klimaschutz und für soziale Gerechtigkeit unterstützen.
Lebenszyklusperspektive auf Gebäude
In der Neufassung der EPBD wird jenseits des Energiebedarfs in der Nutzungsphase auch der Blick auf den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes eröffnet.
Dies ist begrüßenswert und überfällig. Zeigt doch die Betrachtung der Lebenszyklus-THG-Emissionen, dass ein Großteil der im Deutschen Graue Energie genannten Emissionen bereits anfallen, noch bevor das Gebäude überhaupt genutzt wird. Effizientes Design und kluge Materialwahl bergen enormes Potenzial, diese Emissionen zu reduzieren.
Entsprechend ist es ein wichtiger Schritt, dass sowohl die Kommission als auch der Rat diesen Lebenszyklus-Ansatz zur Verringerung der Treibhausgasemissionen von Gebäuden berücksichtigen, indem sie für Neubauten ab dem 1. Januar 2030 und für Gebäude mit einer Fläche von mehr als 2000 m² ab 2027 die Offenlegung der Lebenszyklus-THG-Emissionen vorschlagen.
Das Parlament legt darüber hinaus einen Zeitplan fest, der zunächst die Messung und Offenlegung von Lebenszyklus-THG-Emissionen vorsieht, um dann in einem nächsten Schritt Grenzwerte zu definieren.
Dieser Zeitplan sollte von Deutschland unterstützt werden und in der endgültigen Fassung der EPBD enthalten sein. Ein solcher Zeit- und Umsetzungsplan, der auch Anreize für die Datenerhebung enthält, bietet allen Akteuren entlang der Wertschöpfungskette Klarheit in Bezug auf die erforderlichen Kapazitäten, Fähigkeiten, Daten und Instrumente für die Einführung von CO2-armen Maßnahmen entlang des Lebenszyklus.
Deutschland ist in der Methodik zur Berechnung von Lebenszyklus-THG-Emissionen schon vorangeschritten. Für Neubauten ist die Einhaltung von Lebenszyklus-THG-Grenzwerten bereits verpflichtend, um eine staatliche Förderung im Rahmen des Förderprogramms Klimafreundlicher Neubau zu erhalten.
Andere Mitgliedsstaaten, wie die Niederlande, Frankreich, Dänemark, Finnland oder Schweden gehen allerdings noch weiter.
Sie haben bereits Grenzwerte oder Offenlegungspflichten für Neubauten eingeführt. Deutschland sollte auch hier nicht zögerlich sein und eine Lebenszyklusbetrachtung rechtlich verankern.
Gemeinsam mit den anderen Vorreiterländern kann Deutschland die Methodik mitgestalten und einen ambitionierten Fahrplan unterstützen.
Anspruchsvolle und zielführende Maßnahmen sind erforderlich
Die Position des EU-Parlaments ist auch bei anderen Themen weitreichender als die des Rates.
Dies gilt insbesondere für die Neugestaltung der Energieausweise, der Sanierungsfahrpläne und der finanziellen Förderprogramme. Dies sind wichtige Bausteine, um die Sanierung für alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette realisierbar und für diejenigen zugänglich zu machen, die sie am dringendsten benötigen. Die Reform der Energieausweise strebt zum einen eine Neuskalierung an.
Darüber hinaus enthält der Kommissionsvorschlag viele Vorschläge zur Verbesserung der Ausstellung, Qualität und Zuverlässigkeit der Energieausweise.
Während das Parlament diesen Vorschlägen zustimmt oder Verbesserungsvorschläge macht, schwächt der Rat ab. Im Trilog muss es nun darum gehen, den Rahmen für Energieausweise zu stärken.
Deutschland kann dabei eine Schlüsselrolle einnehmen. Die EU-Kommission hat einen kohärenten und konsistente Verschlag für ZEB, MEPS und reformierten Energieausweise gemacht.
Während des Trilogs muss darauf geachtet werden, dass der Bezug der verschiedenen Instrumente sinnvoll und im Sinne des Klimaschutzes aufeinander bezogen sind.
Wenn wir die Klimaziele ernst nehmen, wenn wir ernst damit machen wollen, Energiearmut zu bekämpfen und Energieunabhängigkeit zu erreichen, dann müssen alle Hebel in der EPBD genutzt werden.
Dann muss Deutschland, sowie die anderen Mitgliedsstaaten, sich im Rat für die effektive und konstruktive Vorschläge einsetzen, um Planungssicherheit zu gewährleisten und langfristige Veränderung im Gebäudesektor in Richtung Nachhaltigkeit, Gerechtigkeit und Unabhängigkeit anzustoßen.