Türkei begrüßt Klage gegen Frankreichs Genozid-Gesetz
Frankreich hat mit dem geplanten Verbot der Völkermord-Leugnung den Groll der Türkei auf sich gezogen. Nun wollen über 130 französische Abgeordnete den diplomatischen Eklat mit einer Klage gegen das umstrittene Genozid-Gesetz verhindern. Der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdo?an ist zufrieden.
Frankreich hat mit dem geplanten Verbot der Völkermord-Leugnung den Groll der Türkei auf sich gezogen. Nun wollen über 130 französische Abgeordnete den diplomatischen Eklat mit einer Klage gegen das umstrittene Genozid-Gesetz verhindern. Der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdo?an ist zufrieden.
Über 130 französische Abgeordnete haben am Dienstag (31. Januar) vor dem Obersten Gericht Frankreichs gegen das jüngst verabschiedete gesetzliche Verbot der Völkermord-Leugnung geklagt. Die Nationalversammlung und der Senat hatten zuvor ein Gesetz verabschiedet, das auch das Bestreiten des Genozids an Armeniern im Osmanischen Reich während des Ersten Weltkriegs unter Strafe stellt (EURACTIV.de vom 24. Januar 2012).
Die Türkei wertete das französische Gesetz als Provokation und drohte mit einem "totalen Abbruch" der diplomatischen Beziehungen. Die wirtschaftliche, politische und militärische Zusammenarbeit beider Länder stehe auf dem Spiel, ließ die türkische Seite wissen.
"Wie verurteilen diese Entscheidung auf das Schärfste, die in jeder Hinsicht problematisch ist und ein Beispiel für Verantwortungslosigkeit darstellt. Wir erklären zudem, dass wir unsere Gegenreaktion auf jeder verfügbaren Plattform ausdrücken werden", hieß es in der offiziellen Erklärung des türkischen Außenministeriums nach der Verabschiedung des Genozid-Gesetzes im französischen Senat am 23. Januar.
Nun haben über 130 Abgeordnete der Nationalversammlung und des Senats vor dem Obersten Gericht Frankreichs gegen das Gesetz geklagt. Die Kläger argumentieren, dass das die Einordnung des Ereignisses unter Historikern noch umstritten ist. Deshalb schränke das Gesetz die Freiheit von Historikern und Analysten ein, über das Ereignis zu diskutieren. Das verletze letztlich das Recht auf freie Meinugsäußerung.
Die Abgeordneten betonen zugleich, dass sie mit ihrer Klage keinesfalls "das Leiden der französischen Mitbürger armenischer Abstammung und aller Armenier weltweit" infrage stellen wollten. Der Verfassungsrat hat einen Monat Zeit, um ein Urteil zu fällen.
Türkisches Lob
Der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdo?an, der das Gesetz als "diskriminierend und rassistisch" brandmarkte, dankte den klagenden Abgeordnete für diese Initiative. "Im Namen meines Landes spreche ich den Senatoren und Abgeordneten, die ihre Unterschrift gegeben haben, meinen herzlichen Dank aus", sagte Erdo?an. "Ich glaube, Sie haben getan, was getan werden musste."
Türkische Geduld
Erdo?an hatte vor wenigen Tagen erklärt, die Türkei sei in einer "Phase der Geduld", in der überlegt werde, welche Maßnahmen ergriffen werden. Als Mitglied der Nato und der Welthandelsorganisation WTO muss die Türkei prüfen, ob die geplanten Sanktionen mit den eigenen internationalen Verpflichtung vereinbar sind.
In den Medien wurden bereits mögliche Strafmaßnahmen aufgelistet. Dazu gehört das Abberufen des türkischen Botschafters aus Paris und die Ausweisung des französischen Botschafters aus Ankara. Das wäre eine deutliche Herabstufung der diplomatischen Beziehungen auf die Ebene der Geschäftsträger. Außerdem könnte die Türkei seinen Luftraum und seine Meeresgebiete für französische Millitärflugzeuge und -schiffe sperren.
Bevor das umstrittene Genozid-Gesetz in Kraft treten kann, muss es von Frankreichs Staatspräsident Nicolas Sarkozy unterzeichnet werden. Dieser formale Akt ist durch die Klage beim Verfassungsrat aufgeschoben.
Proteste im Vorfeld
Die französische Nationalversammlung hatte das Verbot im Dezember gebilligt und damit Protest bei der Regierung in Ankara ausgelöst (EURACTIV.de vom 23. Dezember 2012). Der türkische Ministerpräsident Erdogan rief den Botschafter aus Paris zeitweise zurück und legte die militärischen Beziehungen zu dem Nato-Partner auf Eis. Die Türkei wirft der französischen Regierung Stimmenfang vor der Präsidentenwahl im Frühjahr vor. In Frankreich leben rund 500.000 Menschen armenischer Abstammung. Treibende Kraft für das Gesetz war die konservative Regierungspartei UMP von Präsident Sarkozy.
Gesetz und Strafe
Falls das Gesetz ratifiziert wird, könnte die Leugnung von Völkermorden in Frankreich künftig mit bis zu 45.000 Euro Geldstrafe und einem Jahr Gefängnis bestraft werden. Frankreich hatte bereits 2011 ein Gesetz verabschiedet, dass die Ermordung der Armenier im Osmanischen Reich während des Ersten Weltkriegs als Völkermord anerkennt.
Hintergrund des Streits
Armenien vertritt wie die meisten Wissenschaftler und Regierungen weltweit die Auffassung, dass damals rund 1,5 Millionen christliche Armenier auf Anordnung der osmanischen Führung getötet wurden. Die Regierung in Ankara als Rechtsnachfolger und die Mehrheit des türkischen Volkes fühlen sich durch diesen Vorwurf allerdings angegriffen und argumentieren, auf beiden Seiten habe es damals Verluste an Menschenleben gegeben.
EURACTIV
Ein englischsprachiger Beitrag zu diesem Thema erschien auf EURACTIV.com.
Links
Französischer Senat: Répression de la négation des génocides (23. Januar 2012)
Türkisches Außenministerium: Reaction on the Law Proposal Adopted by the French Senate (24. Januar 2012)
Zum Thema auf EURACTIV.de
LinkDossier: "Die neue Türkei" (Januar 2012)
Gesetz zur Völkermord-Leugnung: Türkei droht Frankreich (24. Januar 2012)
Nach Genozid-Gesetz: Türkei sanktioniert Frankreich (23. Dezember 2012)