Warum die EU-UK-Handelsgespräche immer noch stocken

Am 23. Juni jährt sich die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, die EU zu verlassen, zum vierten Mal. Die schwierigen Gespräche über die künftigen Beziehungen zeigen derweil, wie wenig sich in diesen vier Jahren geändert hat.

EURACTIV.com
epa08265037 European Union chief Brexit negotiator Michel Barnier (R) and the British Prime Minister’s Europe adviser David Frost (L) at start of the first round of post -Brexit trade deal talks between the EU and the UK, in Brussels, Belgium, 02 March 2020.  The first round of talks will run until Thursday 05 March.  EPA-EFE/OLIVIER HOSLET / POOL
Der Chefunterhändler der Europäischen Union, Michel Barnier (r.), und der Europa-Berater des britischen Premierministers, David Frost, zu Beginn der ersten Runde der Gespräche zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich über ein Handelsabkommen nach dem Brexit, am 2. März 2020 in Brüssel. [[Pool/EPA/EFE]]

Am 23. Juni jährt sich die Referendumsentscheidung des Vereinigten Königreichs, die EU zu verlassen, zum vierten Mal. Doch obwohl das Land seit dem 31. Januar offiziell aus dem Block ausgeschieden ist, zeigen die schwierigen Gespräche über die künftigen Beziehungen, wie wenig sich in diesen vier Jahren geändert hat.

Nach einer Woche mit gut 40 Videokonferenzen warf ein frustrierter EU-Chefverhandler Michel Barnier London am vergangenen Freitag vor, bei den Gesprächen die Uhr bewusst herunterzuspielen.

Nun gibt es nur noch zwei weitere Vollverhandlungsrunden vor einem entscheidenden Gipfel im Juni. Doch aufgrund der weiterhin anhaltenden Meinungsverschiedenheiten über den Europäischen Gerichtshof und darüber, ob das Vereinigte Königreich an die EU-Gesetzgebung gebunden sein sollte, stocken die Gespräche nach wie vor.

Dass das Vereinigte Königreich im Jahr 2021 mit der EU Handel zu WTO-Bedingungen betreiben wird, ist somit so wahrscheinlich wie nie zuvor. Währenddessen lässt sich absehen, dass der soziale und wirtschaftliche Schaden der Coronavirus-Pandemie überall in Europa sehr groß ausfallen wird.

„Souveräne Gleiche“

Seit Beginn des Brexit-Prozesses vor über drei Jahren haben britische Beamte betont, dass die Verhandlungen zwischen „souveränen Gleichen“ geführt werden sollten.

Die EU sieht das offenbar nicht so. Barnier machte am Freitag deutlich, wer der mächtigere Akteur ist: „Die britischen Unterhändler wiederholen immer wieder, dass wir als Gleichberechtigte verhandeln. In Wirklichkeit geht es darum, das bestmögliche Verhältnis und die bestmöglichen Beziehungen zwischen einem Markt von 66 Millionen und einem Markt von 456 Millionen Menschen zu finden.“

Im Gegenzug betonte der britische Staatssekretär für Kabinettsangelegenheiten Michael Gove am Montag, das Verhalten der EU lasse „darauf schließen, dass sie das Vereinigte Königreich nicht als einen völlig souveränen unabhängigen Staat, sondern als einen Staat betrachtet, der sich in einer Art Assoziierungsabkommen mit der EU befindet“.

Andere britische Beamte verwiesen derweil zwar auf die „konstruktiven Diskussionen“ mit der EU-Seite, stellten aber ebenfalls klar, dass die Grundsätze des britischen Verhandlungsteams bestehen bleiben: Man werde keiner Angleichung an das EU-Recht und der Gerichtsbarkeit des EuGH zustimmen.

Deadline rückt immer näher, Verlängerung ausgeschlossen

Premierminister Boris Johnson hat indes angekündigt, er werde auf beziehungsweise nach dem hochrangigen Treffen im Juni entscheiden, ob eine Einigung erzielt werden kann oder ob London den Verhandlungstisch verlässt und künftig zu WTO-Bedingungen mit der EU Handel treiben wird.

Die britische Führung hat mehrfach klargestellt, dass die Brexit-Übergangszeit am 31. Dezember 2020 endet und einer Verlängerung unter keinen Umständen zugestimmt wird. Eine Verlängerung der britischen Mitgliedschaft im EU-Binnenmarkt über den Dezember 2020 hinaus würde „die Unsicherheit der Unternehmen verlängern und auch den Moment verzögern, an dem wir Kontrolle über unsere Grenzen zurückerhalten. Sie würde uns auch an die EU-Gesetzgebung gebunden halten – zu einem Zeitpunkt, an dem wir legislative und wirtschaftliche Flexibilität brauchen, um die Reaktion des Vereinigten Königreichs auf die Coronavirus-Pandemie zu organisieren,“ sagte ein Downing Street-Sprecher Anfang des Monats.

Diese Denkweise verblüfft die EU-Institutionen, wo man nicht nachvollziehen kann, warum das Vereinigte Königreich zulassen wollte, dass der wirtschaftliche Schaden potenziell noch vergrößert wird, wo doch beide Seiten am Rande einer coronavirusbedingten Rezession stehen.

Die immer knapper werdende Frist „sollte die Gedanken darauf konzentrieren“, eine Einigung zu erzielen, argumentiert der britische Minister Gove. EU-Verhandler Barnier meint hingegen: „Die Konsequenz dieser Entscheidung ist lediglich, dass die Uhr immer lauter tickt.“

Eine Deadline gibt es jedoch nicht nur für die Handelsgespräche. Auch die Regelungen zur Umsetzung des Austrittsabkommens müssen bis zum 31. Dezember vorliegen und einsatzbereit sein.

Am besten überein kommen die beiden Seiten wohl beim Handel mit Waren und Dienstleistungen. Beamte beider Seiten teilten mit, es gebe eine Annäherung bei den wichtigsten Bestimmungen in Bezug auf Marktzugang, handelspolitische Maßnahmen, Zoll, technische Handelshemmnisse sowie gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Vorschriften.

Die britischen Beamten sind jedoch frustriert, dass ihre Vorschläge zur Beseitigung „unnötiger technischer Handelshemmnisse“ abgelehnt wurden. Die Regierung Johnson betont in dieser Hinsicht, sie hege keinerlei Pläne zur Senkung der arbeits- und umweltrechtlichen Standards. Andererseits dürfe ein Freihandelsabkommen nicht vorschreiben, dass eine Seite an die Regeln der anderen gebunden ist. Die Position der EU gehe diesbezüglich zu weit.

Viel Einigkeit gibt es bei Dienstleistungen, beispielsweise im Bereich der Luftfahrt und Flugsicherheit. Meinungsverschiedenheiten bestehen es lediglich in Bezug auf Finanzdienstleistungen und die Anerkennung von Berufsabschlüssen.

Sensibles Thema: Fischerei

In Bezug auf das politisch heikle Thema Fischerei räumen beide Seiten ein, dass aufgrund von Meinungsverschiedenheiten über grundlegende Prinzipien nur geringe Fortschritte erzielt wurden. Das Vereinigte Königreich will ein separates Fischerei-Rahmenabkommen mit jährlichen Verhandlungen über den Zugang und die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Vorbild des Fischereiabkommens der EU mit Norwegen.

Die EU beharrt jedoch darauf, dass ein Fischereiabkommen ein „untrennbarer Teil“ des gesamten Handelspakets ist. Barnier kritisierte am Freitag, zu diesem „wesentlichen Thema“ habe das Vereinigte Königreich noch keinen Gesetzestext vorgelegt.

Der Franzose bekräftigte erneut: „Die EU wird einer künftigen Partnerschaft nicht zustimmen, wenn diese kein ausgewogenes und langfristiges Fischereiabkommen beinhaltet. Das sollte für das Vereinigte Königreich glasklar sein.“

Gerichtshof

Ein weiterer wesentlicher Knackpunkt besteht im Bereich Recht und Strafverfolgung; nämlich, dass die EU auf einer direkten Rolle des EuGH bei der Streitbeilegung besteht. Dies gilt seit langem als „rote Linie“ Londons.

Dies, wie auch der inzwischen faktische Drittstaatenstatus des Vereinigten Königreichs, drohen ein Abkommen über den Austausch von Strafregisterauszügen oder die Zusammenarbeit via Europol zu gefährden. Die EU besteht darauf, dass ein Nicht-Schengen-Drittland nicht Teil des Schengener Informationssystems sein oder Daten aus diesem austauschen darf.

Darüber hinaus erfordert eine weitere Zusammenarbeit in der Strafjustiz aus Sicht der EU auch eine eindeutige Verpflichtung des UK, seine innerstaatlichen Gesetze zur Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht zu ändern – was britische Beamte wiederum für inakzeptabel halten.

EU-Kommissionsstellen kritisieren außerdem, das Vereinigte Königreich weigere sich, feste Zusagen in Bezug auf die Grundrechte zu machen, und bestehe auf dem Recht, gegebenenfalls die Datenschutzstandards zu senken.

Nach Ansicht von Barniers Team dürfte dies die künftige polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit stark einschränken.

Déjà-vu?

Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Beamten auf beiden Verhandlungsseiten gerade einmal mehr ein ausgeprägtes Déjà-vu-Erlebnis haben: Viele dieser Meinungsverschiedenheiten bestehen schließlich seit Beginn des sogenannten Artikel 50-Austrittsprozesses zu Jahresbeginn 2017.

Vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie erscheint es für einige, insbesondere kontinentaleuropäische, Beobachter schwer verständlich, warum die britische Führung die Uhr herunterticken lässt und gegebenenfalls einen Brexit ohne Folgeabkommen in Kauf nimmt.

Die Regierung Johnson scheint hingegen zu glauben, dass die wirtschaftlichen Risiken eines No Deal und eines „harten Brexits“ gerade jetzt in Kauf genommen werden können, da die Pandemie alle europäischen Regierungen vor einen Sprung ins wirtschaftliche Ungewisse stellt.

Jedenfalls scheint keine der beiden Seiten bereit, in Bezug auf Zeitplanung oder politische Haltung neue Kompromisse einzugehen.

(Bearbeitet von Frédéric Simon und Tim Steins)