Wie die Klage eines Abgeordneten die EU nachhaltig verändern könnte
Mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof könnte der SPD-Europaabgeordnete René Repasi die EU in ihren Grundfesten erschüttern. Sollte ihm recht gegeben werden, droht eine ganze Klagewelle auf die EU zuzukommen.
René Repasi, ein Sozialdemokrat aus Baden-Württemberg trifft man in einem Eckbüro im 12. Stock im Flügel seiner Partei. Damit gehört der Deutsche zur Elite im Europaparlament – denn Eckbüros sind den mächtigsten EU-Abgeordneten vorbehalten.
“Es war ehrlich gesagt nicht Teil meiner Lebensplanung. Europaabgeordneter zu werden,” erklärt der Sozialdemokrat. Aber als seine Vorgängerin, die altgediente ehemalige Parlamentsvizepräsidentin Evelyne Gebhardt, 2022 in Pension ging, musste Repasi entscheiden, ob er nach Brüssel wechseln will. Er nahm den Ruf an. Und das Eckbüro.
Inzwischen ist Repasi, der eigentlich Professor für EU-Recht in Rotterdam ist, auch im juristischen Ausschuss aktiv und ficht einen Rechtsstreit aus, der das Potenzial hat, die EU in ihren Grundfesten zu erschüttern. Sollte seine Argumente in Luxemburg Gehör finden, dann droht den Richtern eine Klagewelle, warnen seine Gegner.
Wie kommt es dazu, dass obwohl sich die europäischen Verträge seit Jahren nicht geändert haben, ein einzelner Rechtsstreit womöglich die EU nachhaltig verändern könnte?
Die Gründe dafür sind eher technisch, könnten allerdings Breitenwirkung entfalten.
Die Taxonomie und das Klagerecht
Gleich zu Beginn seiner Arbeit im demokratischen Herzen der Europäischen Union fand sich Repasi inmitten eines kontroversen Streits wieder: dem heftigen Kampf um die EU-Taxonomie.
Damals hatte die EU-Kommission Atomkraft und Erdgas in einer Nacht-und-Nebel-Aktion für nachhaltig erklärt.
Also wollte der Sozialdemokrat das Parlament dazu bringen, gegen die Taxonomie zu klagen – immerhin fühlten sich manche Abgeordnete umgangen.
Aber nachdem eine Mehrheit des Parlaments mit jeweils ihrem Teil des Atomkraft-Erdgas-Kompromisses eigentlich ganz zufrieden war, wurde er überstimmt und das Anliegen zu den Akten gelegt.
So auf sich gestellt, fand er, seine Rechte als EU-Abgeordneter, als demokratisch legitimierter Ausdruck des Volkswillens, waren verletzt worden.
Da griff der Europarechtler zu dem, was er am besten kannte: dem EU-Recht.
“Ich habe als einzelner Abgeordneter geklagt. Damit sind hohe Hürden verbunden, ich muss direkt und individualisiert davon betroffen sein”, erklärt der Sozialdemokrat.
Ein Erdrutsch für die EU
Das kommt selten vor. Denn ein besonderes Klagerecht genießt das EU-Parlament nur in seiner Gesamtheit. Sollten die Richter in Luxemburg seine Klage zulassen, käme das einem Erdrutsch für die EU gleich. Denn genau das würden sie damit ändern.
Dann könnten die mehr als 700 Abgeordneten, Tendenz steigend, im Ernstfall jeweils privilegiert klagen. Bisher dürfen das nur die Mitgliedstaaten, ein geeintes Parlament, die Kommission und der Rat – das würde den Kreis fünfundzwanzigmal vergrößern.
Das merken auch Europarechtler an. Sollte der Europäische Gerichtshof “die Anfechtung delegierter Rechtsakte durch einzelne Parlamentarier zuzulassen, würde der EuGH schnell mit solchen Klagen überschwemmt werden”, warnte beispielsweise Michal Ovádek, der an Londons UCL über die EU lehrt.
Der EU-Rechtsexperte Tomasz Wlostowski spricht von einer “Umgehung der EU-Verträge.”
Auch in Paris sehe man seinen Vorstoß skeptisch, erzählt Repasi. Seine Klage wurde im Juni in der ersten Instanz abgelehnt – Frankreich hatte Argumente gegen ihn geliefert.
Man habe “zum ersten Mal über die Klagebefugnis eines Mitglieds des Europäischen Parlaments zur Anfechtung einer delegierten Verordnung der Kommission” entschieden, und die Klage als unzulässig abgewiesen, hieß es aus Luxemburg. Dass sich das Gericht überhaupt so gesondert äußert, bedeute, auch dort sei man sich der potenziellen Auswirkungen auf Europa bewusst, betont der Sozialdemokrat.
Es geht um alles
Jetzt geht es in der zweiten Instanz um alles. Repasi pocht dabei auf seine wichtigsten Argumente, weswegen das Parlament selbst hätte entscheiden müssen, ob Atomkraft und Erdgas als nachhaltig deklariert werden.
Anfangs war diese Entscheidung dem Parlament zu heikel, weswegen man das der Europäischen Kommission via einem delegierten Rechtsakt überließ. Dabei regeln die Experten in der Kommission üblicherweise etwas, das im Gesetzgebungsverfahren zu technisch war.
Dieser schlichtende Schritt war laut Repasi allerdings ein Fehler.
Denn nach langem Tauziehen in dieser zugegebenermaßen schwierigen Frage “kam es zu einem ‘Dirty Deal’, um Deutschland und Frankreich zufriedenzustellen: Atomkraft im Gegenzug für Erdgas”, führt der Sozialdemokrat aus.
Damit wollte die Kommission damals die beiden einflussreichen Mitgliedstaaten berücksichtigen, “sodass sie sich nicht gegenseitig neutralisieren”, betonte er. Im Europäischen Parlament fühlte man sich übergangen – auch weil die Entscheidung nur Minuten vor Neujahr verkündet wurde.
Zum einen sei da der Hausverstand. “Kann man ernsthaft wirklich einfach nur mit dem gesunden Menschenverstand sagen, dass Energieerzeugung aus Atom und Erdgas eine nachhaltige Wirtschaftstätigkeit sind?”, fragt Repasi. Daher sehe er das Prinzip des “do no significant harm” als verletzt an.
“Zudem hat der Europäische Gerichtshof bereits entschieden, dass wesentliche Teile der Gesetzgebung, politische Entscheidungen, nicht Teil von delegierten Rechtsakten sein dürfen”, so Repasi weiter.
Außerdem könne die Kommission nur sehr technokratische Entscheidungen treffen. “Allein der gelebte Widerstand gegen die Taxonomie, die Tatsache, dass der Rechtsakt wenige Minuten vor Beginn des neuen Jahres ausgesandt wurde, zeugt davon, dass es sich dabei um ein Politikum handelt”, betont der Sozialdemokrat.
“Da gibt es also viele Haken und Ösen dran, die diesen delegierten Rechtsakt qualitativ etwas anderes machen als einen Gesetzgebungsakt”, schließt er daraus. Indem die Kommission eigenhändig entschieden habe, “wurden dadurch Parlamentsrechte verletzt.”
Minderheitenschutz für Abgeordnete
Wenn damit nun Parlamentsrechte verletzt werden, dann betrifft das immer auch diejenigen, die auf den Bänken sitzen. “Es sind immerhin die gewählten Abgeordneten, die als Summe ihre individuelle Legitimation dem Parlament als Institution übertragen”, führt Repasi aus.
“Man kann daraus eben ein Recht eines direkt gewählten Abgeordneten auf ordentliche Gesetzgebung konstruieren.”
Das wäre in den meisten Ländern der Fall. “Aber im Europäischen Parlament gibt es keine Minderheitsrechte”, so der Politiker. So benötige man beispielsweise für die Berufung eines Untersuchungsausschusses im EU-Parlament eine Mehrheit.
“Das halte ich mit dem Grundsatz der repräsentativen Demokratie nicht vereinbar”, betont der Deutsche.
Also will er auf diesem Umweg das EU-Parlament zwingen, einen Minderheitenschutz einzuführen.
Sollten die Richter in Luxemburg seine Klage zulassen, “könnte zukünftig jeder einzelne EU-Abgeordnete gegen die Europäische Kommission vorgehen.”
“Dann werden wir uns als Parlament die Frage stellen müssen: Wollen wir nicht Minderheitenrechte in die Geschäftsordnung schreiben, um Abgeordnetenklagen in den Griff zu bekommen?”
So habe man es in Deutschland gemacht, wo Fraktionen nach Karlsruhe gehen können – aber nicht einzelne Abgeordnete.
Aber auch das ist eher kein eisernes Gesetz. Zuletzt gaben Deutschlands oberste Richter dem CDU-Politiker Thomas Heilmann recht, der beklagt hatte, dass die Bundesregierung das umkämpfte Heizungsgesetz zu schnell durchs Parlament bringen wollte.