Umstrittene Konditionen im Euro-Krisenfonds ESM
Beim Europäischen Gipfel werden am Donnerstag die Details zum künftigen Euro-Krisenfonds ESM ausgehandelt. EURACTIV.de veröffentlicht die elfseitige Verhandlungsgrundlage, den "Term sheet on the ESM".
Beim Europäischen Gipfel werden am Donnerstag die Details zum künftigen Euro-Krisenfonds ESM ausgehandelt. EURACTIV.de veröffentlicht die elfseitige Verhandlungsgrundlage, den „Term sheet on the ESM“.
Die Staats- und Regierungschefs wollen sich am morgigen Donnerstag auf die Details zum dauerhaften Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) einigen. Dieser Euro-Hilfsfonds soll ab 1. Juli 2013 bis zu 500 Milliarden Euro an Krediten an Euro-Länder vergeben können, die in schweren Finanznöten stecken.
Am Montag (21. März) haben sich die Euro-Finanzminister auf einen vorläufigen Kompromiss zum ESM geeinigt. EURACTIV.de veröffentlicht exklusiv den elfseitigen
Term sheet on the ESM, der den Staats- und Regierungschefs als Verhandlungsgrundlage für die endgültige Lösung dient.
Zentrale Forderungen des Bundestages finden sich bisher nicht in dem Dokument wieder. So wird nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der ESM nur als letzte Option, als "ultima ratio", aktiviert werden darf, wenn die Eurozone als Ganzes gefährdet ist.
Beschränkte Zustimmungsrechte
Es ist zudem unklar, in welcher Form der Bundestag bei der Aktivierung des Euro-Krisenfonds ESM beteiligt wird. Offenbar wird der Bundestag wohl nicht das vehement eingeforderte Recht erhalten, im Einzelfall mitentscheiden zu können, ob und zu welchen Konditionen ein Land Krisenhilfen aus dem ESM erhält. "Manchmal müssen Entscheidungen über Nacht getroffen werden. Da ist ein gesetzliches Zustimmungsverfahren mit Bundestag und Bundesrat nicht möglich", hieß es aus der Union.
Dieser Ansatz wird fraktionsübergreifend sehr kritisch gesehen. So hat der CDU-Europarechtsexperte Patrick Sensburg im Interview mit EURACTIV.de deutlich gemacht, dass diese Einzelfall-Zustimmung des Bundestags eine Grundvoraussetzung ist, damit der Bundestag der Einrichtung des ESM überhaupt zustimmt.
Beteiligung des Bundestages
Aus der Union hieß es dazu heute gegenüber EURACTIV.de, dass im Verlauf des Gesetzesverfahrens noch vereinbart werde, wie der Bundestag bei den ESM-Beteiligungen eingebunden werden könne. "Der ESM ist ein Vehikel, der von den beteiligten Regierungen per intergouvernementaler Vereinbarung eingerichtet wird. Es ist also die Sache jeder einzelnen Regierung, wie sie ihre nationalen Parlamente beteiligen wird. Das muss nicht im ESM-Vertrag selbst ausformuliert werden", hieß es zur Begründung.
Aus der Union wurde zudem darauf hingewiesen, dass im ESM-Vertrag eine spezielle Klausel eingeführt wird, die Deutschland und Frankreich ein Veto-Recht bei allen operativen Entscheidungen im ESM sichern soll. Der ESM-Vertrag sieht vor, dass 80 Prozent der Stimmen für eine qualifizierte Mehrheit notwendig sind. Die Stimmengewichtung richtet sich dabei an der finanziellen Beteiligung jedes Landes. Da Deutschland 27,146 Prozent der ESM-Kredite zur Verfügung stellt, hat es auch ein Stimmrecht in gleicher Höhe. Frankreich ist mit 20,386 Prozent beteiligt und hat damit ebenfalls ein Vetorecht.
Enthaltung und Überstimmung
Im Bundestag gibt es auch Bedenken zur Festlegung, wonach die Stimmenthaltung eines Euro-Landes die notwendige einstimmige Aktivierung des ESM nicht verhindern wird. Falls sich also in einer schwarz-gelben Bundesregierung eine Partei für eine Aktivierung ausspricht und der Koalitionspartner dagegen ist, müsste sich die Bundesregierung in der Abstimmung bei der ESM-Aktivierung enthalten. In der Folge wäre der ESM gegen den Willen eines Koalitionspartners aktiviert.
Michael Kaczmarek
Links
Euro-Finanzminister:
Term sheet on the ESM (21. März 2011)
Weitere Beiträge zum Thema auf EURACTIV.de
Interview mit Andreas Haufler (LMU München): "Der ESM ist nicht alternativlos" (23. März 2011)
Ungarn tritt Euro-Pakt nicht bei (23. März 2011)
Polen und Dänemark offen für Euro-Pakt (21. März 2011)