Verbraucherschützer-Kritik: Rückschritt bei EU-Rechten für Bahnreisende

Neue EU-Vorschriften für Bahnreisende, die am Mittwoch (7. Juni) in Kraft getreten sind, befreien die Betreiber unter bestimmten Bedingungen von Entschädigungspflichten bei Verspätungen und Zugausfällen, was von deutschen Verbraucherverbänden kritisiert wird.

Euractiv.de
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Eine neue EU-Regelung, die 2020 ausgehandelt wurde, ermöglicht es Bahnunternehmen seit Mittwoch in Fällen einer "höheren Gewalt", zu der auch Stürme oder Überschwemmungen sowie Notfälle im Zug gelten, keine Entschädigung mehr leisten. [<a href="https://www.shutterstock.com/de/image-photo/screen-on-station-germany-delayed-trains-1668240631" target="_blank" rel="noopener">Pusteflower9024</a>]

Neue EU-Vorschriften für Bahnreisende, die am Mittwoch (7. Juni) in Kraft getreten sind, befreien die Betreiber unter bestimmten Bedingungen von Entschädigungspflichten bei Verspätungen und Zugausfällen. Dies wird von mehreren deutschen Verbraucherverbänden kritisiert.

Derzeit haben Bahnreisende in der EU das Recht auf Entschädigung bei Verspätungen von mehr als einer Stunde 25 Prozent des Fahrpreises zurückfordern, bei mehr als zweistündigen Verspätungen sogar 50 Prozent.

Eine neue EU-Regelung, die 2020 ausgehandelt wurde, ändert dies nun teilweise. Seit Mittwoch müssen die Bahnunternehmen jedoch in Fällen einer „höheren Gewalt“, zu der auch Stürme oder Überschwemmungen sowie Notfälle im Zug gelten, keine Entschädigung mehr leisten.

„Mit Blick auf die Kundenfreundlichkeit ist das ein Rückschritt, denn in vielen Fällen wird eine Entschädigung damit ausbleiben“, sagte Alexander Kaas Elias, Sprecher des Mobilitätsclubs VCD, in einer Stellungnahme.

In Deutschland hat die Pünktlichkeit im Fernverkehr in den letzten Jahren deutlich abgenommen. Im Jahr 2022 waren nur noch 65 Prozent der Fernverkehrszüge der Deutschen Bahn pünktlich – ein Rückgang um 10 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr.

„Mit Blick auf ständige Unpünktlichkeit der Bahn, eine marode Infrastruktur, Personalmangel und viele angekündigte Baumaßnahmen kommen die Verschlechterungen der Rechte bei Verspätungen und Zugausfall zur Unzeit“, beklagte Ramona Pop, Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV).

Die Deutsche Bahn erklärte jedoch, dass die neuen Regeln die Situation für die Verbraucher nicht wesentlich verschlechtern werden. Für Verspätungen aufgrund von „gewöhnlichen Unwettern“ werde es weiterhin Entschädigungen geben, sagte Bahn-Vorstandsmitglied Stefanie Berk dem SPIEGEL.

Fälle, in denen die Bahn die Verbraucher künftig nicht mehr entschädigt, wie Naturkatastrophen, gestohlene Kabel oder bei Personen auf den Gleisen, würden nur einen minimalen Teil der Verspätungen ausmachen, so Berk.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) rechnet derweil damit, dass mehr Entschädigungsansprüche von den Bahnbetreibern abgelehnt werden, was zu einer steigenden Zahl von Gerichtsverfahren führen könnte – ähnlich wie bei den EU-Regeln für Passagierrechte im Flugverkehr.

Erschwerte Entschädigungsansprüche

Nach Ansicht von Verbraucherschützern sind erfolgreiche Schadensersatzansprüche beim neuen 49-Euro-Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr ebenfalls erschwert worden.

Die neuen EU-Vorschriften enthalten Bestimmungen für „Durchgangsfahrkarten“, für den Fall, dass Fahrkarten für Anschlusszüge zusammen verkauft werden. Diese gehen über die allgemeinen Vorschriften hinaus und beinhalten neben der Erstattung des Fahrpreises auch das Recht auf eine Entschädigung in Höhe von 75 Prozent des Fahrpreises, wenn ein Anschlusszug verpasst wird.

Wenn die Verbraucher jedoch das 49-Euro-Ticket für den öffentlichen Regionalverkehr abonniert haben, können sie diese Option nicht nutzen, so der Verbraucherverband.

„Wenn ich einen ICE verpasse, weil ich mit diesem Ticket in einem verspäteten Regionalzug angereist bin, will die Deutsche Bahn meine Verspätungen nicht mehr anerkennen“, so Elias vom VCD. „Damit die Bahn bei allen Verspätungen nicht weiter an Attraktivität verliert, wäre sie gut beraten, eine Kulanzregelung zu finden“, fügte er hinzu.

Pop vom VZBV schloss sich diesen Bedenken an und sagte, der teilweise Ausschluss der Deutschlandticket-Kunden von den Fahrgastrechten sei ein falsches Signal. „Es ist unverständlich, warum Reisende bei Verspätungen nicht kostenfrei auf höherwertige Züge ausweichen dürfen, wie es bei anderen Monats- und Jahreskarten üblich ist“, sagte sie.

Barrierefreie Mobilität nur eingeschränkt

Die neuen Vorschriften enthalten auch Bestimmungen zum Abbau von Barrieren für behinderte Fahrgäste. Diese reichen nach Ansicht von Verbraucherverbänden jedoch nicht aus, um eine barrierefreie Mobilität zu gewährleisten.

Künftig soll es eine zentrale Anlaufstelle für Menschen mit eingeschränkter Mobilität an Bahnhöfen geben, bei der sich Reisende für Hilfe beim Ein- und Aussteigen anmelden können.

„Das mag zwar auf den ersten Blick die Bahnfahrt erleichtern, bedeutet aber im Grunde nur, dass nach wie vor an vielen Bahnhöfen kein barrierefreier Ein-, Aus- oder Umstieg ohne Voranmeldung und Hilfsmittel wie Hublifte möglich sein wird“, so Elias.

Für Fahrräder sollten die Bahnbetreiber mindestens vier Plätze in neuen oder modernisierten Zügen anbieten, was nach Ansicht des Verbandes ebenfalls zu wenig ist.

Wegen dieser vermeintlichen Mängel fordert der VCD eine erneute Überarbeitung der EU-Vorschriften. „Nach der Reform ist vor der Reform“, sagte Elias. „Spätestens die nächste Europäische Kommission wäre gut beraten, eine Novelle der Bahnfahrgastrechte im Sinne der Kundinnen und Kunden aufzulegen.“

[Bearbeitet von Sean Goulding Carroll/Nathalie Weatherald/Kjeld Neubert]