Zustimmung des Bundestages zu ESM wahrscheinlich

Der Bundestag soll der Errichtung des dauerhaften Euro-Rettungsschirms (ESM) nicht im Wege stehen. Darauf haben sich gestern die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP geeinigt. Zugleich haben sie konkrete Bedingungen an ihre Zustimmung geknüpft. EURACTIV.de veröffentlicht den Antrag, den der Bundestag voraussichtlich am 17. März verabschieden wird.

Der Euro-Rettungsfonds ESM gibt 2,8 Milliarden Euro für Griechenland frei. Foto: dpa
Der Euro-Rettungsfonds ESM gibt 2,8 Milliarden Euro für Griechenland frei. Foto: dpa

Der Bundestag soll der Errichtung des dauerhaften Euro-Rettungsschirms (ESM) nicht im Wege stehen. Darauf haben sich gestern die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP geeinigt. Zugleich haben sie konkrete Bedingungen an ihre Zustimmung geknüpft. EURACTIV.de veröffentlicht den Antrag, den der Bundestag voraussichtlich am 17. März verabschieden wird.

Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP haben sich gestern (22. Februar) auf einen Antrag verständigt, laut dem sie der Änderung des Lissabon-Vertrags und somit der Einrichtung eines Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zustimmen wollen. Zugleich formulieren die Regierungsfraktionen konkrete Vorgaben, welche Grenzen für den dauerhaften Euro-Rettungsschirm gelten sollen. EURACTIV.de veröffentlicht den Antrag hier.

Kein Automatismus bei Mittelfreigabe

Wie EURACTIV.de aus Unionskreisen erfuhr, wird der Bundestag diesen Antrag voraussichtlich am 17. März verabschieden. Nach Ansicht von CDU/CSU und FDP bedarf es dafür keiner Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat, da das Parlament lediglich der Errichtung des ESM zustimmen wird. Falls der ESM zur Nothilfe für ein bestimmtes Euroland aktiviert werden sollte, muss der Bundestag dem zuvor zustimmen. Im Antrag heißt es dazu wörtlich: "Die Position der Bundesregierung zur Auslösung des nach Art. 136 AEUV zu schaffenden ESM bedarf einer Information und Einwilligung des Deutschen Bundestages."

EURACTIV.de wurde bereits zuvor von Mitgliedern aus FDP und der Union versichert, dass ein Automatismus zur Mittelfreigabe durch den ESM unbedingt verhindert werden sollte.

Keine ESM-Anleihen für Krisenländer

CDU/CSU und FDP stellen sich in dem Antrag klar gegen den Ankauf von Anleihen notleidender Euroländer. Im Antrag heißt es dazu: "Der Bundestag erwartet aus verfassungsrechtlichen, europarechtlichen und ökonomischen Gründen, dass gemeinsam finanzierte oder garantierte Schuldenankaufprogramme ausgeschlossen werden."

Bundeskanzlerin Angela Merkel ist mit dieser Position auf EU-Ebene allerdings isoliert, hieß es heute aus Unionskreisen gegenüber EURACTIV.de. Lediglich aus den Niederlanden gäbe es Unterstützung für die deutsche Position. Auf die Frage, ob Merkel diese Forderung für durchsetzbar halte, soll sie in der Fraktion geantwortet haben: "Ich weiß es nicht. Aber ich werde es versuchen."

Die Regierungsfraktionen wollten mit dem vorliegenden Antrag der Bundeskanzlerin den Rücken stärken für die Verhandlungen auf EU-Ebene, hieß es aus der Union.

Entscheidungen im März

Eine Vorentscheidung zur Ausgestaltung des künftigen ESM könnte laut den Unionskreisen bereits beim informellen Europäischen Gipfel am 11. März fallen. Am 17. März stimmt der Bundestag über den Antrag zur EU-Vertragsänderung ab. Die EU-Staats- udn Regierungschefs werden schließlich beim nächsten Europäischen Gipfel am 24./25. März über die Vertragsänderung, über die Einrichtung des ESM und über das Gesamtpaket zur Verschärfung des Stabilitäts- und Wachstumspakts entscheiden.

Laut dem Unionsvertreter seien aber noch längst nicht alle Fragen auf dem Tisch oder gar beantwortet. So sei weiter offen, wie eine Staatspleite eines Eurolandes geordnet abgewickelt werden könne.

Artikel 136, Absatz 3 AEUV

Die Ergänzung des betreffenden Artikels 136 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) soll den folgenden Wortlaut haben:

"(3) Die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, können einen Stabilitätsmechanismus einrichten, der aktiviert wird, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu wahren. Die Gewährung aller erforderlichen Finanzhilfen im Rahmen des Mechanismus wird strengen Auflagen unterliegen."

Darauf hatten sich die Mitgliedstaaten bereits beim Europäischen Gipfel im Dezember 2010 verständigt. (EURACTIV.de vom 17. Dezember 2010) Die EU-Kommission hat Mitte Februar ihre Zustimmung zum geplanten "vereinfachten Änderungsverfahren" der EU-Vertäge gegeben. Damit werden die verfassungsrechtlichem Hürden in den Mitgliedsstaaten deutlich abgesenkt und damit die Erfolgschancen für diese Änderung erhöht.

Klage mit Ansage

Die Regierungsfraktionen haben mit ihrem gemeinsamen Antrag ihre interne Debatte zur Frage beigelegt, ob die betreffende EU-Vetragsänderung einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat bedarf. (EURACTIV.de vom 14. Februar 2011)

Die Euro-Kläger um den Staatsrechtler Karl Schachtschneider haben heute bereits eine Klage gegen den ESM vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt – egal, ob der Bundestag dem ESM mit einfacher Mehrheit oder mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmen sollte. (EURACTIV.de vom 23. Februar 2011)

Michael Kaczmarek

Links


Pressekonferenz Pro Europa e.V.:
"Bürgerbeschwerde gegen den Dauer-Fonds zur "Euro-Rettung". In Kürze im Archiv (23. Februar 2011)

Dokumente

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