Weichmacher: EU-Studie findet keine Belege für Gesundheitsrisiko [DE]
Die Ergebnisse der Risikoanalyse dreier Weichmacher deuten auf keine Gesundheitsrisikos bei deren Verwendung in PVC-Bodenbelägen und anderen Produkten hin. Aufgrund gesundheitlicher Bedenken hatte die EU diese Substanzen im vergangenen Jahr verboten.
Die Ergebnisse der Risikoanalyse dreier Weichmacher deuten auf keine Gesundheitsrisikos bei deren Verwendung in PVC-Bodenbelägen und anderen Produkten hin. Aufgrund gesundheitlicher Bedenken hatte die EU diese Substanzen im vergangenen Jahr verboten.
Die 1994 begonnene Risikoanalyse wurde mit der Veröffentlichung der endgültigen Bewertung von drei Chemikalien (DNIP, DIDP und DBP) im Amtsblatt der EU am 11. April abgeschlossen.
Der Abschluss dieser Analyse beendet auch gleichzeitig eine lang anhaltende Diskussion über die Gesundheits- und Umweltrisiken einiger Phthalate, welche als Weichmacher für Plastikprodukte in einer Reihe von Produkten, wie z.B. PVC-Bodenbelägen, Kosmetika, Kinderspielzeug oder Lebensmittelverpackungen, verwendet werden.
Hierdurch wird gleichzeitig die Zulassung dieser drei Chemikalien im kommenden REACH-System erleichtert, durch welches Chemikalien innerhalb der EU bewertet werden sollen.
Die Verwendung von DINP und anderer Weichmacher (DIDP und DNOP) in Spielzeug war in den letzten Jahren auf Grund der Vermutung sie könnten das Krebsrisiko erhöhen oder das Hormonsystem bei Kindern stören, verboten. Dieses Verbot kann auch auf Spielzeug und Babyartikel angewendet werden. Man einigte sich auf maximalen Anteil 0,1 % Phthalat (EURACTIV, 24. Juni 2005).
In der Risikoanalyse werden Empfehlungen abgegeben, wie diese Substanzen sicher verwendet werden können:
- DINP und DIDP ist sicher für die Verwendung in allen Kinderspielzeugen und Babyartikeln.
- Die Verwendung von DBP sollte sich auf Verarbeitung in Herstellungswerken beschränken. Des Weiteren sollte die besten verfügbaren Techniken für den sicheren Umgang angewendet werden.