Von der Leyens Plan für EU-Verteidigungsausgaben verwirrt Diplomaten
Ursula von der Leyens Plan, die europäischen Verteidigungsausgaben durch eine Lockerung der EU-Haushaltsvorschriften anzukurbeln, hat hochrangige EU-Diplomaten kalt erwischt. Beamte der EU-Kommission sind in Erklärungsnot, den unausgereiften Vorschlag zu erklären.
Ursula von der Leyens Plan, die europäischen Verteidigungsausgaben durch eine Lockerung der EU-Haushaltsvorschriften anzukurbeln, hat hochrangige EU-Diplomaten kalt erwischt. Beamte der EU-Kommission sind in Erklärungsnot, den unausgereiften Vorschlag zu erklären.
Die Ankündigung der Kommissionschefin am Freitag die „Ausweichklausel“ der EU-Haushaltsregeln zu aktivieren, um das nachlassende Engagement der Vereinigten Staaten für die europäische Sicherheit auszugleichen, hat Verwirrung ausgelöst. Der Vorschlag, dass neue Verteidigungsausgaben nicht von der EU-Schuldengrenze betroffen sind, soll es den EU-Staaten ermöglichen, diese „erheblich zu erhöhen“.
Acht der 27 Mitgliedstaaten der Union, darunter Frankreich, Italien und Polen, wurden von der Kommission bereits wegen Verstoßes gegen die Haushaltsschwelle von drei Prozent des jährlichen Bruttoinlandsproduktes formell gerügt.
Von der Leyens neuer Vorschlag, die „Ausweichklausel“ bezüglich der Haushaltsschwelle zu aktiviert „kam für uns alle überraschend“, sagte ein hochrangiger EU-Diplomat. Zwei Tage zuvor hatte US-Präsident Donald Trump gefordert „sofort“ Verhandlungen zur Beendigung des dreijährigen Krieges Russlands in der Ukraine aufzunehmen, was die Staats- und Regierungschefs der Welt überraschte.
„Wir haben nichts von der Kommission gehört – sie haben sich sehr bedeckt gehalten“, sagte der Diplomat und ergänzte, dass „niemand“ die Einzelheiten des Plans kenne.
Die Tatsache, dass die derzeitigen Vorschriften zwei „Ausweichklauseln“ enthalten – eine „allgemeine“ und eine „nationale“ – deutet darauf hin, dass von der Leyen selbst keine genaue Vorstellung davon hat, was sie empfiehlt, wie mehrere EU-Beamte anmerkten.
Außerdem würde ihr Vorschlag von der Leyens mangelndes Verständnis für wirtschaftliche Fragen sowie ihre Intransparenz und ihre Tendenz zur Machtzentralisierung unterstreichen, erklärt ein Beamter.
Valdis Dombrovskis, EU-Wirtschaftskommissar, bestätigte diese Ansicht. Bisher sei noch keine endgültige Entscheidung darüber getroffen worden, welche der beiden Ausweichklauseln die Kommission tatsächlich aktivieren wolle – wenn überhaupt, sagte er am Montag.
„Wir werden in den kommenden Wochen an diesen Modalitäten arbeiten und sie dann vorstellen“, kündigte Dombrovskis vor einem Treffen der Finanzminister der Eurozone in Brüssel an.
Nach EU-Recht kann die allgemeine Ausweichklausel „im Falle eines schweren Wirtschaftsabschwungs im Euroraum oder in der Union als Ganzes“ aktiviert werden. Die nationale Ausweichklausel kann hingegen „in Fällen, in denen außergewöhnliche Umstände, die sich der Kontrolle des Mitgliedstaats entziehen, erhebliche Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen [des Mitgliedstaats] haben“, in Kraft treten werden.
Die allgemeine Ausweichklausel wurde während des durch die COVID-19-Pandemie ausgelösten weit verbreiteten wirtschaftlichen Abschwungs geltend gemacht. Hingegen die nationale Ausweichklausel erst im vergangenen Jahr eingeführt und noch nie angewendet wurde.
Beide Klauseln erfordern die Unterstützung einer „qualifizierten Mehrheit“ der Mitgliedstaaten – 15 der 27 Mitgliedsstaaten, die zusammen mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren.
Vor der Sitzung am Montag sprach sich Bundesfinanzminister Jörg Kukies klar für die nationale gegenüber der allgemeinen Ausweichklausel aus.
„Wir stehen der Anwendung der allgemeinen Ausweichklausel skeptisch gegenüber, da sie einen schweren wirtschaftlichen Abschwung als Rechtfertigung erfordern würde“, sagte Kukies. Berlin „verhandelt bereits mit der Kommission“ über die „spezifische Form“ des Vorschlags von der Leyens.
Bei anderen europäischen Ministern stieß der Plan jedoch auf gemischte Reaktionen – trotz der allgemeinen Meinung, dass die Einzelheiten des Vorschlags geklärt werden müssten.
Der Belgier Vincent Van Peteghem, eines der acht Länder, das derzeit einem sogenannten „Verfahren bei einem übermäßigen Defizit“ (VÜD) unterliegen, sagte, zeigte sich „sehr, sehr unterstützend“ gegenüber des Plans. Warnte jedoch: „Wir müssen natürlich schauen, wie wir das machen werden.“
Niederländer Eelco Heinen war unterdessen deutlich zurückhaltender: „Mir liegt noch kein Vorschlag auf dem Tisch, daher kann ich noch nicht darauf reagieren.“
Ein verwirrendes Paradoxon
Die Verwirrung wurde Anfang der Woche durch eine tiefe Uneinigkeit unter den EU-Ministern über die Auswirkungen des Vorschlags von der Leyens auf die Netto-Haushaltsausgaben der Eurozone in diesem Jahr noch verstärkt.
In einer im Dezember veröffentlichten Erklärung erklärte die Eurogruppe, dass eine „kontraktive Finanzpolitik“ im Jahr 2025 aufgrund des „hohen Defizit- und Schuldenstands im Euroraum“ und der Tatsache, dass die Inflation weiterhin über der Zielrate der Europäischen Zentralbank von zwei Prozent liegt, „angemessen“ sei.
Am Montag deutete Dombrovskis jedoch an, dass die bisherige Position der Eurogruppe möglicherweise revidiert werden müsse.
„Wenn wir mehr Flexibilität in Bezug auf die Verteidigung in den Haushalten der Mitgliedstaaten vorschlagen, wird dies sicherlich den finanzpolitischen Kurs in Richtung einer stärkeren Expansion ändern“, sagte er.
Dombrovskis‘ Äußerungen wurden anschließend vom Präsidenten der Eurogruppe, Paschal Donohoe, widerlegt. „Der Ansatz der letzten Erklärung der Eurogruppe bleibt weiterhin bestehen“, erklärte der auch als irischer Finanzminister fungierende Eurogruppenpräsident.
Wird es bald Klarheit geben?
Einige EU-Beamte merkten an, dass die Kommission mangels konkreter Vorschläge wahrscheinlich lediglich versuchen werde, die Flexibilität innerhalb der derzeitigen Regeln zu maximieren.
Brüssel könnte beispielsweise eher bereit sein, Verteidigungsausgaben als potenziellen mildernden Umstand anzuführen, wenn es darum geht, zu entscheiden, ob ein Defizitverfahren gegen einen Mitgliedstaat wegen Verstoßes gegen die Drei-Prozent-Grenze der EU eingeleitet werden soll.
Eine weitere Option, so die Beamten, wäre es, mehr Ländern, die stark in die Verteidigung investieren, zu erlauben, ihre „mittelfristigen“ Haushaltspläne – die im Rahmen der neu überarbeiteten finanzpolitischen Vorschriften von der Kommission vorgelegt und genehmigt werden müssen – von vier auf sieben Jahre zu verlängern.
In seiner Rede am Montag deutete der Kommissionssprecher Balazs Ujvari an, dass das mit Spannung erwartete Weißbuch zur Verteidigung, weitere Einzelheiten zum Vorschlag der Kommission enthalten würde. Die Veröffentlichung ist für den 19. März geplant.
„Das könnte ein wichtiger Punkt in unserem Zeitplan sein“, sagte er und meinte weiter: „Man könnte also schon bald mit mehr Klarheit rechnen.“
[OM/KN]