Die EU muss vehementer gegen Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit vorgehen

Während die EU in Bezug auf den Ukraine-Krieg derzeit politische Willensstärke beweist, werden die innenpolitischen Probleme der EU jedoch weiterhin zu zaghaft angegangen. Dabei wäre das Auslösen des Rechtsstaatsmechanismus gegen Polen und Ungarn schon überfällig, schreibt Petra Bárd.

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Doch diesen Krieg als Vorwand für weitere Verzögerungen zu nutzen, ist falsch. Vielmehr sollten wir ihn als Katalysator für Veränderungen begreifen. Weltweit ist die Demokratie im Abstieg begriffen und die EU ist keinesfalls ein sicherer Hafen. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall. [Good luck images/Shutterstock]

Während die EU in Bezug auf den Ukraine-Krieg derzeit politische Willensstärke beweist, werden die innenpolitischen Probleme der EU jedoch weiterhin zu zaghaft angegangen. Dabei wäre das Auslösen des Rechtsstaatsmechanismus gegen Polen und Ungarn schon überfällig, schreibt Petra Bárd.

Dr. Petra Bárd ist habilitierte Dozentin an der juristischen Fakultät der Eötvös Loránd Universität (ELTE) in Budapest und wissenschaftliche Mitarbeiterin an der juristischen Fakultät der Central European University (CEU) in Wien.

Putins Invasion der Ukraine und die Reaktionen Europas auf diesen Krieg beherrschen derzeit die Nachrichten. Und das zu Recht. Die barbarischen Bilder, die wir täglich auf unseren Bildschirmen sehen, haben beispiellose Reaktionen der EU, des Vereinigten Königreiches und sogar der sonst neutralen Schweiz nach sich gezogen. So werden nun selbst in Deutschland direkte Geschäftsbeziehungen zu Putin à la Schröder öffentlich verurteilt.

Mit dem von Bundeskanzler Scholz angekündigten, historischen Sondervermögen für die Bundeswehr hat inzwischen auch die Bundesregierung jahrzehntealte Überzeugungen hinterfragt und nach langem Zögern abgelegt.

Zögern kann der EU hingegen kaum vorgeworfen werden, denn mit ihrer schnellen Handlungsbereitschaft in Sachen Sanktionen, Flüchtlinge und Verteidigung zeigt sie – sonst ein bürokratisches Ungetüm – nunmehr ihre Geschicklichkeit und politische Willensstärke, wenn es darum geht, einem brutalen Aggressor die Stirn zu bieten. Auch wenn einige Stimmen sagen, dass dies längst überfällig ist, müssen wir der EU dafür die nötige Anerkennung zollen.

Doch wenn es um ihre Feinde im Inneren geht, hat die EU ihre Schwerfälligkeit noch lange nicht überwunden. So berichtete Bloomberg diese Woche, dass Kommissionspräsidentin von der Leyen zunächst nicht vorhabe, den Rechtsstaatsmechanismus einzusetzen. Dieser friert Zahlungen an Mitgliedsstaaten ein, welche gegen die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit verstoßen. Derartige Strafmaßnahmen seien „laut Quellen, die mit der Debatte vertraut sind, zu riskant in Zeiten, in denen Mitgliedstaaten mit steigenden Energiepreisen, drohenden wirtschaftlichen Folgen der russischen Invasion der Ukraine und Flüchtlingsströmen konfrontiert sind“.

Doch diesen Krieg als Vorwand für weitere Verzögerungen zu nutzen, ist falsch. Vielmehr sollten wir ihn als Katalysator für Veränderungen begreifen. Weltweit ist die Demokratie im Abstieg begriffen und die EU ist keinesfalls ein sicherer Hafen. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall. Besonders gespürt haben wir dies im vergangenen Jahrzehnt. Mitten in Europa sind vor unseren Augen Regierungssysteme entstanden, die als Autokratien zu bezeichnen sind und die zuständigen EU-Institutionen unternehmen nichts, um den Verfall der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit aufzuhalten. Dabei ist es egal, wie sehr sie von der Zivilgesellschaft und der juristischen Fachwelt dazu aufgefordert, daran gemessen und dafür gerügt oder kritisiert werden.

Die EU muss damit aufhören, Staaten, die gegen ihre Normen verstoßen, zu hofieren. Ihre Institutionen dürfen ihre Tatenlosigkeit nicht mehr hinter missverstandener Rechtmäßigkeit verbergen. Fehlende Taten und Prokrastination führen zu einem Werteverlust, der die EU von innen heraus zerfrisst. Aus rechtlicher Sicht verfügt die EU bereits über die notwendigen Instrumente. Was noch fehlt, ist der politische Wille, sie auch zeitnah und koordiniert anzuwenden.

Laut eines Urteils des höchsten Gerichts der EU von Mitte Februar ist die jüngste EU-Verordnung, die eine Wahrung der Rechtsstaatlichkeit als Bedingung für die Auszahlung europäischer Gelder vorsieht, rechtmäßig. Viele feiern dieses Urteil nun als Erfolg. Schließlich räumt es sämtliche rechtlichen Hürden aus dem Weg, die einer Auslösung des Mechanismus im Wege standen. Doch bestanden diese Hürden nie wirklich. Ich bin der Auffassung, dass die ersten Zahlungen an Ungarn und Polen bereits mit Inkrafttreten der Verordnung im Januar 2021 hätten eingefroren werden sollen. Doch wurde dies immer weiter hinausgezögert, indem auf ein unbedingt abzuwartendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs über die Rechtmäßigkeit der Verordnung abgestellt wurde. Eingeleitet wurde das zugrundeliegende Verfahren übrigens von Ungarn und Polen, die beide am wahrscheinlichsten vom neuen Mechanismus betroffen wären.

Der Vertrag von Lissabon sieht vor, dass die Bestimmungen des EU-Rechts unabhängig von etwaigen Klagen auf Nichtigerklärung durchzusetzen sind. Die Notwendigkeit, das Urteil abzuwarten, bestand demnach nie. Gegen geltendes EU-Recht verstößt vielmehr, dass die Verordnung bis zum Erlass des Urteils ausgesetzt wurde. Das Europäische Parlament erhob sogar Klage gegen die Kommission, da sie es versäumt hatte, im Einklang mit der Verordnung über den Konditionalitätsmechanismus zu handeln. Aber so geht die EU nun einmal mit ihren Problemfällen um: die Rechtsstaatlichkeit wird einer Appeasement-Politik geopfert.

Unter deutschem Vorsitz wurde gar ein weiterer Vorwand gefunden, um die Anwendung der Verordnung zu verzögern. Es wurde beschlossen, dass ihr abschließender Text genaue Richtlinien zur korrekten Anwendung enthalten müsse. Nur ein weiterer Vorwand für die eigene Untätigkeit, der darüber hinaus einen weiteren Verstoß gegen geltendes EU-Recht und eine zusätzliche Verletzung der Rechtsstaatlichkeit darstellt. Denn festzuhalten ist zunächst, dass EU-Verordnungen verbindlich und wirksam in der Form gelten, in der sie beschlossen wurden. Weitere Auslegungsvermerke spielen hierbei keine Rolle. Zudem nimmt die Verordnung auf keinerlei Leitlinien Bezug. Doch jetzt, da die Rechtmäßigkeit der Verordnung mit Urteil des Europäischen Gerichtshofs bestätigt ist und die rechtlich zwar fragwürdigen, politisch jedoch bedeutsamen Leitlinien vorliegen, sollte es keine weiteren Verzögerungen mehr geben. Gerade deshalb ist es umso schwieriger hinzunehmen, dass bereits Berichte über neue Verzögerungsversuche im Raum stehen.

Wenn uns die gegenwärtige Krise eines gelehrt hat, dann dass ein langfristiger Dialog und anhaltende Kompromisse nur mit konstitutionellen Demokratien möglich sind. Dies mit anderen Regierungsformen zu versuchen ist ein kategorischer Fehler, der es Autokratien und Kleptokratien nur ermöglicht, sich weiter zu festigen.

Die Konditionalitätsverordnung der EU verfügt durchaus über das Potenzial, den Verfall der Rechtsstaatlichkeit aufzuhalten oder ihn gar umzukehren. Zumindest jedoch kann mit ihrer Hilfe verhindert werden, dass restriktive Staaten absurderweise weiterhin Mittel beziehen, während sie europäische Werte mit Füßen treten.

Angesichts der Aggressionen Putins gegen die Ukraine sollten wir uns Gedanken darüber machen, was wirklich zählt. Es liegt nun an der EU, ihr Versprechen einzulösen und eine Vorreiterrolle bei der Wahrung ihrer Grundwerte einzunehmen. Mit der Auslösung des Rechtsstaatsmechanismus wäre ein Anfang getan.