Tschechische Regierung: EU-Vertrag nicht verfassungswidrig [DE]
Die Hoffnungen der EU, dass der neue Reform-Vertrag trotz des irischen 'Neins' in Kraft treten könnte, wurden am Freitag (27. Juni 2008) gestärkt: Die tschechische Regierung kündigte an, sie werde dem Hohen Gericht des Landes eine positive Einschätzung des Textes übermitteln. Das Gericht soll über die Vereinbarkeit des Vertrags mit der tschechischen Verfassung entscheiden.
Die Hoffnungen der EU, dass der neue Reform-Vertrag trotz des irischen ‚Neins‘ in Kraft treten könnte, wurden am Freitag (27. Juni 2008) gestärkt: Die tschechische Regierung kündigte an, sie werde dem Hohen Gericht des Landes eine positive Einschätzung des Textes übermitteln. Das Gericht soll über die Vereinbarkeit des Vertrags mit der tschechischen Verfassung entscheiden.
Das tschechische Kabinett ist zum Schluss gekommen, dass der Vertrag von Lissabon „im Einklang mit der verfassungsmäßigen Ordnung Tschechiens“ stehe. Die Verfassung müsse daher infolge des Inkrafttretens des EU-Vertrags nicht geändert werden, so berichtet die Tageszeitung Lidove Noviny.
Die Einschätzung steht im starken Kontrast zu früheren Äußerungen des euroskeptischen Präsidenten Václav Klaus, der Anfang des Monats gesagt hatte, es gebe keinen Zweifel daran, dass der Lissabon-Vertrag den Charakter der EU beträchtlich ändern würde und folglich den Rechtsstatus der Tschechischen Republik in diesem Rahmen.
Während eines Treffens mit der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel vergangene Woche (25. Juni 2008) in Berlin, deutete der tschechische Premierminister Mirek Topolánek jedoch bereits an, dass die Einschätzung vermutlich positiv ausfallen werde. Er sagte, er sei optimistisch, dass der parlamentarische Ratifizierungsprozess fortgeführt werde, sobald das Gericht entschieden habe.
Das Gericht ist jedoch nicht verpflichtet, die Einschätzung der Regierung bei seiner Urteilsfindung zu berücksichtigen. Das Urteil wird im September oder Oktober erwartet, noch vor dem nächsten EU-Gipfel, während dem die Staats- und Regierungschefs entscheiden wollen, wie mit dem Vertrag von Lissabon infolge dessen Ablehnung durch die Iren weiter verfahren werden soll (EURACTIV vom 13. Juni 2008).
Laut Klaus werde die Entscheidung des Verfassungsgerichts in dieser Frage eine der wichtigsten und verantwortungsvollsten Entscheidungen der Geschichte des tschechischen Verfassungsgerichts sein, und dies auch für lange Zeit bleiben.
Selbst wenn das Gericht entscheidet, dass der neue Vertrag nicht verfassungswidrig ist, bleibt eine parlamentarische Ratifizierung auch weiterhin unsicher, da es in Topoláneks regierender Bürgerlich-Demokratische Partei (ODS) ein großes euroskeptisches Lager gibt, das die Ratifizierung im Senat blockieren könnte, wo die ODS eine Mehrheit hat.
Die unsichere Situation in Tschechien hatte den jüngsten EU-Gipfel von 19. und 20. Juni überschattet, während dem die Staats- und Regierungschefs der EU erklärt hatten, dass der Vertrag offiziell gestorben wäre, wenn ein zweiter EU-Mitgliedstaat ihn ablehnen würde. Nichtsdestotrotz konnten die Tschechien dem Druck, den Ratifizierungsprozess in ihrem Land zu beschleunigen, standhalten (EURACTIV vom 20. Juni 2008). Der Tschechischen Republik gelang es weiterhin, eine Klausel in die Schlussfolgerungen des Rates aufzunehmen, die betont, dass der Prozess auf Eis gelegt wird, bis das Gericht seine Entscheidung bekannt gegeben hat.