"Verkorkste Reform der EU-Finanzaufsicht"
Was langfristige Lehren aus der Krise betrifft, spricht das Jahresgutachten der Wirtschaftsweisen eine deutliche Sprache. Nationale Behörden hätten erfolgreich verhindert, dass EU-Gremien bei der Finanzaufsicht "nennenswerte Kompetenzen" erhalten. Die EU-Reformen bezeichnen die Ökonomen als "verkorkst" und "verpasste Chance". Es bestehe kein funktionierendes Krisenpräventionssystem.
Was langfristige Lehren aus der Krise betrifft, spricht das Jahresgutachten der Wirtschaftsweisen eine deutliche Sprache. Nationale Behörden hätten erfolgreich verhindert, dass EU-Gremien bei der Finanzaufsicht „nennenswerte Kompetenzen“ erhalten. Die EU-Reformen bezeichnen die Ökonomen als „verkorkst“ und „verpasste Chance“. Es bestehe kein funktionierendes Krisenpräventionssystem.
"Der Reformeifer auf der internationalen Ebene erlahmte sehr schnell", urteilen die Wirtschaftsweisen zu Reformen der internationalen Finanzaufsicht. In ihrem
Jahresgutachten 2009/2010 (Kapitel 4 / Siehe Seite 46/47) bezweifeln die Ökonomen massiv die Wirksamkeit der bisherigen Schritte auf EU-Ebene.
Die EU-Kommission habe mit dem
Larosière-Bericht (25. Februar 2009) eine schonungslose Analyse der Schwächen der europäischen Aufsichtsarchitektur vorgelegt. Diese Architektur lade aufgrund von fehlender Harmonisierung, dezentraler Strukturen und unterschiedlicher nationaler Interpretationen geradezu dazu ein, Regulierungslücken zu nutzen.
Dennoch habe sich die Larosière-Arbeitsgruppe vor der konsequenten Forderung einer einheitlichen Aufsichtsbehörde für Europa gescheut und stattdessen eine nur "wenig ambitionierte" Reform angestoßen.
Die schließlich vorgelegten Vorschläge der EU-Kommission (Siehe EURACTIV.de vom 23. September 2009) fallen bei den Wirtschaftsweisen durch. Vorgesehen ist ein "Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRC)", der die Makro-Aufsicht über den EU-Finanzmarkt übernehmen soll, und das "Europäische System für die Finanzaufsicht (ESFS)", bestehend aus drei Aufsichts-Agenturen für Banken, Wertpapierhandel und Versicherungen. "Nennenswerte Kompetenzen werden den beiden neuen Gremien nicht zugesprochen", schreiben die deutschen Sachverständigen.
Die Wirtschaftsweisen kommen zu dem Schluss: "Die bisherigen Reformen auf der supranationalen Ebene sind als verpasste Chance zu bezeichnen". Dies gelte für die "verkorksten" Reformen der europäischen Aufsichtsbehörden sowie für die nur marginalen Anpassungen der internationalen Institutionen.
Nationale Aufseher am Pranger
Schuldige machen die Ökonomen ebenfalls aus: "In beiden Fällen haben sich die nationalen Aufsichtsbehörden und Notenbanken erfolgreich dagegen gewehrt, Kompetenzen an die supranationale Ebene abzutreten." Dies habe zur Konsequenz, dass weiterhin kein funktionierendes internationales Überwachungs- und Krisenpräventionssystem besteht.
Der Bundesbank, die neben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die deutsche Bankenaufsicht zuständig ist, gehen indes die geplanten Kompetenzen der EU-Aufsicht zu weit. Bundesbank-Vizepräsident Franz-Christoph Zeitler kritiserte heute, die europäische Ebene sollte keinesfalls ein direktes Eingriffsrecht gegenüber einzelnen Banken haben (Siehe EURACTIV.de vom 13. November 2009). Er wolle europäische Institutionen keineswegs ausschließen, aber sie sollten eher eine koordinierende Rolle übernehmen, etwa Regeln harmonisieren, so Zeitler in einem Interview mit der Welt.
Zug schon längst abgefahren?
Die Wirtschaftsweisen verweisen schließlich auf den schwarz-gelben
Koalitionsvertrag. Folgende Formulierung darin sei zu begrüßen (Zeile 5374-5376): "Wir sind uns bewusst, dass es einer grundlegenden Neuordnung des Finanzsystems bedarf, die insbesondere die Schaffung einer einheitlichen EU-weiten Bankenaufsicht umfasst."
Die Ökonomen scheinen es für möglich zu halten, dass das geplante EU-Finanzaufsichtssystem, das bis Dezember 2009 von den EU-Staaten beschlossen werden soll, noch einmal grundlegend neu entworfen wird. Bei der Ausarbeitung der jetzigen Pläne, zeigten sich massive Widerstände der Mitgliedsstaaten. Daran scheiterte zum Beispiel eine einheitliche EU-Bankenaufsicht, die das Tagesgeschäft der Finanzinstitute überwacht. Zudem setzten u. a. Deutschland und Großbritannien durch, dass sich Maßnahmen der neuen EU-Aufsichtsbehörden nicht auf die nationalen Haushalte auswirken dürfen. Das heißt, die EU-Behörden können zum Beispiel keinen Mitgliedsstaat dazu zwingen, eine Bank zu retten – selbst wenn sie als "systemrelevant" gilt und kurz vor dem Kollaps steht.
Von einem neuen Vorstoß für eine einheitliche Finanzaufsicht auf EU-Ebene seitens der neuen Bundesregierung ist noch nichts bekannt.
Hintergrund
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, auch die fünf Wirtschaftsweisen genannt, befasst sich wissenschaftlich mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands. Ziel ist die periodische unabhängige Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zur Erleichterung der Urteilsbildung aller wirtschaftspolitisch verantwortlichen Instanzen sowie der Öffentlichkeit. Derzeit gehören dem Gremium folgende Ökonomen an: Wolfgang Franz (Vorsitzender), Wolfgang Wiegard, Peter Bofinger, Beatrice Weder di Mauro, Christoph M. Schmidt.
Alexander Wragge
Links / Downloads
Weisenrat
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Übersicht zum Jahresgutachten: 2009/10 "Die Zukunft nicht aufs Spiel setzen" (13. November 2009)
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung:
Jahresgutachten: 2009/10 "Die Zukunft nicht aufs Spiel setzen" Vollversion (13. November 2009)
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung:
Jahresgutachten: 2009/10. Kapitel 4 – Finanzsystem am Tropf: Vor schwierigen Entzugsprozessen (13. November 2009)
Union/FDP
Koalitionsvertrag (24. Oktober 2009)
EU-Kommission
"Larosière"-Bericht" zur EU-Finanzaufsicht (25. Februar 2009)
Kommission verabschiedet Legislativvorschläge zur Stärkung der Finanzaufsicht in Europa (Übersicht, 23. September 2009)
Vorschlag der Kommission zur Makroaufsicht
Vorschlag der Kommission für das Bankwesen