Die Neiddebatte in der Steuerdebatte
Kommentar von Andreas GeigerKaum haben sie aus ihrer Sicht die Wahl verloren mit ihrem Kreuzchen, kommen sie heraus und erheben ihre Stimmen. Vorwurfsvoll. Laut. Und selbstgerecht. Die Umverteiler.
Kommentar von Andreas GeigerKaum haben sie aus ihrer Sicht die Wahl verloren mit ihrem Kreuzchen, kommen sie heraus und erheben ihre Stimmen. Vorwurfsvoll. Laut. Und selbstgerecht. Die Umverteiler.
Der Autor
Dr. Andreas Geiger ist Managing Partner der Lobbykanzlei Alber & Geiger (Brüssel und Berlin) und Autor des "EU Lobbying Handbook". Für EURACTIV.de verfasst er in unregelmäßigen Abständen Kommentare zur aktuellen Politik.
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Eine Gerechtigkeitsdebatte wollen die Umverteiler jetzt in Deutschland entfachen. Wieder einmal. Nachdem "ihre" Leute es nicht in die Regierung geschafft haben.
Eigentlich geht es ihnen dabei wie immer aber nur um Umverteilung. Ums liebe Geld eben. Was andere haben. Und sie nicht. Und das hätten sie eben gern. Per Erbschaftssteuer. Und Vermögenssteuer. Die alte Leier eben.
Und selbst im SPIEGEL findet sich nach der Bundestagswahl teilweise ein Tonfall hierzu, der an die alten Grabenkämpfe der Republikgründung erinnert: "…der Unternehmerspross, dem sein Erbe sogar komplett steuerfrei in den Schoß fällt – sofern Papi sich nicht ganz dumm angestellt hat." Gut, bleiben wir mal bei diesem Beispiel.
Was genau hat diese Debatte mit Gerechtigkeit zu tun? Es ist eine Neiddebatte in Reinkultur. Nichts anderes. Und genau als solche muss man sie brandmarken, bevor man weiterdebattiert. Um was geht es den Umverteilern anderes, als "dass da einer sitzt, der muss nicht für sein Geld arbeiten, ich aber schon"? Und wie lange geht es ihnen darum? Genau so lange, bis aus dem Habenichts einer mit vollem Bankkonto geworden ist? Das ist so ähnlich wie mit dem Ökoaktivisten, der auf einmal ein Häuschen im Grünen will. Da denkt man dann plötzlich anders über den Schutz des Laubenpiepers.
Wenn der vermeintlich Reiche seinen Reichtum noch zu Lebzeiten verprasst, kommt kein Mensch auf die Idee, dies zu sanktionieren. Egal, wie er ihn verprasst. Das ist ja seine Sache. Denn es ist sein Geld. Wenn er es aber seinen Kindern gibt, damit die es ausgeben koennen – was ja sein gutes Recht ist –, dann soll dies anders sein? Warum?
Wurde sein erworbenes Geld etwa vom Staat zuvor anders behandelt, als das des Umverteilers? Mitnichten. Dieses Geld wurde, als es verdient wurde, exakt gleich besteuert. Mit der Einkommenssteuer. Im Zweifel sogar mit dem Spitzensteuersatz. Beide haben Geld verdient. Beide haben es versteuert. Beide können mit ihrem Geld nun machen, was sie wollen. Es ist ihres.
Was soll – außer Neid – also er Grund dafür sein, hier wieder und wieder staatlicherseits zuzugreifen, und den Erlös den Umverteilern zuzustecken? Der hier übliche Einwand, dass es sich beim Erbfall um einen Wechsel des Steuersubjekts handele, und die Besteuerung jeweils am neuen Subjekt anknüpfe, ist vorgeschoben. Das kann man so handhaben, muss man aber nicht. Will man das Geld dem Wirtschaftskreislauf zuführen? Was macht es da für einen Unterschied, ob Vater oder Kinder das Geld verprassen oder eben nicht? Keinen. Dann müssten beide Fälle aber identisch behandelt werden.
So richtig schlüssig kann das mit der Erbschafts- und Vermögenssteuer bei genauerer Betrachtung keiner begründen. Weder politisch noch ökonomisch. Einzig ideologisch. Nach früheren anderen Rechtfertigungsversuchen, die nicht griffen, findet sich in Deutschland heute die Rechtfertigung einzig in der erhöhten steuerlichen Leistungsfähigkeit des Betroffenen sowie in der sozialstaatlich angeblich gewünschten Umverteilung von angehäuften Vermögen. Kurz: Umverteilung.
Aber schauen wir doch mal genauer hin: Wer will das wirklich? Doch nur der, der nichts hat. Oder der, der nichts bekommt. Selbst Geringverdiener finden es nicht lustig, wenn der Staat sich an dem bedient, wovon es "seine Kinder einmal besser haben sollten". Freibeträge hin oder her. Im Grundsatz ist dieses Vorgehen bereits inakzeptabel. Das wird bei einem Blick über den deutschen Tellerrand auch schnell klar. Mehr als die Hälfte aller europäischen Staaten sieht das anders als Deutschland. Anders als hierzulande fallen bei dieser Mehrheit in Europa zum Beispiel keine Erbschaftssteuern an, wenn Papi an den Sohnemann vererbt.
Eine Mehrheit zur Besteuerung der Erbschaften findet sich derzeit in Europa nur, wo es um Betriebsvermögen geht, der Sohnemann also auch Unternehmerspross ist. Aber ist das richtig? Hier ist doch nur die Masse derjenigen größer, die davon nicht persönlich betroffen sind. Solange es nur die anderen erwischt, und ich gegebenenfalls sogar davon profitiere, ist alles gut? Falsch. Es geht im Kern um dieselbe Sache, wie beim Erbe des Geringverdieners. Und bei der Debatte um dasselbe dahinterstehende Problem: Neid. Wir sollten es aussprechen. Und uns davon verabschieden.