Wettbewerbsverzerrung: Bundeskartellamt mahnt Google ab

Das Bundeskartellamt hat Google am Mittwoch (21. Juni) im Zusammenhang mit dessen Angeboten zu Fahrzeug-Infotainment und der Plattform Maps abgemahnt. Google hat jetzt die Möglichkeit zur Stellungnahme. 

Euractiv.de
„Wir sehen es insbesondere kritisch, wenn Google Dienste für Infotainmentsysteme nur gebündelt anbietet, weil sich dadurch die Chancen der Wettbewerber verringern, konkurrierende Dienste einzeln zu vertreiben“, erläutert Mundt. [BigTunaOnline / Shutterstock]

Das Bundeskartellamt hat Google am Mittwoch (21. Juni) im Zusammenhang mit dessen Angeboten zu Fahrzeug-Infotainment und der Plattform Maps abgemahnt. Google hat jetzt die Möglichkeit zur Stellungnahme. 

Das Bundeskartellamt verkündete am Mittwoch, dass es in Bezug auf den aktuellen Verfahrensstand von Google Automotive Service Praktiken „verschiedene wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen zu untersagen“ beabsichtige.

Alphabet von Google ist einer der vier Big-Tech-Unternehmen, welches neben Apple, Meta von Facebook und Amazon besonderen Missbrauchsaufsichten unterstellt ist.

Die Grundlage für die Untersagung der Google Automotive Services basiert auf dem wettbewerbsrechtlichen Rahmen des deutschen Wettbewerbsgesetzes (GWB). Die Schlüsselvorschrift ist hierbei Artikel 19a des GWB, der es dem Bundeskartellamt erlaubt, schneller und effektiver gegen große Digitalunternehmen vorzugehen.

„Eine Reihe von Googles Praktiken bei der Lizensierung von Diensten für Infotainmentsysteme in Fahrzeugen sind nach derzeitiger Auffassung nicht mit den neuen Regeln des § 19a GWB vereinbar“, äußerte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Google wird nun die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.

Bei der rechtlichen Einschätzung kooperiert das Bundeskartellamt mit der EU-Kommission, da auf europäischer Ebene seit kurzem der Digital Markets Act (DMA) greift. Die Verordnung richtet sich an eine Handvoll an Plattformen, die als marktbeherrschend angesehen werden und bei denen davon ausgegangen wird, dass sie eine Gatekeeper-Rolle zwischen anderen Unternehmen und Internetnutzern spielen.

Google Automotive Services

Das Produktbündel Google Automotive Services umfasst drei Dienste (den Kartendienst Google Maps, eine App-Store Version von Google Play und Google Assistant als Sprachassistenten) sowie das Betriebssystem Android Automotive Operating System (AAOS).

Das Bundeskartellamt sieht es kritisch, dass Google Fahrzeugherstellern die drei Dienste grundsätzlich nur als Produktbündel anbietet. Die Aufsichtsbehörde sieht die Gefahr, dass Google dadurch seine Machtposition auf andere Märkte ausweiten könnte.

„Wir sehen es insbesondere kritisch, wenn Google Dienste für Infotainmentsysteme nur gebündelt anbietet, weil sich dadurch die Chancen der Wettbewerber verringern, konkurrierende Dienste einzeln zu vertreiben“, erläutert Mundt.

Durch vertragliche Regelungen der GAS-Lizenznehmer und die vereinbarte Beteiligung an Google Assistant Werbeeinnahmen einiger Fahrzeughersteller könnten dabei die Wahrnehmung und Nutzung alternativer Dienste unterwandert werden.

Eine weitere Gefahr sieht die Aufsichtsbehörde bei der Interoperabilität. Die Google Automotive Services Infotainment Plattform könnte Drittanbietern den Zugang erschweren oder verweigern.

Laut Google gibt es eine Vielzahl an Anwendungen, die mit dem AAO-System kompatibel sind und Autohersteller stünde eine breite Auswahl von Informations- und Unterhaltungsdiensten zur Verfügung. So konkurriere Google mit Unternehmen wie Apple CarPlay, Amazon Alexa, Nuance Automotive und anderen.

„Selbst wenn sich Autohersteller für Android Automotive OS entscheiden, sind sie nicht verpflichtet, die Google Automotive Services für ihre Autos zu nutzen. Wir werden weiterhin konstruktiv mit den Behörden zusammenarbeiten, um ihre Bedenken auszuräumen“, so ein Google-Sprecher gegenüber EURACTIV.

Nutzung der Google Maps Plattform

Neben dem Verfahren zu Google Automotive Services, hat die Wettbewerbsbehörde bereits vor einem Jahr ein Verfahren zum Kartendienst Google Maps Plattform, basierend auf möglicher Wettbewerbsbeschränkungen zulasten alternativer Kartendienste, eingeleitet und dazu auch am Mittwoch Stellung bezogen.

Dabei kam das Bundeskartellamt zu dem Schluss, dass Google die Interoperabilität von Google Maps mit den Kartendiensten von Dritten einschränke.

„Das Bundeskartellamt geht dem Verdacht nach, dass Google die Nutzung von Daten seines Kartendienstes Maps durch andere Anbieter von Kartendiensten einschränkt,“ erklärt Dr. Philip Lüghausen, Rechtsanwalt für IT-Recht gegenüber EURACTIV.

Dabei gehe es laut dem Experten vor allem um die in den Karten steckenden Metainformationen, wie etwa Standorte von Geschäften, Daten zur Belebtheit eines Ortes oder gar Strassenansichten der Streetview-Funktion.

Das Bundeskartellamt zieht am Mittwoch nach vorläufiger Auffassung eine Aufhebung dieser Einschränkung in Betracht und ist dabei, die Stellungnahme von Google auszuwerten.

Laut Google werden Entwickler gebeten, die Daten der Google Maps-Plattform nicht mit denen anderer Kartenanbieter zu vermischen, da dies zu einer schlechten Nutzererfahrung führen kann. Bei der Übertragung könne man Gefahr laufen, dass die Daten nicht übereinstimmen und das gesuchte Restaurant an der falschen Stelle angezeigt werde.

Google sieht sich selbst außerdem in direktem Wettbewerb mit anderen Kartendiensten wie Apple Maps, Bing oder OpenStreetMap.