Vorteile für Verbraucher und KMUs durch Überprüfung des Binnenmarkts [DE]
Eine ‚spezifische Regelung für Kleinunternehmen’ und ein ‚Forscherpass’ gehören zu den Vorschlägen, die von der Kommission in ihrer umfangreichen Überprüfung des Binnenmarktes vorgelegt worden sind. Die Bestandsaufnahme hebt außerdem 23 ‚schlecht funktionierende Sektoren’ hervor, die sie in den kommenden Jahren modernisieren will.
Eine ‚spezifische Regelung für Kleinunternehmen’ und ein ‚Forscherpass’ gehören zu den Vorschlägen, die von der Kommission in ihrer umfangreichen Überprüfung des Binnenmarktes vorgelegt worden sind. Die Bestandsaufnahme hebt außerdem 23 ‚schlecht funktionierende Sektoren’ hervor, die sie in den kommenden Jahren modernisieren will.
- Verbraucher und KMUs ‚stärken’:
Verbraucher und kleine Unternehmen sollen ‚gestärkt’ werden. Dies geht aus Plänen hervor, die in einer Kommissionsmitteilung dargelegt wurden, die am 20. November 2007 angenommen wurde und den Titel „Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts“ trägt.
Laut der Kommission gebe es umfangreiche Beweise, dass der Binnenmarkt nicht so gut arbeite wie er solle, und dass, als Resultat dessen, die Bürger benachteiligt würden.
Trotz eines Wirtschaftsgewinns von mehr als 220 Milliarden Euro und weiteren 2,75 Millionen Arbeitsplätzen seit 1993 – dank des Abbaus von Handelsschranken und Investitionen zwischen EU-Mitgliedstaaten – ist nur ein Viertel aller Unternehmen in grenzüberschreitenden Operationen tätig und die meisten Märkte bleiben auf nationaler Ebene.
Die Kommission möchte deshalb, dass ihre Binnenmarkt-Initiativen sich mehr auf Verbraucher, Gewerkschaften, den ehrenamtlichen Sektor und kleinere Betriebe konzentrieren. Der allgemeinen Auffassung, dass nur das „Big Business“ vom Binnenmarkt profitiere, müsse ein Ende bereitet werden.
- Spezifische Regelung für Kleinunternehmen:
Unter anderem wird die Kommission die Errichtung von ‚zentralen Beratungsstellen’ vorschlagen, in denen Unternehmen alle benötigten Informationen für die Arbeit in anderen EU-Mitgliedstaaten erhalten können. Eine ‚Spezifische Regelung für Kleinunternehmen’ wird außerdem 2008 eingeführt. Diese hat den Abbau von Bürokratie, die Erweiterung des Zugangs von KMUs zu europäischen Programmen und zur öffentlichen Auftragsvergabe, sowie die Reduktion von Hindernissen für grenzüberschreitende Aktivitäten durch die Schaffung eines europäischen Statuts für Kleinunternehmen zum Ziel (siehe EURACTIV vom 15. Mai 2007).
Die Kommission wird weiterhin die Einführung eines ‚Forscherpasses’ vorschlagen, der die Mobilität von Forschern erleichtern und Innovation fördern soll.
Was die Verbraucher betrifft, wird die Kommission sich darauf konzentrieren, die Qualitäts- und Sicherheitsstandards zu verbessern, um das Verbrauchervertrauen in grenzüberschreitenden Einkauf zu fördern. Eine wichtige Maßnahme in dieser Hinsicht wird im nächsten Jahr die Präsentation einer neuen Initiative sein, die den Bürgern helfen soll, ihre Vertragsrechte zu stärken und grenzübergreifend Entschädigungen zu erhalten (siehe EURACTIV vom 12. November 2007).
Dennoch hat die Kommission trotz Behauptungen, dass die EU sich auf einen sozial orientierteren Binnenmarkt zubewegen werde, die Aufforderungen von Gewerkschaften abgelehnt, eine Gesetzgebung aufzusetzen, die der Wahrung der hohen Qualität öffentlicher Dienstleistungen, wie in den Bereichen Gesundheit, soziales Wohnungswesen und Ausbildung, dient.
- 23 ‚schlecht funktionierende’ Sektoren:
Die Bestandsaufnahme verweist besonders auf 23 Sektoren, die aus Unternehmens- oder Verbrauchersicht als ‚unzureichend’ angesehen werden. Dies begründet sich in der Tatsache, dass sie entweder hinsichtlich der Produktivität hinter den USA hinterher hinken, oder in der Unzufriedenheit der Verbraucher mit dem Service, den sie derzeit erhalten.
Die enttäuschenden Sektoren erstrecken sich von der Herstellung elektronischer Geräte und Automobile über die Regelung der Postdienste, den städtischenVerkehr, den Elektrizitäts-, Gas- und Wasser- bis hin zum Telekommunikationssektor. Diese Sektoren machen nicht weniger als 44,5% des EU-Mehrwerts und 46,5% der Beschäftigung in der Union aus. Sie stehen oft in starkem Zusammenhang mit anderen Wirtschaftsbereichen. Dies bedeutet, dass Ineffizienzen in diesen Sektoren weitreichendere Konsequenzen für die gesamte Wirtschaftsleistung der EU haben.
Die Kommission sagt, sie werde diese Sektoren genauer überprüfen und nicht zögern, von Selbstregulierung Gebrauch zu machen, ebenso wie von Vertragsverletzungsverfahren, in Fällen, in denen Regelungen nicht angemessen durchgesetzt worden seien, oder gar von regulatorischen Reformen, wenn dies notwendig erscheine – ähnlich denen, die sie jüngst für die Post- und Telekommunikationsmärkte vorgeschlagen hatte.
Ein wichtiger Bereich, in dem die Kommission Fortschritte sehen möchte, sind die Finanzmärkten für Privatkunden. Zu diesen zählen grundlegende Servicedienste, wie die Eröffnung eines Bankkontos. Laut der Kommission hätten Verbraucher noch immer eine sehr beschränkte Wahl und es erweise sich für sie als schwierig, von einem Anbieter zu einem anderen zu wechseln. Daher werde die EU-Bankenindustrie aufgerufen, vor Mitte 2008 eine Reihe gemeinsamer Regeln zu entwickeln, von denen alle Kunden profitieren.
- Das beste aus der Globalisierung machen:
Wie in der Strategie für ein ‚globales Europa’ (EURACTIV vom 5. Oktober 2006) dargelegt, wird die Kommission sich auf die Öffnung der ausländischen Märkte für europäische Unternehmen konzentrieren, indem regulatorische Hindernisse in Drittstaaten angefochten werden.
Die Kommission wird sich weiterhin dafür einsetzen, Europas hohe Standards in den Bereichen Gesundheit, Arbeit, Sicherheit und Umwelt als globale Referenzen zu unterstützen. Dies könnte geschehen, in dem man den Vorteil der Position der EU als der weltweit größte Importmarkt nutze. Dies geschieht bereits in Bereichen wie Lebensmittelsicherheit, Hygiene, Sicherheit auf See und Finanzdienstleistungen.
Die Kommission sagte, die werde sich besonders für ein System zur Durchsetzung des Wettbewerbsrechts mit globaler Reichweite einsetzen. Dies solle die europäischen Verbraucher und Unternehmen vor Kartellen, Missbrauch vorherrschender Stellungen und wettbewerbswidrigen Fusionen, die Unternehmen weltweit beträfen, schützen.