Wie Libyen zur schweren Belastungsprobe wurde

Die EU-Staaten finanzieren zwar einen großen Teil der UN-Einsätze und haben politisches Gewicht, dennoch muss die EU um die Aufwertung ihrer Rolle in der UNO ringen. Der UN- und EU-Experte Günther Unser beobachtet laufend, was sich zwischen Brüssel und New York tut. Auszug aus dem soeben erschienenen "Jahrbuch der Europäischen Integration 2011".

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Der UN-Sicherheitsrat tagte gestern in New York nachdem ein Giftgasanschlag im syrischen Duma verübt worden war. Foto: dpa

Die EU-Staaten finanzieren zwar einen großen Teil der UN-Einsätze und haben politisches Gewicht, dennoch muss die EU um die Aufwertung ihrer Rolle in der UNO ringen. Der UN- und EU-Experte Günther Unser beobachtet laufend, was sich zwischen Brüssel und New York tut. Auszug aus dem soeben erschienenen „Jahrbuch der Europäischen Integration 2011“.

Der Autor 

" /Günther Unser ist Politologe und Experte für UNO und EU am Institut für Politische Wissenschaft an der RWTH Aachen. Er ist Autor zahlreicher Bücher. Sein Standardwerk ist "Die UNO. Aufgaben und Strukturen der Vereinten Nationen".

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Gemäß der VN-Charta trägt der Sicherheitsrat die "Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit" (Artikel 24 Absatz 1); nur er kann die Anwendung von (insbesondere militärischer) Gewalt in Konfliktsituationen legitimieren.

Europa-Sitz im Sicherheitsrat unrealistisch

Der Wunsch nach einem europäischen Sitz in diesem VN Machtzentrum wird zwar immer wieder vorgebracht, erscheint aber auf absehbare Zeit unrealistisch. Ein Blick auf die Zusammensetzung des Rats zeigt, dass jeweils mehrere EU-Länder in dem 15-köpfigen Gremium vertreten sind: Neben Frankreich und Großbritannien als ständige Mitglieder sind dies in der Regel zwei bis drei europäische Staaten als zweijährige nichtständige Mitglieder (im Jahr 2010: Österreich sowie Bosnien und Herzegowina; im Jahr 2011: Deutschland, Portugal sowie Bosnien und Herzegowina).

Nicht erst der Vertrag von Lissabon sieht eine entsprechende Klausel mit der Pflicht zur Abstimmung unter den EU-Mitgliedern und eine gemeinsame Interessenvertretung vor (Artikel 34 Absatz 2 EUV).

EU nun "besserer Partner" für die UN?

Hinsichtlich der Schwerpunkte Deutschlands während seiner Mitgliedschaft im Sicherheitsrat vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2012 hat der deutsche VN-Botschafter Peter Wittig eine „europafreundliche Ausübung des Sitzes“ angekündigt: "Wir wollen die EU-Delegation stärken, die Abstimmung innerhalb der europäischen Mitglieder des Sicherheitsrats intensivieren und die Rückkoppelung zu den übrigen Mitliedsstaaten der EU inhaltlich ausbauen."

Nach eigenem Bekunden ist die EU mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon "in der Lage, mehr Verantwortung als globaler Akteur zu übernehmen" (Prioritätenpapier der Rates).

Die Außenbeauftragte Ashton sprach in ihrer ausführlichen Stellungnahme Anfang Februar 2011 im Sicherheitsrat zum Tagesordnungspunkt "Kooperation zwischen den Vereinten Nationen und den Regionalorganisationen" von der EU als einem nunmehr "besseren Partner für die UN".

Komplexere Konflikte: EU will Mechanismen prüfen

Die Vereinten Nationen verfügen zwar über effiziente und allgemein anerkannte Mittel und Verfahren zur Friedenssicherung, aber die zunehmend komplexeren Konflikte erfordern nach Ansicht der EU – des Rates wie auch des Parlaments – eine Überprüfung der friedenspolitischen Mechanismen, wobei zwei Schwerpunkte gesetzt werden.

–> Die EU unterstützt "uneingeschränkt" die laufende Überprüfung der VN-Friedenssicherungseinsätze, insbesondere um die VN-Friedenserhaltungskapazitäten zu stärken. Sie fördert die Bemühungen um eine "bessere Definition" (so das Europaparlament) und um eine konsequente und effiziente Umsetzung des auf dem UN-Weltgipfel 2005 vereinbarten Konzepts der Schutzverantwortung gegenüber der Zivilbevölkerung (Responsibiliy to protect) in die Praxis. Bislang gibt es keine objektiven Kriterien zur Bestimmung, wann genau bei schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen die Schutzverantwortung auf die internationale Gemeinschaft übergehen soll.

–> Die EU setzt sich weiterhin für eine engere Verknüpfung zwischen Friedenssicherung und Friedenskonsolidierung ein und fordert eine konsequente Umsetzung der Empfehlungen, die im Rahmen der 2010 – unter tatkräftiger Mitwirkung der EU – durchgeführten Überprüfung der Tätigkeit der Kommission für Friedenskonsolidierung verabschiedet wurden (Prioritätenpapier des Rates). Nach Ansicht der Europaparlaments sollte dabei "ihre beratende Rolle" gegenüber dem Sicherheitsrat gestärkt werden.

EU finanziert Großteil der VN-Einsätze

Nach wie vor finanzieren die EU-Staaten in großem Ausmaß (40 Prozent) die Friedensoperationen der Vereinten Nationen. Allerdings verharrt die Bereitschaft der Europäer, sich mit entsprechendem Personal an den eigenständigen, VN-geführten Missionen zu beteiligen, weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau.

Als Regionalorganisation gemäß Kapitel VIII der VN-Charta ist die EU in das Friedenssicherungssystem der Weltorganisation zwar eingebunden, entscheidet aber autonom, wann, wo und wie sie sich personell engagiert.

Mit Gewalteinsatz verbundene Operationen müssen jedoch vom Sicherheitsrat sanktioniert und mandatiert werden.

Liste der EU-Friedensmissionen

Die EU führte 2010/2011 folgende vom VN-Sicherheitsrat mandatierte Friedensmissionen durch:

• EUPM, Polizeimission in Bosnien-Herzegowina; Mandat des Sicherheitsrats: Resolution 1396 (2002); Beginn der Stationierung: 1. Januar 2003; Personal (April 2011): 2805 Polizisten und Zivilpersonal

• EUFOR Althea, Militäroperation in Bosnien-Herzegowina; Mandat des Sicherheitsrats: zuletzt Resolution 1948 (2011); Beginn der Stationierung: 2. Dezember 2004; Personal (April 2011): 1400 Militärpersonal

• EULEX Kosovo, Rechtsstaatlichkeitsmission im Kosovo; Mandat des Sicherheitsrats 1244 (1999); Beginn der Stationierung: 9. Dezember 2008; volle Einsatzfähigkeit: 6. April 2009; Personal (April 2011): 2850 internationales und nationales Zivilpersonal

• EU NAVFOR Somalia (Operation ATALANTA), erste militärische EU Marineoperation zur Abschreckung, Prävention und Bekämpfung der Piraterie im Seegebiet vor Somalia; Mandat des Sicherheitsrats: zuletzt Resolution 1897 (2009); Beginn der Mission: 9. Dezember 2008, volle Einsatzfähigkeit: Februar 2009; Personal (April 2011): 1800 Militärpersonal

• EUTM Somalia, Militärmission zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte in Kampala/Uganda; Mandat des Sicherheitsrats: Resolution 1872 (2009); Beginn der Stationierung: 7. April 2010; Personal (April 2011): 141 Ausbilder.

Libyen: Schwere Belastungsprobe für die GASP

Bei allen Bemühen der EU, im Rahmen der Vereinten Nationen friedenspolitisch gemeinsam zu agieren, wurde die gewaltsame Niederschlagung der Demonstrationen durch das Gaddafi-Regime in Libyen im Frühjahr 2011 zu einer schweren Belastungsprobe für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Union.

Schlagzeilen wie "Europas neue Risse" oder "Europäischer Kollateralschaden" wiesen auf die europäische Uneinigkeit hin, insbesondere nach Verabschiedung der Resolution 1973 durch den VN-Sicherheitsrat am 17. März 2011.

Mit diesem völkerrechtlich verbindlichen Beschluss verhängte das VN-Machtzentrum "ein Verbot aller Flüge im Luftraum" Libyens "zum Schutz der Zivilpersonen" (unter Bezug auf das Konzept der Schutzverantwortung der internationalen Gemeinschaft).

Zur Durchsetzung dieses Flugverbots wurde der Einsatz "aller notwendiger Maßnahmen" – also auch militärischer Art – genehmigt, allerdings mit dem wenig präzisen Vorbehalt: "unter Ausschluss ausländischer Besatzungstruppen jeder Art in irgendeinem Teil des libyschen Hoheitsgebiets".

Differenzen im Sicherheitsrat

Bereits im Vorfeld der Abstimmung im Sicherheitsrat zeichneten sich innerhalb der EU Differenzen hinsichtlich des weiteren Vorgehens in Libyen ab: Während einige Staaten, wie Deutschland und Polen, zunächst für eine Verschärfung der vom Sicherheitsrat am 26. Februar 2011 einstimmig verhängten Sanktionen eintraten, war es vor allem der französische Präsident Nicolas Sarkozy, der zusammen mit Großbritannien und den lange zögernden USA ein umgehendes militärisches Eingreifen forderte.

In der Enthaltung Deutschlands in der hektisch herbeigeführten Sicherheitsratssitzung – auch Brasilien, China, Indien und Russland enthielten sich – manifestierte sich schließlich der Bruch innerhalb der EU.

Deutschland nicht allein mit Skepsis gegen Militärschlag

Deutschland stand mit seiner Skepsis gegenüber einem Militärschlag jedoch nicht allein, vor allem osteuropäische EU-Staaten, wie Polen und Bulgarien, waren nicht bereit, an der schließlich von der NATO geführten Operation "Odyssey Dawn" teilzunehmen.

Absurde Stellungnahme Van Rompuys und Ashtons

Angesicht dieses Szenarios wirkte die Stellungnahme des EU Ratspräsidenten Herman Van Rompuy und der Außenbeauftragten Catherine Ashton geradezu absurd, als sie in einer gemeinsamen Erklärung am 17. März 2011 im Namen der EU die VN-Resolution nicht nur begrüßten, sondern deren Umsetzung zusicherten.

Monate nach den unaufhörlichen Luftschlägen der NATO schienen sich die damaligen Warnungen Berlins vor den beträchtlichen Risiken eines militärischen Vorgehens zu bestätigen. Ein Dilemma, das von einigen Experten schon frühzeitig vorausgesagt worden war: Es gab weder Klarheit noch Einigkeit über das Ziel dieser Militäraktion. Das Ziel, einen Regimewechsel in Libyen herbeizubomben, war jedenfalls durch den Sicherheitsratsbeschluss nicht gedeckt.

Wird fortgesetzt.

Links

Beiträge von Günther Unser aus den Jahrbüchern für Europäische Integration auf EURACTIV.de: 

(I) Vom Ringen des EAD um eine Rolle auf der Weltbühne (13. Januar 2012) 

Neues Gefüge zwischen EU und UNO (24. Januar 2011)

EU-Einfluss in UNO nimmt ab (23. Februar 2010)

Informationen zum Jahrbuch der Europäischen Integration 2011