Vorrang von EU-Recht infrage gestellt: EU-Kommission verklagt Polen
Die Europäische Kommission hat am Mittwoch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet. Als Grund wurde ein Urteil des polnischen Verfassungsgerichtes aus dem Jahre 2021 genannt, das den Vorrang des EU-Rechts infrage stellt.
Die Europäische Kommission hat am Mittwoch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet. Als Grund wurde ein Urteil des polnischen Verfassungsgerichtes aus dem Jahre 2021 genannt, das den Vorrang des EU-Rechts infrage stellt.
Im Jahr 2021 entschied das polnische Verfassungsgericht, dass bestimmte Bestimmungen des EU-Vertrags nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar seien. Dabei bezogen sich die Richter auf ein ähnliches Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus den 80er Jahren.
„Das Verfassungsgericht hat mit diesen Entscheidungen gegen die allgemeinen Grundsätze der Autonomie, des Vorrangs, der Wirksamkeit, der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts und der Bindungswirkung der Urteile des Gerichtshofs der EU verstoßen“, heißt es in der Mitteilung der Kommission.
Das Berlaymont wolle „sicherstellen, dass die Rechte der polnischen Bürger geschützt werden und dass sie die Vorteile der EU in gleicher Weise wie alle anderen EU-Bürger nutzen können“, so die Kommission und fügte hinzu, dass der Vorrang des EU-Rechts die einheitliche Anwendung des EU-Rechts in der gesamten Union gewährleiste.
Seit die Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) im Jahr 2015 an die Macht kam, ist sie mit der Kommission wegen der von ihr angestrebten Justizreform zerstritten.
Nach Ansicht der Kommission ist das Verfassungsgericht nicht mehr unparteiisch und unabhängig, da es zu stark politisiert ist. Die Kommission kritisierte insbesondere Unregelmäßigkeiten bei den Ernennungsverfahren von drei Richtern im Dezember 2015 und bei der Auswahl des Präsidenten des Gerichts im Dezember 2016.
Im Jahr 2021 übermittelte die Kommission ihre Einwände gegen die Entscheidungen des Tribunals, die die Regierung daraufhin zurückwies. Da die polnische Antwort nicht zufriedenstellend war, beschloss die Kommission, den Fall an den EU-Gerichtshof in Luxemburg zu verweisen.
Polens umstrittene Justizreformen sind auch einer der Gründe, warum die Kommission die Mittel, die das Land im Rahmen der EU-Fazilität für Konjunkturbelebung und Krisenbewältigung erhalten soll, weiterhin zurückhält.
Brüssel und Warschau werden die Angelegenheit demnächst erörtern, wobei die polnische Regierung davon ausgeht, dass bald ein Kompromiss erzielt werden kann.