Verfassungsbeschwerde gegen Europawahl 2009
Der Staatsrechtslehrer Hans Herbert von Arnim hat die Europawahl 2009 als verfassungswidrig angefochten. Seine Verfassungsbeschwerde richtet sich hauptsächlich gegen die in Deutschland geltende Fünf-Prozent-Hürde.
Der Staatsrechtslehrer Hans Herbert von Arnim hat die Europawahl 2009 als verfassungswidrig angefochten. Seine Verfassungsbeschwerde richtet sich hauptsächlich gegen die in Deutschland geltende Fünf-Prozent-Hürde.
Der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim hat gemeinsam mit 30 Verfassungsjuristen die Europawahl 2009 (EURACTIV.de vom 7. Juni 2009) vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten, berichtet der "Spiegel" . Die Beschwerde richtet sich gegen die in Deutschland geltende Fünf-Prozent-Hürde und die starren, vom Wähler nicht zu verändernden Wahllisten der Parteien.
Indem Parteien mit weniger als fünf Prozent der Stimmen keine EU-Abgeordneten stellen durften, seien etwa 2,8 Millionen deutsche Wählerstimmen unberücksichtigt geblieben. Dies schaffe nicht nur "Ungleichheit im Verhältnis zu anderen deutschen Wählern, Kandidaten und Parteien, deren Stimmen berücksichtigt werden", sondern auch zu "Wählern, Kandidaten und Parteien anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union".
Gegen die Europawahl wurden insgesamt 54 Einsprüche beim Bundestag eingelegt. Bemängelt wurden unter anderem die Fünf-Prozent-Sperrklausel und die Briefwahl. Das deutsche Parlament hat entsprechend der Empfehlungen des Wahlprüfungsausschusses alle Einsprüche zurückgewiesen.
Auch Von Arnim beschwerte sich zunächst beim Bundestag. Damals argumentierte der Verfassungssrechtler, acht deutsche EU-Parlamentarier – je zwei von CDU, SPD und Grünen, je einer von CSU und FDP – hätten ihr Abgeordnetenmandat zu Unrecht inne und müssten es wieder hergeben. Für sie müssten acht Vertreter kleinerer Parteien, etwa der Freien Wähler, der Tierschutzpartei und der ÖDP nachrücken. Aus dem Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ergäbe sich, dass die Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahlen nicht zu rechtfertigen sei.
Ergebnisse der Wahl und zahlreiche Analysen finden Sie im EURACTIV-LinkDossier "Europawahl – Ausgang und Folgen". Vor der Wahl stand zur auch zur Debatte, ob die CSU die Fünf-Prozent-Hürde schafft. Sie holte am Ende mehr als sieben Prozent der bundesweiten Stimmen.
awr
Links
Presse
Spiegel: Deutsche Staatsrechtler fechten Europawahl an (11. September 2010)
Der Westen: Staatsrechtler von Armin ficht Europawahl an (30. Juni 2010)
EURACTIV-LinkDossier: Europawahl – Ausgang und Folgen
EURACTIV.de: Europawahl: Ergebnisse für 27 EU-Länder (7. Juli 2009)
EURACTIV.de: Das "Ja, aber" zum Lissabon-Vertrag (30. Juni 2009)
Dokumente
Bundestag: Prüfung der Europawahl 2009 (28. Juli 2010)
Bundesverfassungsgericht: "Lissabon"-Urteil (30. Juni 2009)
EU / Deutschland: Europawahlordnung (EuWO)