"Das ukrainische Potenzial ist riesig"
Standpunkt von Oleg UstenkoDie Debatte einer Annäherung der Ukraine an die EU, einschließlich grandioser Ausweichpläne, sollte die langfristigen Bemühungen der Ukraine nicht beeinträchtigen, sich die europäischen Regeln der Wirtschaftsführung zu Eigen zu machen. Ein Standpunkt von Oleg Ustenko, Ökonom und Exekutivdirektor der Internationalen Bleyzer-Stiftung in der Ukraine.
Standpunkt von Oleg UstenkoDie Debatte einer Annäherung der Ukraine an die EU, einschließlich grandioser Ausweichpläne, sollte die langfristigen Bemühungen der Ukraine nicht beeinträchtigen, sich die europäischen Regeln der Wirtschaftsführung zu Eigen zu machen. Ein Standpunkt von Oleg Ustenko, Ökonom und Exekutivdirektor der Internationalen Bleyzer-Stiftung in der Ukraine.
Es steht außer allem Zweifel, dass sich der Kampf um Investitionsressourcen unter Ländern mit im Wandel begriffenen Märkten nach der Krise der Jahre 2008-2009 vielfach verstärkt hat. Und ein Abflauen der Konkurrenz in diesem Bereich ist in absehbarer Zeit kaum zu erwarten. Auf die Situation wirkt sich eine ganze Reihe von äußeren Faktoren verschärfend aus, die außerhalb des Einflussbereiches von nationalen Regierungen liegen. Dazu gehören die härtere Geldmarktpolitik in den USA und als Folge der Kapitalabfluss aus anderen Volkswirtschaften, das immer schwächere Interesse an Entwicklungsmärkten, das sich verlangsamende Wachstum der Weltwirtschaft sowie die Zurückhaltung von Investoren nach der jüngsten Krise und schließlich die Vielzahl ungelöster wirtschaftlicher Probleme in den EU-Ländern.
Zugleich ist die äußere Konjunktur nicht für alles Negative verantwortlich, und es gehört noch immer zu den Hausaufgaben eines jeden Landes, das Investitionsklima zu verbessern – der wichtigste Punkt in der Agenda für viele Länder mit Entwicklungsmärkten, darunter auch für die Ukraine. Immerhin erzielte die Ukraine 2013 deutliche Fortschritte auf dem Weg der Verbesserung der Businessrahmenbedingungen. Das Land stieg um 25 Positionen im Vergleich zum Vorjahr und belegte Platz 112 in der Rangliste der Weltbank "Doing Business". Die Ukraine fand sich auch unter den zehn Ländern, die ihre Werte im Vergleich zum Vorjahr am deutlichsten verbessern konnten. Die Reformen in der Ukraine machten sich in acht Bereichen von den 19 in der Studie berücksichtigten bemerkbar. Nach Meinung von Experten der Weltbank und der International Financial Corporation IFC verbesserte die Ukraine ihre Werte im Weltranking dank positiver Veränderungen im Bereich Baugenehmigungserteilung (von Platz 183 auf Platz 41), Registrierungsverfahren von Eigentumsrechten (von Platz 197 auf Platz 97), Kreditvergabe (Platz 13 im allgemeinen Ranking) und Unternehmensregistrierung.
Eigentlich erstmalig in der jüngsten Wirtschaftsgeschichte konnte die Ukraine Fortschritte im Bereich des Steuerzahlungssystems vorweisen. Vereinfacht wurde das Berichtswesen bei Ertragssteuer, Mehrwertsteuer und Sozialbeiträgen für Arbeitgeber. Ein wirksamer Schritt war dabei der Ausbau des elektronischen Dokumenterfassungssystems. Zudem wurden die Verzollungsmaßnahmen weiter optimiert, indem die Abwicklung von Zollerklärungen beschleunigt wurde und die direkten Kontrollen von zu verzollenden Waren zurückgingen.
Selbstverständlich ist die Tagesordnung hiermit noch lange nicht erschöpft. Jedoch wurden die erzielten Fortschritte durch eine Verschlechterung von souveränen Ranking-Werten der Ukraine bei internationalen Rating-Agenturen teilweise wieder relativiert. Dies musste sich auf das Image der Ukraine auswirken.
Die Umsetzung von Reformen in der Ukraine würde die Positionen bei künftigen internationalen Ratings stärken, Grundlagen für eine langfristige wirtschaftliche Entwicklung schaffen und die Attraktivität der Ukraine für Investitionen steigern.
Eine assoziierte Mitgliedschaft würde die Ukraine ganz bestimmt attraktiver für ausländische Investoren machen. Schon im ersten Jahr nach dem Inkrafttreten eines solchen Abkommens könnte der zusätzliche Zufluss von direkten ausländischen Investitionen ins Land die Höhe von einer Milliarde US-Dollar und deren Gesamtvolumen einen Wert von über fünf Milliarden US-Dollar erreichen. Es ist aber auch klar, dass selbst ein 25-prozentiger Zuwachs im Vergleich zu den aktuellen Werten des Jahres 2013 den Investitionshunger, der sich in der Ukraine jahrzehntelang angestaut hat, kaum stillen könnte. Allein die ukrainische Landwirtschaft bedarf 50 Milliarden US-Dollar Investitionen innerhalb des nächsten Jahrzehnts, um das aktuelle Effizienzniveau der europäischen Länder zu erreichen.
Es ist also nahe liegend, dass die ukrainische Regierung ihre Investitionsbeschaffungsmaßnahmen deutlich steigern will. Eines der direkten Zeugnisse hierfür ist die ins Leben gerufene ressortübergreifende Kommission zur Bekämpfung rechtswidriger feindlicher Übernahmen (Anti-Corporate-Raider-, zu deutsch: Anti-Heuschrecken-Kommission). Nach Worten des Präsidenten wird die Arbeit dieser Kommission von ihm höchstpersönlich kontrolliert.
Es ist müßig darüber zu diskutieren, ob die Einsetzung der Kommission überhaupt das Heuschrecken-Problem tiefgreifend löst und ob erst das Primat des Rechts und die Durchführung der Gerichtsreform parallel zur Reform der Staatsverwaltung diesen gordischen Knoten ein für alle Mal durchhauen kann. Dennoch, was soll man tun in der Zeit, wo diese so notwendigen Reformen in Angriff genommen werden? Unter diesem Blickwinkel war die Aufstellung des genannten Organs durchaus unumgänglich und logisch.
In den letzten Jahren wurde in der Ukraine eine Vielzahl von Fällen und Versuchen feindlicher Unternehmensübernahmen registriert. Nach eigenen Angaben konnte die Anti-Heuschrecken-Kommission schon ca. 70 Fälle von Übernahmen bearbeiten, wobei die von verursachten potenziellen Schäden sich auf geschätzt etwa 1 Milliarden UA-Hrywnja (ca. 100 Millionen Euro) belaufen.
Ausländische Investoren und EU-Vertreter in der Ukraine hatten zu bedenken gegeben, dass ein wirksamer Schutz ukrainischer wie ausländischer Businessinteressen die Unterzeichnung des EU-Assoziationsabkommens hätte wesentlich fördern können. Und das beste Zeugnis für die Wirksamkeit der Arbeit der Anti-Heuschrecken-Kommission wäre das generelle Ausbleiben von Unternehmerbeschwerden.
Die kontroversen Varianten der Annäherung der Ukraine an die assoziierte Mitgliedschaft, einschließlich grandioser Ausweichpläne "B", sollten die langfristigen Bemühungen der Ukraine nicht beeinträchtigen, sich die europäischen Regeln der Wirtschaftsführung zu Eigen zu machen. Nach dem Gipfel geht das Leben für die ausländische Wirtschaft in der Ukraine noch nicht zu Ende.
Positive (und mitunter negative) Erfahrungen ausländischer Investoren in der Ukraine sollten die EU-Geschäftskreise für die Frage sensibilisieren, wie die Ukraine dem von Russland auf sie ausgeübten spürbaren wirtschaftlichen Druck standhalten könnte.
Das ukrainische Potenzial ist riesig, droht jedoch ohne aktive Zusammenarbeit zur Verbesserung des Investitionsklimas im Land ungenutzt zu bleiben.