Von Köln bis Brüssel - Immobilientricks und ihre Folgen

In der Affäre um den Bau der Kölner Messehallen zeichnet sich eine Lösung ab. Die Stadt muss schnell handeln, sonst droht ein Strafgeld der EU-Kommission. Derselbe Trick wie in Köln könnte auch in Brüssel genutzt worden sein, um eine öffentliche Ausschreibung zu umgehen - ausgerechnet bei Gebäuden des EU-Parlaments.

Die Kölner Messehallen (L) und das EU-Parlamentsgebäude József Antall (R) haben etwas gemeinsam: die Rechtmäßigkeit ihrer Erbauung steht in Frage. Foto: koelnmesse / EC.
Die Kölner Messehallen (L) und das EU-Parlamentsgebäude József Antall (R) haben etwas gemeinsam: die Rechtmäßigkeit ihrer Erbauung steht in Frage. Foto: koelnmesse / EC.

In der Affäre um den Bau der Kölner Messehallen zeichnet sich eine Lösung ab. Die Stadt muss schnell handeln, sonst droht ein Strafgeld der EU-Kommission. Derselbe Trick wie in Köln könnte auch in Brüssel genutzt worden sein, um eine öffentliche Ausschreibung zu umgehen – ausgerechnet bei Gebäuden des EU-Parlaments.

Die Stadt Köln prüft den Kauf der neuen Kölner Messehallen und reagiert damit auf einen festgestellten Rechtsverstoß des Europäischen Gerichtshofs. Der Kauf der Hallen vom Oppenheim-Esch-Fonds sei eine von mehreren denkbaren Lösungen, sagte ein Stadt-Sprecher am Freitag nach einem Bericht der "Kölnischen Rundschau" (22. Januar 2010). Die Zeitung vermutet, der Kaufpreis müsse mindestens bei 200 Millionen Euro liegen.

Ende Oktober 2009 hatte der EuGH in Luxemburg festgestellt, dass der Bau der vier neuen Messehallen EU-weit hätte ausgeschrieben werden müssen und die Stadt daher gegen EU-Recht (2004/18/EG) verstoßen hat. Die Europäische Kommission hatte geklagt.

Köln muss handeln

Um nun den Rechtsverstoß abzustellen und einem Zwangsgeld vorzubeugen, müsse die Kommune noch in der ersten Jahreshälfte 2010 handeln, sagte Anwalt Stefan Hertwig, der von der Stadt in der Sache beauftragt worden ist. Bisher habe es nur eine erste Kontaktaufnahme zwischen Stadt und Eigentümerfonds gegeben, Gespräche auf Arbeitsebene sollten bald folgen, erklärte Hertwig. "Wir haben nach dem Urteil mit der EU-Kommission gesprochen, die klargestellt hat, dass der angegriffene Vertrag zügig aus der Welt geschaffen werden muss."

Trickserei: Bauauftrag als "Mietvertrag"

Bei dem gerügten Vertrag handelt es sich um einen "Mietvertrag", den die Stadt 2004 für die Messehallen mit einem Privatinvestor abgeschlossen hatte. Das Luxemburger Gericht wertete den "Mietvertrag" aber als Bauauftrag, der ausgeschrieben hätte werden müssen. In dem umstrittenen Geschäft hatte die Stadt die Hallen für 30 Jahre und 600 Millionen Euro gemietet, bei einer Monatsmiete von gut 1,7 Millionen Euro. In einem späteren "Untermietvertrag" zwischen Stadt und der Messegesellschaft als dritter Partei wurde dann die Hallen-Nutzung durch die Koelnmesse festgelegt. Die Hallen waren Ende 2005 fertiggestellt und der Stadt als Hauptmieterin übergeben worden.

EU-Parlamentsgebäude in neuem Licht

Das Urteil des EuGH im Fall der Kölner Messehallen könnte auch für eine Immobilienaffäre in Brüssel sorgen. Zur Debatte steht, ob die Auftragsvergabe für Gebäude des EU-Parlaments in ähnlicher Weise gegen EU-Recht vertoßen hat.

Auch im Fall des "Willy Brandt"- und des "József Antall"-Gebäudes wurde eine europaweite Ausschreibung umgangen, indem ein Bauauftrag als Mietvertrag ausgegeben wurde, argumentiert der Journalist Jürgen Stoldt in der aktuellen Ausgabe des Luxemburger Magazins FORUM. Die Gebäude wurden 2008 fertiggestellt und kosteten den europäischen Steuerzahler rund 340 Millionen Euro.

Nach Einschätzung Stoldts habe das Parlament bei der Auftragsvergabe gegen die Grundsätze der Transparenz verstoßen und durch "Etikettenschwindel" jeglichen Wettbewerb unmöglich gemacht. Die Parallelen zwischen den Kölner Messehallen und den Parlamentsgebäuden seien "nur zu offensichtlich",  so Stoldt.

Ob die neue Kommission auch in diesem Fall einen Prozess anstrebt, bleibt abzuwarten.

Jüngst hat der Europäische Ombudsmann Nikiforos Diamandouros der EU-Antikorruptionsbehörde OLAF vorgeworfen, bei Ermittlungen zur Auftragsvergabe für Brüsseler Parlamentsgebäude schwere Versäumnisse begangen zu haben (Siehe EURACTIV.de vom 17. September 2009).

dpa/awr

Presse

Kölnische Rundschau: Ende eines "unseligen Vertrags" (22. Januar 2010)

FORUM. Jürgen Stoldt: "Die Kölner Messehallen, OLAF und das Europäische Parlament." (Ausgabe 293 / Januar 2010)

Links / Download

EuGH: Urteil zum Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland im Fall der Kölner Messehallen. Rechtssache: C-536/07. (29. Oktober 2009)

EU: Richtlinie 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (31. März 2004)

EU-Kommission: Klage gegen Deutschland Kommission verklagt Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen des Baus von zwei neuen Messehallen in Köln. Pressemitteilung (27. Juni 2007)