Was wir über die neuen EU-Schuldenregeln wissen - und was nicht
Die EU-Finanzminister sind optimistisch, dass sie bald eine Einigung über Schuldenregeln erzielen werden. Wie wird diese aussehen, und was ist noch zu diskutieren?
Die EU-Finanzminister sind optimistisch, dass sie bald eine Einigung über neue Schuldenregeln erzielen werden. Wie wird diese aussehen, und was ist noch zu diskutieren?
Am Donnerstag (9. November) trafen sich die EU-Finanzminister in Brüssel, um erneut die Reform der EU-Fiskalregeln, dem sogenannten Stabilitäts- und Wachstumspakt, zu diskutieren.
„Wie die Pilger auf dem Jakobsweg beginnen wir, die Kathedrale am Ende des Weges zu sehen“, sagte die spanische Finanzministerin Nadia Calviño nach dem Treffen.
Spanien, das derzeit den rotierenden EU-Ratsvorsitz innehat und daher die Verhandlungen leitet, legte vor dem Treffen einen neuen Kompromissvorschlag vor.
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Was wir über die neuen Regeln wissen
Alle Mitgliedsstaaten der EU müssen demnach länderspezifische Nettoausgabenpfade einhalten, die gemeinsam mit der EU-Kommission ausgehandelt werden. Die „Nettoausgaben“ umfassen alle öffentlichen Ausgaben ohne Zinszahlungen und konjunkturelle Arbeitslosenunterstützung. Sie lassen aber auch die Möglichkeit offen, zusätzliche Ausgaben durch Steuererhöhungen zu finanzieren.
Diese Pfade sollen sicherstellen, dass der Schuldenstand in Ländern mit einem Schuldenstand von mehr als 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in den nächsten zehn Jahren „auf einem plausiblen Abwärtspfad“ liegt und dass der Schuldenstand in allen anderen Ländern auf einem „vorsichtigen Niveau“ bleibt.
Die Nettoausgabenpfade sollten auf einer Analyse der Schuldentragfähigkeit der EU-Kommission beruhen, deren Methodik die Kommission noch veröffentlichen muss.
Zusätzlich soll es jedoch zwei „Schutzbestimmungen“ geben: eine jährliche Ausgabenreduktion von mindestens 0,5 Prozentpunkten des Bruttoinlandsprodukts für Länder mit einem Haushaltsdefizit von über 3 Prozent – und einen Mindestschuldenabbau für Länder mit einem Schuldenstand von über 60 Prozent des BIP.
Darüber hinaus wird es Berechnungen geben, in denen die jährlichen Abweichungen vom Nettoausgabenpfad für Länder mit einem Schuldenstand von über 60 Prozent des BIP und für Länder mit einem Defizit von über 3 Prozent des BIP erfasst und kumuliert werden.
Überschreiten die Abweichungen einen bestimmten Schwellenwert, wird die Kommission einen Bericht erstellen, der dann zur Einleitung eines Defizitverfahrens führen kann. Ein Defizitverfahren kann zu finanziellen Strafen für die Mitgliedsstaaten führen.
Auf Druck Deutschlands sieht der Kompromisstext außerdem vor, dass es eine Sicherheitsabstand geben soll, um die Defizite unter der Schwelle von 3 Prozent des BIP zu halten.
Nicht vorgesehen ist dagegen eine Bevorzugung von Klimainvestitionen, wie sie etwa von Umweltorganisationen gefordert wurde. Eine gewisse Bevorzugung gibt es jedoch bei Verteidigungsausgaben, da wachsende Verteidigungsausgaben als mildernder Faktor bei der Auslösung eines Defizitverfahrens angesehen werden.
Als Minister vor dem Treffen gefragt wurden, ob der Kompromiss genügend Investitionen für den ökologischen Wandel vorsehe, wichen sie der Frage aus. Sie sprachen stattdessen von der „Schaffung von Haushaltsspielraum.“
Was wir nicht wissen
Viele Details der Regeln stehen noch nicht fest. Da die Verhandlungsführer bisher nur über Grundsätze und keine Rechtstexte debattiert haben, ist es schwierig abzuschätzen, wie genau die Schutzmaßnahmen funktionieren werden.
Zum einen stehen drei wichtige Zahlen noch nicht fest. Erstens wissen wir nicht, wie hoch der Mindestschuldenabbau sein soll, ab welcher Abweichung vom Ausgabenplan der Bericht der EU-Kommission ausgelöst werden soll, und wie groß die „Sicherheitsmarge“ sein wird, um die Defizite unter den 3 Prozent zu halten.
Darüber hinaus ist unklar, wie die Schutzklausel für den Mindestschuldenabbau funktionieren wird. Es heißt, dass es sich um eine Ex-ante-Bestimmung handelt, die bei der Gestaltung des Nettoausgabenpfads helfen und letztlich zu einem niedrigeren Schuldenstand führen soll.
Andererseits ist aber auch von einem „durchschnittlichen“ jährlichen Schuldenabbau die Rede. Für die Ausgestaltung und die Flexibilität eines fiskalischen Pfades ist es jedoch ein entscheidender Unterschied, ob der Schuldenabbau auf jährlicher Basis oder im Durchschnitt über den gesamten 10-jährigen Schuldenpfad gilt.
Außerdem haben sich die Mitgliedstaaten auf eine „no backloading“-Bestimmung geeinigt. Das bedeutet, dass Sparanstrengungen nicht auf das Ende des Anpassungszeitraums verschoben werden dürfen, sondern „linear“ über den gesamten Zeitraum hinweg erfolgen müssen.
Gleichzeitig liegt den länderspezifischen Ausgabenplänen der Gedanke zugrunde, dass in den ersten Jahren einige Investitionen und Strukturreformen durchgeführt werden können, die helfen sollen, das Wachstum anzukurbeln, bevor Ausgabenkürzungen vorgenommen werden, die das Wachstum beeinträchtigen könnten.
Einigung mit dem Europaparlament noch vor der Wahlen
Schließlich ist unklar, inwieweit das Europäische Parlament versuchen wird, die Verordnung zu beeinflussen, sobald sich die Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Position geeinigt haben.
Die letzte Frist, die sich die Verhandlungsführer gesetzt haben, ist der März 2024, wenn das Europäische Parlament seine letzte Plenarsitzung vor den Europawahlen abhält, in der es eine endgültige Einigung verabschieden könnte.
Um dies zu ermöglichen, wollen die Mitgliedstaaten bis Dezember zu einer Einigung kommen. Dazu müssen die Grundsätze in Rechtstexte umgewandelt werden.
Ende November wollen die Finanzminister noch einmal zu einer außerordentlichen Sitzung zusammenkommen.