Trotz Rechtsstaatlichkeitsbedenken: EU genehmigt weitere Gelder für Slowakei

Die EU-Kommission hat in einer vorläufigen Entscheidung die Auszahlung der vierten Tranche aus dem europäischen Wiederaufbaufonds an die Slowakei genehmigt. Die Opposition monierte, dass Bedenken über die Rechtsstaatlichkeit der Regierung Robert Ficos außer Acht gelassen worden seien. 

/ EURACTIV.sk
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Nach mehr als sechs Monaten hat die Europäische Kommission am Montagabend die vierte Auszahlung von 923 Millionen Euro im Rahmen des slowakischen Wiederaufbauplans genehmigt. Nach Abzug der Vorfinanzierung wird die Slowakei voraussichtlich 798 Millionen Euro erhalten, die nach Erfüllung von 15 Meilensteinen bis zum Ende des Sommers ausgezahlt werden sollen. [Shutterstock/pabloavanzini]

Die EU-Kommission hat in einer vorläufigen Entscheidung die Auszahlung der vierten Tranche aus dem europäischen Wiederaufbaufonds an die Slowakei genehmigt. Die Opposition monierte, dass Bedenken über die Rechtsstaatlichkeit der Regierung Robert Ficos außer Acht gelassen worden seien. 

Nach mehr als sechs Monaten hat die Europäische Kommission am Montagabend die vierte Auszahlung von 923 Millionen Euro aus dem Konjunkturpaket, das die Folgen der Pandemie abfedern soll, an die Slowakei genehmigt.

Nach Abzug der Vorfinanzierung wird die Slowakei voraussichtlich 798 Millionen Euro erhalten, die nach der Erfüllung von 15 Meilensteinen bis zum Ende des Sommers ausgezahlt werden sollen.

Peter Kmec (Hlas), der zuständige stellvertretende Ministerpräsident der Slowakei, erklärte, die Verzögerung bei der Bewertung sei „auf die neuen Prioritäten der Regierung zurückzuführen, die zum Beispiel mit der Auszahlung der 13. Tranche zusammenhängen.“

„Es ist uns gelungen, die EU-Kommission davon zu überzeugen, dass die eingeführten Ausgleichsmaßnahmen die Nachhaltigkeit des Rentensystems in Zukunft ausreichend garantieren“, fügte Kmec hinzu.

Mit dieser Entscheidung hat die EU-Kommission aber auch grünes Licht für die überholte Berechnung der Ausgabenobergrenze für 2024 gegeben. Der Anstieg der Nettoausgaben um 5,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr hat die Pläne der Regierung in keiner Weise eingeschränkt.

Sie beruhte auf einer veralteten Berechnung, die die aktuelle Inflationsentwicklung nicht berücksichtigte. Dies ermöglichte es der Regierung von Ministerpräsident Robert Fico, großzügig Ausgaben zu tätigen und gleichzeitig als haushaltspolitisch verantwortlich zu erscheinen.

Zahlung auf dem „Silbertablett“

In ihrer Bewertung dieses Zahlungsantrags äußerte die EU-Kommission auch Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit in der Slowakei. Sie warnte davor, dass die jüngsten Reformen der slowakischen Regierung, insbesondere die Reform des Strafgesetzbuchs, Korruptionsermittlungen gefährden könnten. Dies beträfe auch Mittel des Wiederaufbauplans.

Die vorläufige Genehmigung deutet aber darauf hin, dass die EU-Kommission beschlossen hat, vorläufig keinen ihrer Rechtsstaatlichkeitsmechanismen anzuwenden.

Die führende Oppositionspartei, die Progressive Slowakei (PS/Renew), monierte, die vierte Zahlung sei der derzeitigen Regierung auf einem „Silbertablett“ serviert worden.

Die PS-Abgeordnete Beáta Jurík erinnerte daran, dass die „slowakische Regierung immer wieder Gesetze verabschiedet, die gegen europäisches Recht verstoßen.“ Als Beispiel nannte sie die umstrittene Reform des staatlichen Rundfunks, RTVS.

„Nur weil die vierte Zahlung freigegeben wurde, heißt das noch lange nicht, dass alles in Ordnung ist“, so Jurík.

„Wir laufen immer noch Gefahr, dass die Kommission den Konditionalitätsmechanismus aktiviert oder ein Vertragsverletzungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das EU-Recht einleitet.“

Der vierte Antrag muss noch vom EU-Wirtschafts- und Finanzausschuss genehmigt werden, der vier Wochen Zeit hat, seine Stellungnahme abzugeben.

[Bearbeitet von Nick Alipour]