Verhandlungen über EU-Mitsprache überraschend vertagt

Die Gespräche über die Mitspracherechte von Bundestag und Bundesrat in EU-Fragen sind am späten Montagnachmittag überraschend vertagt worden. Die CSU versucht weitere Mitspracherechte des Bundestages beim Thema der kommunalen Daseinsvorsorge durchzusetzen; der Bundesrat beansprucht weitere Rechte beim Notbremsemechanismus. Verhandlungsführer aus CDU und SPD zeigen sich gegenüber EURACTIV.de aber optimistisch, dass es einen Kompromiss geben werde. Die Linke fühlt sich ausgegrenzt und schließt eine Klage gegen das neue Begleitgesetz nicht aus.

Welche Rolle spielt das deutsche Parlament in Europa? Darum wird im Sommer 2009 gerungen. Foto: dpa.
Welche Rolle spielt das deutsche Parlament in Europa? Darum wird im Sommer 2009 gerungen. Foto: dpa.

Die Gespräche über die Mitspracherechte von Bundestag und Bundesrat in EU-Fragen sind am späten Montagnachmittag überraschend vertagt worden. Die CSU versucht weitere Mitspracherechte des Bundestages beim Thema der kommunalen Daseinsvorsorge durchzusetzen; der Bundesrat beansprucht weitere Rechte beim Notbremsemechanismus. Verhandlungsführer aus CDU und SPD zeigen sich gegenüber EURACTIV.de aber optimistisch, dass es einen Kompromiss geben werde. Die Linke fühlt sich ausgegrenzt und schließt eine Klage gegen das neue Begleitgesetz nicht aus.

"Dass wir die Verhandlungen morgen weiterführen, klingt dramatischer, als es ist", sagte Michael Stübgen, europapolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion zu EURACTIV.de nach der Vertagung der Verhandlungen.

Auch aus SPD-Verhandlungskreisen kam das eindeutige Signal: "Morgen steht der Gesetzentwurf." Er verzögere sich auch nur, weil die CSU in letzter Minute "noch mit einer völlig überflüssigen Geschichte" angetreten sei.

Noch kurz vor der Verhandlungsrunde am Montag hatte sich ein parteiübergreifender Kompromiss abgezeichnet. FDP und Grüne hatten signalisiert, dass sie den von Union und SPD ausgehandelten Kompromiss mittragen würden.

Die Linke ausgegrenzt?

Die Links-Fraktion fühlt sich inzwischen von den anderen Parteien ausgegrenzt. Die Koalition habe den Gesetzentwurf an eine als abwesend registrierte Abgeordnete der Links-Fraktion geschickt, die in die Verhandlungen überhaupt nicht eingebunden gewesen sei, so der Vorwurf der Linken. "Ich habe den Entwurf erst 20 Minuten vor den eigentlichen Verhandlungen bekommen. Das ist unzumutbar", kommentierte Diether Dehm, europapolitischer Sprecher der Links-Fraktion, diesen Vorgang gegenüber EURACTIV.de.

"Es wird nun immer deutlicher, dass wir, die als Kläger die neuen Rechte überhaupt erst erstritten haben, in den jetzigen Prozess gar nicht mehr einbezogen werden", kritiserte Dehm.

Eine Klage gegen das neue Begleitgesetz schloss Dehm nicht aus. Im Gegenteil: "Wenn der Bundestag bei der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik weniger Informationsrechte hat, als ein Berlusconi oder ein Sarkozy dann halte ich es für unwahrscheinlich, dass wir den Koalitionsentwurf mittragen werden", so Dehm.

Die Koalitionsfraktionen hätten einen entsprechenden Passus in den Gesetzesentwurf eingefügt, der die Informationsrechte des Bundestages bei der gemeinsamen Verteidigungspolitik ausklammere. "Dieser Passus muss wieder gestrichen werden", forderte Dehm.

Insgesamt gebe es zwei bis fünf Punkte im Begleitgesetzentwurf, zu denen die Links-Fraktion voraussichtlich Änderungsanträge stellen werde. Diese würden bei der ersten Lesung des Gesetzes am 26. August eingereicht. Außerdem sei der wissenschaftliche Dienst des Bundestages beauftragt worden, ein Gesetzentwurf mit den Vorgaben der Links-Fraktion zu erstellen. "Wir wollen auf alles vorbereitet sein", so Dehm.

Weiter verhandeln

Am Dienstag, dem 18. August, wird nun weiter verhandelt. Die Koalitionsfraktionen im Bundestag müssen sich einigen, und es fehlt noch ein Kompromiss zwischen Bund und Ländern. "Wir versuchen, den Sack morgen zuzubinden", so Stübgen. Spätestens zum Ende der Woche rechne er mit einem abgestimmten Gesetzesentwurf.

Knackpunkte

Den Ländern seien in dem heute (17. August 2009) vorgelegten Gesetzentwurf bereits viele Zugeständnisse gemacht worden. "Der Bundesrat versucht aber überall, auf Augenhöhe mit dem Bundestag zu kommen", so Stübgen. Konkret gehe es um die Rechte des Bundesrates beim sogenannten Notbremsemechanismus. "Die Länder wollen dort ihre Rechte weiter ausweiten."

Aus den SPD-Kreisen kam ebenfalls Kritik: "Der Bundesrat will bei der Europapolitik immer noch was oben drauf setzen." Man sei aber optimistisch, einen Kompromis zu finden.

Bezüglich der Bundestagsrechte beim Thema der kommunalen Daseinvorsorge habe die CSU zudem weitgehende Forderungen, die von CDU und SPD nicht abgesegnet wurden. "Es geht hier aber um einzelne Details. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Gesetzentwurf daran scheitern wird", so Stübgen.

Aus SPD-Kreisen hieß es, dass das Thema der kommunalen Daseinvorsorge im Lissabon-Vertrag hinreichend geregelt sei und die CSU dieses Thema nur zur Profilierung eingebracht habe. "Es geht um parteipolitische Spielchen, damit die CSU zu Hause etwas vorweisen kann, wenn sie sonst schon ihre Forderungen nicht durchsetzen konnte", hieß es aus der SPD gegenüber EURACTIV.de nach der Vertagung der Verhandlungen.

Ein weiterer offener Punkt sind die Mitspracherechte des Bundestages, wenn die Bundesregierung WTO-Verhandlungen führt. "Da hat die SPD andere Formulierungsvorschläge als die Union", sagte Stübgen.

Die SPD konkretisierte gegenüber EURACTIV.de ihre Position: "Die internationale Handelspolitik liegt im alleinigen Zuständigkeitsbereich der EU. Dort entscheidet Europa und nicht der Nationalstaat."

Begleitgesetz in vier Gesetzesteilen

Stübgen erläuterte gegenüber EURACTIV.de zudem, weshalb das von den Verfassungsrichtern geforderte neue Begleitgesetz in der Praxis in vier verschiedenen Gesetzen geregelt sein wird.

Das neue Begleitgesetze muss laut Richterspruch in Kraft sein, bevor der Lissabon-Vertrag ratifiziert werden darf. Da sich Teile des Begleitgesetzes aber  auf Festlegungen im Lissabon-Vertrag beziehen, müssen diese Aspekte in einem extra Gesetz abgefasst werden.

Außerdem gebe es ein Gesetz, dass die Zusammenarbeit zwischen Bundestag und Bundesregierung in EU-Angelegenheiten regele und ein weiteres Gesetz, das die Zusammenarbeit zwischen Bundesrat und Bundesregierung festschreibe.

"Wir werden für unser Gesetzespaket sicher keinen Schönheitswettbewerb gewinnen, aber wir wollen ihn rechtlich sauber mit Hosenträgern und Gürtel absichern", kommentiert Stübgen.

Zeitplan

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 30. Juni 2009 die deutsche Ratifizierung des Lissabon-Vertrages gestoppt. (siehe EURACTIV.de vom 30. Juni 2009) Der EU-Vertrag könne erst in Kraft treten, wenn die Mitwirkungsrechte des Bundestages gestärkt seien, so die Karlsruher Richter.

Seit dem Urteil suchen die Parteien einen politischen Kompromiss und die Juristen führen zudem eine europarechtliche Debatte. (siehe EURACTIV.de vom 14. August 2009)

Am kommenden Mittwoch (26. August 2009) soll der Gesetzesentwurf in erster Lesung im Bundestag behandelt werden. Verabschiedet werden soll das neue Begleitgesetz am 8. September vom Bundestag und am 18. September von Bundesrat.

Die nächste Klage

Es gilt als sicher, dass auch gegen das neue Begleitgesetz eine einstweilige Verfügung beim Bundesverfassungsgericht beantragt wird, um den Lissabon-Vertrag weiter zu verzögern. So lehnt etwa Die Linke den Lissabon-Vertrag ab. (siehe EURACTIV.de vom 10. August 2009)

Michael Kaczmarek