Tschechien fordert erneut Verschiebung des EU-Entwaldungsgesetzes

Das tschechische Landwirtschaftsministerium hat die Europäische Kommission gebeten, die Anwendung des neuen EU-Gesetzes gegen die Abholzung von Wäldern zu verschieben. Die Auswirkungen auf die Unternehmen seien unklar.

EURACTIV Czechia
Neben Tschechien haben sich auch Österreich, Finnland, Italien, Polen, die Slowakei, Slowenien und Schweden um eine Verschiebung der Verordnung bemüht. [Shutterstock/Svetlana Orusova]

Das tschechische Landwirtschaftsministerium hat die Europäische Kommission gebeten, die Anwendung des neuen EU-Gesetzes gegen die Abholzung von Wäldern zu verschieben. Die Auswirkungen auf die Unternehmen seien unklar.

Nach Ansicht des tschechischen Ministeriums seien die Unternehmen nicht vorbereitet, da ihnen Informationen über die Bedingungen fehlen würden, die sie erfüllen müssen.

„Die Auswirkungen auf einzelne Unternehmen und Lieferketten lassen sich derzeit nur schwer abschätzen. Um mögliche negative Auswirkungen zu minimieren, muss die Kommission die wichtigsten Instrumente zur Umsetzung der Verordnung veröffentlichen und allen Akteuren ausreichend Zeit geben, sich mit ihnen vertraut zu machen“, erklärte die Pressestelle des tschechischen Landwirtschaftsministeriums am Mittwoch (28. August).

„Da dies noch nicht geschehen ist, fordern wir, wie viele andere EU-Mitgliedsstaaten, dass die Umsetzung der Verordnung verschoben wird“, fügte das Ministerium hinzu, wie die Tschechische Nachrichtenagentur zitiert.

Neben Tschechien haben sich auch Österreich, Finnland, Italien, Polen, die Slowakei, Slowenien und Schweden um eine Verschiebung der Verordnung bemüht.

Ähnliche Forderungen wurden auch von der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) vor der Sommerpause erhoben. Nun hat sich auch Tschechien angeschlossen und argumentiert, dass die tschechischen Unternehmen Probleme haben und mehr Zeit und angemessene Richtlinien benötigen, um die Vorschriften zu erfüllen.

Das tschechische Ministerium wies auch darauf hin, dass die Europäische Kommission trotz mehrerer Anfragen noch keine Verhandlungen über eine Verschiebung der Verordnung aufgenommen hat.

Die Verordnung zielt darauf ab, den Beitrag der EU zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung zu verringern. Sie wird Unternehmen betreffen, die Produkte aus Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja, Rindfleisch, Kautschuk und Holz herstellen, verarbeiten oder vermarkten. Die Unternehmen müssen die Daten und Koordinaten der Flächen, auf denen sie diese Waren produzieren, erfassen und melden und in einem europäischen Informationssystem speichern.

Das Gesetz trat im Juni 2023 in Kraft, aber die wichtigsten Teile werden erst am 30. Dezember 2024 umgesetzt. Kleine Unternehmen müssen sich ab dem 30. Juni 2025 daran halten.

[Bearbeitet von Daniel Eck/Martina Monti/Kjeld Neubert]