Umweltfreundliche Verkehrspolitik: EU lässt CO2 außen vor [DE]
Trotz des ehrgeizigen Ziels der Union, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20% zu senken, würden Kommissionsvorschläge, die morgen (8. Juli 2008) vorgestellt werden, es den Regierungen praktisch untersagen, die Kosten von im Straßenverkehr ausgestoßenem CO2 in die Mautgebühren einzubeziehen.
Trotz des ehrgeizigen Ziels der Union, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20% zu senken, würden Kommissionsvorschläge, die morgen (8. Juli 2008) vorgestellt werden, es den Regierungen praktisch untersagen, die Kosten von im Straßenverkehr ausgestoßenem CO2 in die Mautgebühren einzubeziehen.
Die Vorschläge werden Teil eines umfassenden Pakets sein, dessen Ziel es ist, den Verkehr “grüner” zu machen. Es wird eine allgemeine Mitteilung zu umweltfreundlicher Verkehrspolitik, einen Vorschlag für eine Überarbeitung der Eurovignetten-Richtlinie und eine „Strategie zur Internalisierung externer Kosten“ für alle Beförderungsarten umfassen.
Die Überarbeitung der Eurovignetten-Richtlinie hat zum Ziel, es den Regierungen zu ermöglichen, Lastwagenfahrern die Kosten zu berechnen, die sie durch Staus, Lärm und Luftverschmutzung verursachen.
Dem neusten Entwurf zufolge, der EURACTIV vorliegt, könnten die Gebühren für solche „externen Kosten“ noch zusätzlich zu den in einigen Ländern bereits erhobenen Gebühren, um Bau- und Instandhaltungsarbeiten zu finanzieren, anfallen.
Keine Verpflichtungen
Die Mitgliedstaaten wären nicht dazu verpflichtet, solche Steuern zu erheben, könnten dies ab Januar 2012 aber in jedem Bereich ihres Straßennetzes für Fahrzeuge tun, die mehr als 3,5 Tonnen wiegen. Für die Gebühren würde ein Höchstniveau festgelegt und sie wären je nach Tageszeit, zurückgelegter Strecke und Euro-Emissionsklasse – die die Menge an ausgestoßenen Stickoxiden und schädlichem Feinstaub berücksichtigt – unterschiedlich hoch (siehe LinksDossier über Euronormen).
Die Bezahlung von Mautgebühren an Schranken wäre nicht länger zulässig und die Gebühren müssten mittels eines elektronischen Systems bezahlt werden, um Behinderungen des Verkehrflusses zu vermeiden; dennoch würde die Übergangsperiode bis Januar 2014 andauern.
Kosten für CO2 sind außen vor
Auch weiterhin wäre es verboten, den LKWs die Kosten für das von ihnen ausgestoßene CO2 zu berechnen. In ihrem Mitteilungsentwurf erklärt die Kommission, dass die Erhebung einer CO2-Steuer zusätzlich zu den Gebühren für Luftverschmutzung und Lärm weitere Vorteile bringen könnte; dennoch sollte dies mithilfe eines besser koordinierten Ansatzes auf EU-Ebene angegangen werden, um Treibhausgasemissionen zu senken, die entweder auf dem Emissionshandelssystem oder einem gemeinsamen Element für Kraftstoffsteuer im Rahmen der Energiesteuer-Richtlinie basieren.
Auch dürften die Regierungen mit ihrer Straßensteuer keine Unfallkosten abdecken, da die Kommission der Ansicht ist, dass Unfallrisiken nicht in Zusammenhang mit der zurückgelegten Strecke stünden, sondern auch mit komplexen Faktoren wie Raserei, Fahren unter Alkoholeinfluss oder nicht benutzten Anschnallgurten – damit könnten Instrumente wie Versicherungstarife wirksamer sein.
Finanzielle Mittel für nachhaltigen Verkehr
Bei dem Thema, das bei den nationalen Regierung vermutlich die meisten Kontroversen auslösen wird, schlägt die Kommission vor, dass die Gewinne aus den Gebühren für externe Kosten für Maßnahmen bereitgestellt werden, die zum Ziel haben, die durch Straßenverkehr verursachte Verschmutzung an der Quelle zu beseitigen, die Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge hinsichtlich CO2 und Energie zu verbessern und eine alternative Infrastruktur für Verkehrsteilnehmer zu entwickeln, so die Mitteilung.
Den Regierungen wäre es jedoch weiterhin freigestellt, die aus den Steuern für Infrastruktur erzielten Gewinne nach eigenem Ermessen zu verteilen.
Eine fünfjährige Wartefrist?
Die Kommission sagte, sie werde die Situation im Jahr 2013 erneut prüfen, um festzulegen, ob die Option, LKW-Fahrern die Kosten zu berechnen, die sie für die Gesellschaft verursachen, verpflichtend werden solle. Man werde zudem prüfen, ob die Kosten der CO2-Emissionen in die Mautgebühren einbezogen werden dürften, heißt es in der Mitteilung.
Debatten im Parlament könnten eine Änderung der Vorschläge hervorbringen, da die Europaabgeordneten bislang keineswegs von den Plänen überzeugt scheinen (siehe Positionen).