Wie Deutschland die EU-Vorschriften für "grünen" Wasserstoff verzögerte
Kurz nach ihrer Ernennung im vergangenen Jahr hat sich die neue Bundesregierung in Brüssel eingesetzt, die Entwürfe zur Regulierung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff zu beeinflussen. Dies führte zu Verzögerungen von fast einem Jahr, wie EURACTIV erfahren hat.
Kurz nach ihrer Ernennung im vergangenen Jahr hat sich die neue Bundesregierung in Brüssel eingesetzt, die Entwürfe zur Regulierung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff zu beeinflussen. Dies führte zu Verzögerungen von fast einem Jahr.
Wasserstoff wird wohl eine Schlüsselrolle in einem klimaneutralen Europa spielen. Der Markthochlauf leider allerdings an rechtlichen Unsicherheiten. Noch hat die EU nicht entschieden, unter welchen Umständen Wasserstoff als „grün“ vermarktet werden kann.
Im Jahr 2018 wurde die Europäische Kommission mit der Erstellung eines Regelwerks beauftragt, das sicherstellen sollte, dass Elektrolyseure, die grünen Wasserstoff erzeugen, ausschließlich „zusätzlichen“ Wind- oder Solarstrom verwenden und anderen Sektoren nicht den knappen erneuerbaren Strom wegnehmen.
Damit begann eine Lobbyschlacht um „Additionalität“, also das Zusätzlichkeitsprinzip, welche die Europäische Kommission in einem sogenannten „delegierten Rechtsakt“ – einem Schnellverfahren für technische Aktualisierungen von Rechtsvorschriften – festlegen sollte.
Für Deutschland, das sauberen Wasserstoff als Ersatz für fossile Brennstoffe im Verkehr sowie in energieintensiven Sektoren wie der Stahlerzeugung oder der Chemikalienindustrie einsetzen will, steht viel auf dem Spiel.
Im Dezember 2021 griff Berlin mit einem Brief von Patrick Graichen, dem frisch ernannten Staatssekretär und der rechten Hand von Vizekanzler Robert Habeck, bei der Europäischen Kommission ein.
„Lieber Stefano“, beginnt der Brief, der an Stefano Grassi, den Kabinettschef der Energiekommissarin Kadri Simson, gerichtet ist. „Es war sehr angenehm, deine Bekanntschaft am Telefon gemacht zu haben“, schrieb Graichen, „die Geschwindigkeit der Umsetzung des europäischen Green Deals macht es allerdings erforderlich, dass ich mich erneut melde.“
Zu dieser Zeit stand die Kommission kurz vor dem Abschluss eines dreijährigen Prozesses zur Entwicklung ihres Additionalitäts-Regelwerks und war kurz davor, ihren lang erwarteten delegierten Rechtsakt vorzulegen.
Doch der Kommissionsentwurf passte nicht zu Deutschlands eigenen Plänen.
„Ein Großteil des 40-GW-Ziels der europäischen Wasserstoffstrategie wird in Deutschland umgesetzt werden“, stellte Graichen zu Beginn seines Schreibens fest.
„Um dieses ehrgeizige Ziel zu ermöglichen, sind wir auf einen unterstützenden europäischen Rahmen angewiesen, der sowohl stabile und attraktive Investitionsbedingungen als auch die Glaubwürdigkeit der Kriterien für grünen Wasserstoff gewährleistet“, fuhr er fort.
Mit anderen Worten, das Ergebnis der mehrjährigen Arbeit der Kommission war für Berlin nicht gut genug.
In seinem Brief bemängelte Graichen insbesondere die unzureichende Flexibilität des Kommissionsentwurfs. Neben anderen Vorschlägen forderte er Regeln, die garantieren, dass Elektrolyseure mindestens 5.000 Stunden pro Jahr – etwa 57 Prozent der Zeit – unter Volllast laufen können.
„Wir brauchen mehr Flexibilität bei den Kriterien für die Zusätzlichkeit von Strom aus erneuerbaren Energien für die Produktion von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien, insbesondere in der Phase des Markthochlaufs“, sagte er zu Grassi.
Anstatt zu verlangen, dass die Elektrolyseure mit 100 Prozent erneuerbarem Strom betrieben werden, schlug Berlin eine „schrittweise Einführung“ mit „20 Prozent im Jahr 2026, 25 im Jahr 2028 und 30 Prozent ab 2030“ vor.
Da Deutschland sehr daran interessiert ist, Wasserstoff aus Afrika, Australien und Südamerika zu importieren, forderte Berlin die Kommission außerdem auf, die Einführung einer „allgemeinen Öffnungsklausel“ zu erwägen, die es ausländischen Wasserstoffimporten ermöglicht, unter bestimmten Bedingungen als „grün“ zu gelten.
„Die internationale Anwendbarkeit der Kriterien ist der Schlüssel zum Aufbau einer globalen Lieferkette für den Import von Wasserstoffprodukten und deren Bilanzierung“, betonte der Staatssekretär.
Um die deutschen Forderungen umzusetzen, forderte Graichen die Kommission auf, die Regeln zu verschieben.
„Ich würde eine Entscheidung der Kommission Anfang Januar [2022] einer Entscheidung im Dezember [2021] vorziehen, wenn uns das hilft, die bestmöglichen Kriterien zu finden“, schloss Graichen.
Jetzt, fast ein Jahr später, hat die EU-Exekutive den delegierten Akt immer noch nicht vorgelegt.
Eine mit der Angelegenheit vertraute Quelle sprach von einem „entgleisten Prozess“, während ein anderer sagte, die Kommissionsbeamten seien unzufrieden mit dem, was sie als ständige Intervention der EU-Hauptstädte wahrnehmen.
Die Intervention Berlins sei zwar durch echte Bedenken motiviert, signalisiere aber einen „typischen“ Ansatz, bei dem Deutschland im Mittelpunkt der EU-Politik stehe, so eine Quelle.
Die Kommission hat ihren Entwurf der „Zusätzlichkeitsregeln“ inzwischen einer öffentlichen Konsultation unterzogen, aber noch keinen Gesetzesvorschlag vorgelegt.
Das Europäische Parlament trug sogar noch zur Verwirrung bei, indem es im September eine Änderung der EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien verabschiedete, die das Zusätzlichkeitsprinzip für die Produktion von E-Fuels im Verkehr aufhob.
In einer E-Mail an EURACTIV teilte die Europäische Kommission mit: „Wir respektieren die Position des Parlaments und werden sie bei den laufenden Arbeiten an den delegierten Rechtsakten berücksichtigen.“
„Wir bewerten derzeit die Auswirkungen des Votums des Europäischen Parlaments auch auf die breitere Wasserstoff-Agenda und werden weiterhin mit den Mitgesetzgebern zusammenarbeiten, um so schnell wie möglich Rechtssicherheit für den Wasserstoffsektor zu schaffen.“
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Die EU-Kommission hat neue Vorschriften darüber ausgearbeitet, wie aus erneuerbaren Energien hergestellter „grüner“ Wasserstoff rechtlich…
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Rechtssicherheit
Unterdessen verliert die europäische Wasserstoffindustrie die Geduld.
Während die EU bei der Wasserstoffwirtschaft lange eine Vorreiterrolle einnahm, haben andere Kontinente inzwischen aufgeholt.
So wurden in den USA mit dem Inflationsreduzierungsgesetz (Inflation Reduction Act) Steuergutschriften eingeführt, die als so großzügig angesehen wurden, dass die Aktien von Wasserstoffunternehmen nach der Ankündigung um mindestens 75 Prozent stiegen.
„Wir brauchen so schnell wie möglich Rechtssicherheit für die Entwicklung der Wasserstoffbranche“, so Jorgo Chatzimarkakis, Geschäftsführer des Industrieverbandes Hydrogen Europe. „Wir brauchen dringend den Rechtsakt, der die Zusätzlichkeit regelt“, sagte er gegenüber EURACTIV nach der Abstimmung im Parlament im September.
Chatzimarkakis hat seitdem vor einem Exodus der Wasserstoffproduzenten in die USA gewarnt.
Im Oktober schloss sich Hydrogen Europe mit einem konkurrierenden Verband, der Renewable Hydrogen Coalition, zusammen, um die Kommission zu drängen, den Prozess zu beschleunigen.
„Wenn Europa die globale Führungsrolle bei einer der wichtigsten Lösungen des 21. Jahrhunderts nicht verlieren will, ist es von größter Bedeutung, die politische Unsicherheit für erneuerbaren Wasserstoff jetzt zu verringern“, heißt es in dem gemeinsamen Schreiben.
Deutsch-französische Spannungen
Die EU-Wasserstoffvorschriften werden zusätzlich durch Meinungsverschiedenheiten zwischen Frankreich und Deutschland über die Regeln für „kohlenstoffarmen“ Wasserstoff verkompliziert, der entweder aus abgebautem fossilem Gas – mit Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS) – oder aus Atomstrom hergestellt werden kann.
Frankreich besteht bei der Wasserstoffproduktion darauf, dass die Verwendung von Strom aus kohlenstoffarmen Kernkraftwerken als „grün“ oder „kohlenstoffarm“ eingestuft werden sollte, in Übereinstimmung mit den nachhaltigen EU-Finanzregeln, der Taxonomie.
„Die einzige wichtige Frage ist der Kohlenstoffgehalt des erzeugten Wasserstoffs und nicht der Produktionsvektor“, erklärte die französische Energieministerin Agnes Pannier-Runacher in einem Schreiben an die Kommission im September.
Deutschland hat hingegen mit Nachdruck darauf bestanden, dass nur Wasserstoff, der aus Ökostrom hergestellt wird, als grün bezeichnet werden sollte.
briefstgreukom260199 (2)> Lesen Sie den vollständigen Brief unten oder laden Sie ihn hier herunter.
[Bearbeitet von Frédéric Simon]