Wie die EU-Kommission auf die US-Subventionen antworten will

Die EU-Kommission will dem milliardenschweren US-Inflation Reduction Act (IRA) mit einem groß angelegten Industrieplan entgegentreten. Dies geht aus einem Dokument hervor, das die Kommission am Mittwoch (1. Februar) veröffentlichen will und das EURACTIV bereits vorab einsehen konnte.

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Der Plan der EU-Kommission sieht vor, Zielvorgaben für bestimmte Produktionskapazitäten einzuführen und rechtliche Hürden für die Einführung von neuen Technologien zu beseitigen. Zudem will die Kommission mehr staatliche Subventionen für erneuerbare Technologien zulassen.  [Julien Warnand (EPA-EFE)]

Die EU-Kommission will dem milliardenschweren US-Inflation Reduction Act (IRA) mit einem groß angelegten Industrieplan entgegentreten. Dies geht aus einem Dokument hervor, das die Kommission am Mittwoch (1. Februar) veröffentlichen will und das EURACTIV bereits vorab einsehen konnte.

Der Plan der EU-Kommission sieht vor, Zielvorgaben für bestimmte Produktionskapazitäten einzuführen und rechtliche Hürden für die Einführung von neuen Technologien zu beseitigen. Zudem will die Kommission mehr staatliche Subventionen für erneuerbare Technologien zulassen.

Die Vorschläge sollen von den Staats- und Regierungschefs der EU bei ihrem Treffen am 9. und 10. Februar in Brüssel besprochen werden.

In Grundzügen hatte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen den neuen Industrieplan für den Green Deal bereits während ihrer Rede in Davos dargelegt. Das Dokument geht allerdings an vielen Stellen weit mehr ins Detail.

Net-Zero Industry Act

Ein wesentliches Herzstück des Plans bildet ein neuer Net-Zero Industry Act, der die Produktion von Windrädern, Solaranlagen und weiteren Branchen zurück nach Europa holen soll.

„Die Kommission schlägt einen Net-Zero Industry Act vor, um die industrielle Fertigung von Schlüsseltechnologien in der EU zu unterstützen“, heißt es in dem Mitteilungsentwurf.

Als Teil dieses Net-Zero Industry Act will die Kommission „Ziele für die industrielle Kapazität bis 2030 festlegen, wo dies notwendig ist, um sicherzustellen, dass strategische Abhängigkeiten den grünen Wandel nicht gefährden“.

Neben den Produktionszielen, an denen insbesondere die französische Regierung interessiert war, schlägt die Europäische Kommission auch eine Vereinfachung der Genehmigungsverfahren vor. So sollen beispielsweise bestimmte Fristen für die verschiedenen Genehmigungsphasen erlassen werden sowie eine zentrale Anlaufstelle in den Mitgliedstaaten gebildet werden.

Darüber hinaus will die Kommission mit dem Net-Zero Industry Act europäische Normen durchzusetzen und global stärken. Nach der Argumentation der Kommission würde die Festlegung gemeinsamer Standards die Einführung von Technologien erleichtern.

„Insbesondere für neue industrielle Wertschöpfungsketten könnte die Vorwegnahme und Entwicklung hochwertiger europäischer Normen der EU-Industrie einen wichtigen Wettbewerbsvorteil verschaffen – auch auf globaler Ebene“, heißt es in dem Mitteilungsentwurf.

Subventionen der Mitgliedsstaaten

Um den $370 milliardenschweren US-Subventionen des Inflation Reduction Acts etwas entgegenzuhalten, will die Kommission zudem die EU-Beihilferegeln lockern. Dadurch könnten die EU-Staaten ihre Industrien mit großzügigeren Subventionen unterstützen.

Die normalerweise strengen Regeln für staatliche Beihilfen wurden seit dem Beginn der Pandemie im Jahr 2020 bereits erheblich aufgeweicht und seit dem Beginn der russischen Invasion in der Ukraine weiter gelockert.

Nun will die EU-Kommission als Reaktion auf den Vorstoß der US-Regierung zur Subventionierung sauberer Technologien die Regeln noch weiter lockern, indem sie einen „Vorübergehenden Krisen- und Übergangsrahmen“ einführt.

Der Schritt wurde bereits von der EU-Kommissarin für Wettbewerb, Margrethe Vestager, in einem Schreiben von Anfang des Monats angekündigt. Er sieht vor allem vor, die Beihilfeverfahren für alle Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien vereinfachen.

Zudem will man den Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben, ihre Industrien stärker zu subventionieren, wenn ähnliche Projekte auch von „Konkurrenten außerhalb der EU“ subventioniert werden. Dadurch will man verhindern, dass die heimische Industrie gegenüber China und den USA ins Hintertreffen gerät.

Die reformierten Regeln würden auch längere Fristen für die Fertigstellung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien ermöglichen.

Was die staatlichen Beihilfen für die Dekarbonisierung von Industrieprozessen betrifft, so würden die neuen Regeln weiter vereinfacht, beispielsweise durch flexiblere Obergrenzen für Beihilfen pro Begünstigtem in kleineren Regelungen.

Darüber hinaus würde der neue Rahmen es den Mitgliedstaaten ermöglichen, Steuervergünstigungen zu gewähren, um neue Investitionen in Produktionsanlagen in den von der Kommission als „strategische Net-Zero-Sektoren“ bezeichneten Bereichen anzuziehen. Ein wichtiger Teil der amerikanischen Inflation Reduction Acts besteht ebenfalls aus Steuervergünstigungen.

Die Kommission will auch die Schwellenwerte für die Anmeldung staatlicher Beihilfen „deutlich anheben“, um es den Mitgliedstaaten zu erleichtern, neue Subventionen einzuführen.

Schließlich will die EU-Kommission auch die Verpflichtung offener Ausschreibungen für weniger ausgereifte Technologien abschaffen. Normalerweise sind offene Ausschreibungen erforderlich, um Missbrauch und korrupte Praktiken zu verhindern. In dem Dokument wird jedoch argumentiert, dass Ausschreibungen bei weniger ausgereiften Technologien „weniger gut funktionieren“ könnten.

Aus dem Entwurf, den EURACTIV einsehen konnte, geht nicht hervor, wie lange der „vorübergehende“ Rahmen gelten wird.

EU-Gelder

Die Lockerung der EU-Subventionsegeln könnte jedoch auch erhebliche negative Konsequenzen mit sich ziehen. Kritiker:innen warnen, dass dadurch ein Subventionswettlauf in der EU entstehen und der Binnenmarkt verzerrt werden könnte. Denn eine Lockerung würde vor allem den Ländern mit dem größten finanziellen Spielraum zugutekommen.

Die EU-Kommission ist sich dieser Gefahr bewusst. Daher wird in dem Dokument argumentiert, dass die Finanzierung auf EU-Ebene aufgestockt werden muss.

Allerdings bliebt man bei der Finanzierung neuer EU-Mittel bisweilen relativ vage. So sieht der Plan der Kommission vor allem vor, bereits bestehende Mittel neu zu verteilen.

So werden beispielsweise neue Leitlinien zu den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen angekündigt, die die Mitgliedstaaten aufstellen müssen, um Zugang zu den Mitteln aus dem Corona-Wiederaufbaufonds zu erhalten. Der Leitfaden wird den Mitgliedstaaten empfehlen, ihre nationalen Pläne an den aktuellen Kontext anzupassen.

Was neue EU-Gelder angeht, so plädiert die Kommission dafür, das InvestEU-Programm mit zusätzlichen Mitteln auszustatten, insbesondere für den Zeitraum zwischen 2024 und 2027. Der Vorteil von InvestEU besteht darin, dass der Großteil der öffentlichen Gelder in Form von Garantien über die Europäische Investitionsbank (EIB) und den Europäischen Investitionsfonds (EIF) vergeben wird, was nach Ansicht der Befürworter viele private Investitionen mobilisieren kann.

In der Mitteilung wird außerdem bekräftigt, dass „die Kommission beabsichtigt, eine strukturelle Antwort auf den Investitionsbedarf zu geben, indem sie einen Europäischen Souveränitätsfonds vorschlägt“.

Sie will diesen Fonds als Teil der Überprüfung des langfristigen EU-Haushalts noch „vor dem Sommer 2023“ vorschlagen. Die Mitteilung bleibt jedoch vage, was die Größe des Fonds und die Herkunft der Gelder angeht.

Fachkräfte und Handel

Die Kommission argumentiert auch, dass nicht genügend qualifizierte Arbeitskräfte für die Transformation der Wirtschaft zur Verfügung stehen. Deshalb plädiert sie für mehr Anstrengungen zur Ausbildung von Arbeitnehmer:innen in klimafreundlichen Industriezweigen sowie für eine leichtere grenzüberschreitende Anerkennung von Qualifikationen. Das Fehlen einer gegenseitigen Anerkennung behindert häufig die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der EU.

Neben dem sogenannten Critical Raw Material Act, der den Zugang zu kritischen Rohstoffen sichern soll, will die EU-Kommission auch einen „Critical Raw Material Club“ gründen. Damit soll eine „sichere, nachhaltige und erschwingliche globale Versorgung“ mit kritischen Rohstoffen sichergestellt werden.

In der Mitteilung wird auch die Absicht der EU-Kommission bekräftigt, „die handelspolitischen Schutzinstrumente in vollem Umfang zu nutzen“, zum Beispiel das neue Instrument zum Schutz gegen Verzerrung durch ausländische Subventionen, welches Anfang dieses Monats in Kraft getreten ist.

Die EU-Kommission wird den Plan am Mittwoch (1. Februar) offiziell veröffentlichen, um eine Diskussionsgrundlage für das Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs in der kommenden Woche zu schaffen.

Kurz nach dem Treffen wird die Kommission dann konkrete Vorschläge vorlegen.

Laut dem Dokument ist die Kommission „bereit, [den Plan] vor der Tagung des Europäischen Rates im März in konkrete Vorschläge umzusetzen, die auf fundierten Bedarfsanalysen beruhen“.

Luca Bertuzzi hat zu diesem Bericht beigetragen.

[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]