Weltweites Klimaabkommen: Brüssel drängt auf Schutz der Wälder [DE]

Die Kommission drängt darauf, eine internationale Vereinbarung zur Beendung der Dezimierung des Waldbestandes bis 2030 abzuschließen. Diese soll Teil eines neuen Waldpaketes sein, das neue Regeln zur Verhinderung des illegalen Holzeinschlags vorschlägt und die Aufnahme von Gutschriften für vermiedene Entwaldung in die Kohlenstoffmärkte testet.  

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Die Kommission drängt darauf, eine internationale Vereinbarung zur Beendung der Dezimierung des Waldbestandes bis 2030 abzuschließen. Diese soll Teil eines neuen Waldpaketes sein, das neue Regeln zur Verhinderung des illegalen Holzeinschlags vorschlägt und die Aufnahme von Gutschriften für vermiedene Entwaldung in die Kohlenstoffmärkte testet.  

Das Paket wurde am 17. Oktober 2008 von EU-Umweltkommissar Stavros Dimas in Brüssel vorgestellt, nachdem Forderungen laut geworden waren, die Wald- und Entwaldungsfrage mit in den weltweiten Kampf gegen den Klimawandel einfließen zu lassen.

Der Wert von lebenden Bäumen

Der Verkauf von Bauholz und des Landes, auf dem die Bäume abgeholzt werden, bleibt nach wie vor weitaus lukrativer als der Erhalt der Bäume. Brüssel hofft, dass ein neuer gobaler Fonds, der so genannte Waldkohlenstoffmechanismus (GFCM), Schwellenländern die nötigen finanziellen Anreize bieten könnte, um etwas gegen die Entwaldung zu unternehmen.

Im Rahmen dieser Pläne wäre das EU-ETS eine wichtige Quelle für die Finanzierung des GFCM, wobei 5% der Einnahmen aus den Versteigerungen bis 2020 bis zu 2,5 Milliarden Euro für den Fonds bereitstellen könnten. Die Regierungen, die ein globales Klimaschutzabkommen unterzeichnen, könnten sich außerdem im Rahmen eines Pilotprojekts so genannte „Entwaldungsgutschriften“ (Gutschriften für vermiedene Entwaldung) auf ihre individuellen Emissionssenkungsziele anrechnen lassen. Die Unternehmen könnten dieses System dann ab 2020 nutzen, nachdem die Ergebnisse der Vorlaufphase überprüft wurden, meinte die Kommission.

Einer Ankündigung vom 17. Oktober 2008 zufolge, will die Kommission dann auf Grundlage dieses Systems internationales Engagement fordern, um den weltweiten Verlust an Waldflächen bis spätestens 2030 zu stoppen und die Abholzung der Tropenwälder bis 2020 um mindestens 50 % gegenüber den derzeitigen Werten zu verringern.

Mit gebührender Sorgfalt

Im Rahmen des neuen Vorschlags der Kommission für eine Rahmenverordnung über illegale Abholzung, sollen Händler von Holzerzeugnissen sich „ausreichende Gewähr“ dafür verschaffen, „dass das Holz und die Holzerzeugnisse, die sie verkaufen, aus legalem Einschlag gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Ursprungslandes stammen“, geht aus einer Pressemitteilung hervor.

Brüssel hofft, dass mit einer solchen Verpflichtung der Händler, mit gebührender Sorgfalt vorzugehen, „ein deutliches Signal an Marktteilnehmer gesendet [wird], die Zugang zum EU-Markt haben möchten“. Es obliege den EU-Mitgliedstaaten Händlern, die sich nicht an die Regeln halten, Strafen jeglicher Art (auch Gefängnisstrafen) aufzuerlegen.