Wird Gerichtsurteil zu strafrechtlichen Sanktionen seitens der EU führen? [DE]

Eine Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die der Kommission das Recht gibt, mit strafrechtlichen Sanktionen gegen Umweltverschmutzer vorzugehen, wird sich nach Ansicht der Kommission auch auf andere Politikbereiche auswirken.

Eine Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die der Kommission das Recht gibt, mit strafrechtlichen Sanktionen gegen Umweltverschmutzer vorzugehen, wird sich nach Ansicht der Kommission auch auf andere Politikbereiche auswirken.

Indes haben die EU-Richter in Luxemburg der Kommission am 13. September  das Recht zugesprochen, die Mitgliedstaaten zu verpflichten, strafrechtliche Sanktionen für Umweltvergehen zu verhängen. 

Nach Auffassung der Kommission  hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs möglicherweise Folgen für „die gesamte Bandbreite an Gemeinschaftspolitiken“, in denen strafrechtliche Verfahren bereits verhängt werden können. Laut des Urteils müssen die sieben EU-Entscheidungen zu strafrechtlichen Sanktionen nun geändert werden, so dass sie die Zustimmung von sowohl Rat als auch Parlament erfordern. 

Die sieben Entscheidungen, die geändert werden müssen sind die folgenden: 

  • Fälschung von Euro-Banknoten und –Münzen
  • Geldwäsche
  • Fälschungen von Kreditkarten und Schecks
  • Meeresverschmutzung
  • Menschenhandel
  • Computer: Hacken und Virusangriffe
  • Korruptionsbekämpfung im privaten Sektor