Vorlage der neuen Sozialagenda weckt große Hoffnungen [DE]
Die überarbeitete sozialpolitische Agenda der EU soll heute (2. Juli 2008) vorgelegt werden. Sie wird Vorschläge für einen verstärkten Kampf gegen Diskriminierung sowie für die Verbesserung der Rechte der Arbeiter und der länderübergreifenden Gesundheitspflege enthalten. Es ist eines der wichtigsten Projekte der Kommission, bevor diese ihre Amtszeit beendet. Von einigen wird sie als "letzte Chance" gesehen, um konkrete Ergebnisse zu liefern, die das Leben der EU-Bürger verbessern werden.
Die überarbeitete sozialpolitische Agenda der EU soll heute (2. Juli 2008) vorgelegt werden. Sie wird Vorschläge für einen verstärkten Kampf gegen Diskriminierung sowie für die Verbesserung der Rechte der Arbeiter und der länderübergreifenden Gesundheitspflege enthalten. Es ist eines der wichtigsten Projekte der Kommission, bevor diese ihre Amtszeit beendet. Von einigen wird sie als „letzte Chance“ gesehen, um konkrete Ergebnisse zu liefern, die das Leben der EU-Bürger verbessern werden.
Ein entscheidender Teil der neuen Vorschläge der Kommission wird eine Richtlinie zur Verbesserung des Schutzes vor Diskriminierung sein, insbesondere Diskriminierung aufgrund des Alters, der sexuellen Orientierung und des Glaubens. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob sie über den Arbeitsplatz hinausgehen werden, wie dies von Europaabgeordneten und Sozialpartnern gefordert wird.
Infolge mehrerer Kehrtwendungen hinsichtlich des Nichtdiskriminierungsgesetzes in den vergangenen Monaten deutete die Kommission kürzlich an, dass sie umfassende Rechtsvorschriften bevorzuge (EURACTIV vom 19. Juni 2008). Eine Rahmenrichtlinie, die alle Formen der Diskriminierung berücksichtigt, hatte Kommissionspräsident José Manuel Barroso bereits 2004 angekündigt. Doch bisher beziehen sich die existierenden Gesetzestexte nur auf Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes und auf Probleme am Arbeitsplatz.
Das heutige Paket wird zudem sowohl eine lang erwartete Richtlinie über die Rechte der Patienten bei grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung als auch ein Grünbuch zu Ausbildung und Migration und eine Mitteilung zu Schulen im 21. Jahrhundert umfassen.
Der Vorsitzende der europäischen Sozialdemokraten Poul Nyrup Rasmussen erachtete die Initiative der Kommission als eine „letzte Chance“, um zu zeigen, dass Europa mehr als nur ein Markt sei und sich für die täglichen Bedürfnisse seiner Bürger interessiere. Er kritisierte weiterhin Frankreich, das gestern (1. Juli) die sechsmonatig rotierende EU-Ratspräsidentschaft übernommen hat, dass das Land Sozialpolitik nicht zu einer der obersten Prioritäten gemacht habe, obwohl es wiederholt versprochen habe, 2008 als einen „Neubeginn“ des sozialen Europas zu nutzen.
Präsident Sarkozy müsse sich für ein soziales Europa einsetzen, forderte der Vorsitzende der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament, Martin Schulz.
Der französische Arbeitsminister Xavier Bertrand betonte in der vergangenen Woche Parlamentariern gegenüber die Notwendigkeit, Europa konkreter und schützender zu machen und den Bürgern näher zu bringen.
Bertrand ist der Ansicht, dass es keinen besseren Bereich gebe, um voranzuschreiten, als den sozialen Bereich.
AGE, ein Verband, der die Interessen älterer Menschen in Europa vertritt, brachte seine Hoffnung zum Ausdruck, dass das neue Paket Diskriminierung aufgrund des Alters strafbar machen werde. Eine jüngste Eurobarometer-Umfrage hatte gezeigt, dass 42% der Europäer insbesondere über diese Form der Diskriminierung besorgt sind.
Die Kommission plant ebenfalls, eine überarbeitete Richtlinie zum Europäischen Betriebsrat (EBR) vorzulegen, die bereits seit 2004 diskutiert wird. Mit dieser Richtlinie soll dem Versagen der nationalen Regierungen begegnet werden, denen es nicht gelungen ist, die Richtlinie von 1994 umzusetzen. Insbesondere soll sie den Verpflichtungen der Unternehmen eine Rechtssicherheit geben, den grenzüberschreitenden Dialog fördern und die Position des EBR im Vergleich zu Betriebsräten auf nationaler Ebene stärken.
Die Richtlinie von 1994 gilt für alle Unternehmen mit insgesamt mehr als 1 000 Angestellten, wobei das Unternehmen in zwei oder mehr EU-Mitgliedstaaten mindestens 150 Angestellte haben muss. Dennoch hat zwölf Jahre, nachdem die Richtlinie in Kraft getreten ist, nur ca. ein Drittel aller Unternehmen, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, einen EBR zu errichten, dies getan. Insbesondere ist dies mittleren Unternehmen mit bis zu 5 000 Mitarbeitern nicht gelungen.
BusinessEurope, ein Verband, der die meisten transnationalen Unternehmen in Europa vertritt, brachte seine Besorgnis zum Ausdruck, dass die Kommission vorhabe, die Unternehmen mit weiterer langwieriger und zweifelhafter Konsultation zu belasten. BusinessEurope war lange Zeit gegen Gespräche mit den Sozialpartnern über die Überarbeitung des derzeitigen Textes gewesen, ehe der Verband einlenkte und sich dazu entschied, zu kooperieren, nachdem die Kommission die Initiative ergriffen hatte.