Europäischer Datenschutztag: 95.000 Beschwerden

Jüngste Zahlen zeigen, dass die europäischen Datenschutzbehörden seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung mehr als 95.000 Beschwerden von EU-Bürgern erhalten haben.

EURACTIV.com
40th International Conference of Data Protection and Privacy Commissioners.
Apple-CEO Tim Cook während seiner Rede auf der "International Conference of Data Protection and Privacy Commissioners" im EU-Parlament in Brüssel, 24. Oktober 2018. [<a href="http://www.epa.eu/politics-photos/treaties-organisations-photos/40th-international-conference-of-data-protection-and-privacy-commissioners--photos-54723430" target="_blank" rel="noopener">EPA-EFE/STEPHANIE LECOCQ</a>]

Jüngste Zahlen zeigen, dass die europäischen Datenschutzbehörden seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung mehr als 95.000 Beschwerden von EU-Bürgern erhalten haben.

Die Ankündigung kam pünktlich zum heutigen „Tag des Datenschutzes“ der Europäischen Union.

Die Regulierungsbehörden der Kommission loben die Zahlen als Indikator dafür, wie viel sensibler und bewusster die EU-Bürger in Bezug auf ihre „digitalen Rechte“ geworden sind.

„Die Bürger sind sich der Bedeutung des Datenschutzes und ihrer Rechte stärker bewusst. Und sie üben diese Rechte jetzt aus, wie die nationalen Datenschutzbehörden in ihrer täglichen Arbeit sehen,“ heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Kommissare Timmermans, Ansip, Jourová und Gabriel vom vergangenen Freitag.

Die nationalen Datenschutzbehörden hätten „inzwischen mehr als 95.000 Beschwerden von Bürgern erhalten.“

Der Europäische Datenschutzausschuss stellte auch fest, dass die meisten Beschwerden im Zusammenhang mit Aktivitäten wie Telemarketing, Werbe-E-Mails und Videoüberwachung standen.

Die in den einzelnen Nationalstaaten angesiedelten EU-Datenschutzbehörden (DPAs) überwachen die Anwendung des Datenschutzrechts in der gesamten EU. Bei einem Treffen mit Berichterstattern am Donnerstag erklärte der EU-Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli, ein Ziel seiner Agentur für 2019 müsse es nun sein, die Zusammenarbeit mit den nationalen DPAs weiter zu verbessern.

Auswirkungen der Datenschutzgrundverordnung

Vor gut acht Monaten war die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU in Kraft getreten.

Bisher haben 23 Mitgliedstaaten die Gesetzgebung in nationales Recht übertragen, während fünf Länder (Bulgarien, Griechenland, Slowenien, Portugal und die Tschechische Republik) noch daran arbeiten.

In Richtung dieser Staaten forderten die Kommissare am Freitag, die Verordnung müsse „so schnell wie möglich“ umgesetzt werden. In der Erklärung heißt es weiter: „Die Kommission überwacht diesen Prozess weiterhin, um mögliche Mängel zu beheben.“

Geldbußen bei Datenverstößen

Die DSGVO verleiht den Datenschutzbehörden in der gesamten EU weitreichende Befugnisse. So können beispielsweise Geldbußen von bis zu vier Prozent des weltweiten Umsatzes eines Unternehmens (oder mindestens 20 Millionen Euro) bei Nichteinhaltung der Datenschutzgesetze verhängt werden.

Das musste kürzlich Google auf bittere Weise erfahren: Die französische Datenschutzbehörde CNIL verhängte eine Rekordstrafe von 50 Millionen Euro gegen den Technologieriesen, weil dieser keine Zustimmung der Nutzer für personalisierte Werbung eingeholt hatte.

Google hat inzwischen angekündigt, man wolle gegen diese Geldstrafe Berufung einlegen.

„Wir haben basierend auf den Gesetzesvorgaben und „User Experience Tests“ hart daran gearbeitet, einen DSGVO-konformen Zustimmungsprozess für personalisierte Anzeigen zu schaffen, der so transparent und unkompliziert wie möglich ist,“ argumentierte das Unternehmen in einer Erklärung.

Google sei „besorgt“ über die möglichen Auswirkungen dieser Strafentscheidung auf „Verlage, Autoren von Originalinhalten und Technologieunternehmen in Europa und darüber hinaus.“