Weg frei für ehrgeiziges EU-Gesetz zu erneuerbaren Energien [DE]

Die Regierungen der EU-Länder und das Parlament haben sich auf eine weit reichende, neue Richtlinie zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien um 20% bis 2020 geeinigt, nachdem ein Kompromiss mit Italien über eine umstrittene ‚Revisionsklausel’ erzielt werden konnte. 

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Die Regierungen der EU-Länder und das Parlament haben sich auf eine weit reichende, neue Richtlinie zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien um 20% bis 2020 geeinigt, nachdem ein Kompromiss mit Italien über eine umstrittene ‚Revisionsklausel’ erzielt werden konnte. 

In dem neuen Gesetz, auf das sich die EU-Gesetzgeber heute (9. Dezember 2008) geeinigt haben, wird jeder EU-Mitgliedstaat dazu aufgefordert, den Anteil erneuerbarer Energien am Energiemix deutlich zu steigern. Dadurch soll der Gesamtanteil erneuerbarer Energien in der EU bis 2020 um 20% gesteigert werden. Als Teil des allgemeinen 20%-Ziels für erneuerbare Energien hatte man sich bereits zuvor geeinigt, den Anteil von Biokraftstoffen im Verkehrssektor bis 2020 auf 10% zu erhöhen, allerdings nur unter der Bedingung, dass die indirekten Auswirkungen der Landnutzung und andere Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden (EURACTIV vom 5. Dezember 2008).

Italien hatte, mit gewisser Unterstützung Österreichs, gegen Ende der Diskussionen eine Klausel für eine allgemeine Überarbeitung im Jahr 2014 gefordert. Diese Klausel hätte zu einer möglichen Änderung des 20%-Ziels oder der individuellen Ziele der Mitgliedstaaten führen können. Letztere basieren auf bereits erzielten Fortschritten und dem wahrscheinlichen Erfolg anschließender Maßnahmen. 

Roms Vorschlag wurde allerdings vom Parlament und einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten nur zögerlich aufgenommen. Diese befürchten, dass die Möglichkeit zur Abschwächung der  Ziele das Vertrauen der Investoren untergraben und das ganze Projekt durcheinander bringen könnte. Italien gab letztendlich nach, nachdem ein Kompromiss gefunden werden konnte. Die Kommission wird nun 2014 einen Fortschrittsbericht veröffentlichen, der die Möglichkeit zur Änderung der nationalen Ziele oder des EU-Ziels ausschließt. 

Der Durchbruch bezüglich der Revisionsklausel sowie der Abschluss des allgemeinen Abkommens über den Vorschlag zu erneuerbaren Energien wurde gestern (8. Dezember 2008) nach einem Treffen der Energieminister in Brüssel von Frankreich im Rahmen seiner EU-Ratspräsidentschaft bekannt gegeben. 

Turmes triumphiert

Die Maßnahmen, die im Rahmen des Abkommens angeordnet werden, stehen größtenteils mit dem Politikrahmen, der vom parlamentarischen Berichterstatter für das Dossier, dem luxemburgischen grünen Europaabgeordneten Claude Turmes, ausgearbeitet wurde, in Einklang. 

Turmes, dessen Bericht im September 2008 von den Europaabgeordneten angenommen wurde (EURACTIV vom 12. September 2008), wurde dafür gelobt, die manchmal zögerlichen Mitgliedstaaten zu einer Vereinbarung über die neue Richtlinie gedrängt zu haben. 

Zu den wichtigsten Zugeständnissen, die Turmes machen musste, damit eine Einigung über das Abkommen erzielt werden konnte, war die Verwerfung eines Systems, das den Mitgliedstaaten, die ihre Zwischenziele bei der Umsetzung des 2020-Ziels nicht eingehalten hätten, Geldstrafen auferlegt hätte. 

Als Teil eines breiter angelegten Kompromisses müssen die Mitgliedstaaten bis 2010 detaillierte, auf ‚Richtkurse’ basierende nationale Aktionspläne ausarbeiten und der Kommission zur Überprüfung vorlegen. Außerdem müssen alle zwei Jahre Fortschrittsberichte vorgelegt werden. Brüssel behält sich vor, Vertragsverletzungsverfahren gegen Staaten einzuleiten, die keine ‚angemessenen Maßnahmen’ vornehmen, um ihre Ziele zu erreichen. Das bedeutet, dass die Entscheidung, rechtliche Schritte einzuleiten, im Ermessenspielraum der Kommission liegt und keinen genau festgelegten Kriterien folgt. 

Außerdem sollen Hersteller von Strom aus erneuerbaren Quellen im Rahmen der neuen Richtlinie bevorzugten Zugang zu den Stromnetzen in der EU erhalten. Darüber hinaus enthält die Richtlinie Bestimmungen, um unnötige Bürokratie weiter abzubauen, die in vielen EU-Ländern die Entwicklung erneuerbarer Energien blockiert. 

Flexibilität

Die Mitgliedstaaten werden ihre nationalen Systeme zur Förderung erneuerbarer Energien mit denen anderer EU-Staaten zusammenlegen können und es wird ihnen erlaubt sein, unter bestimmten Bedingungen erneuerbare Energie aus Quellen in Drittländern, wie beispielsweise großen Solarparks in Nordafrika, zu importieren. So genannte ‚virtuelle’ Importe, also Investitionen in erneuerbare Energie in Drittländern, können jedoch nicht auf die nationalen Ziele angerechnet werden. 

Ein System für den offenen Handel mit Zertifikaten für erneuerbare Energien zwischen den EU-Mitgliedstaaten, das von Akteuren auf den EU-Strommärkten und großen Energieversorgern befürwortet wurde, wurde verworfen. Stattdessen wurde ein System entwickelt, in dessen Rahmen ein Mitgliedstaat überschüssige Zertifikate für erneuerbare Energien auf Grundlage von statistischen Werten an einen anderen Mitgliedstaat verkaufen oder mit diesem handeln kann.

Diese so genannten ‚statistical transfers’ (Transfer auf Basis statistischer Daten) dürfen nur dann stattfinden, wenn der Mitgliedstaat, der Zertifikate verkaufen will, seine Zwischenziele für erneuerbare Energien erreicht hat. Der Transfer kann auch in Fällen vollzogen werden, in denen Mitgliedstaaten in gemeinsamen Projekten zusammenarbeiten, so das Abkommen, das beim bevorstehenden Gipfel am 11. und 12. Dezember 2008 in Brüssel die offizielle Unterstützung der EU-Staats- und Regierungschefs erhalten wird.