Strommarktreform: EU-Staaten suchen Kompromiss

Die EU-Staaten versuchen, die seit fast vier Monaten festgefahrene Situation bei der Reform des europäischen Strommarktes zu überwinden. Man hofft, am 17. Oktober eine gemeinsame Verhandlungsposition zu verabschieden.

Euractiv.com
Power line
Einer der größten Streitpunkt ist, dass Deutschland, Luxemburg und Österreich davor warnen, dass Frankreich dank des billigen Stroms aus den 56 Atomreaktoren den europäischen Markt dominieren könnte. [<a href="https://pixabay.com/users/terranaut-23759469/?utm_source=link-attribution&utm_medium=referral&utm_campaign=image&utm_content=6903947" target="_blank" rel="noopener">Peter Schmidt/Pixabay</a>]

Die EU-Staaten versuchen, die seit fast vier Monaten festgefahrene Situation bei der Reform des europäischen Strommarktes zu überwinden. Man hofft, am 17. Oktober eine gemeinsame Verhandlungsposition zu verabschieden.

Die Reform des Strommarktes wurde von der Europäischen Kommission im März 2023 vorgeschlagen, um die durch den Ukraine-Krieg verursachten Preissteigerungen einzudämmen. Blockiert wird sie momentan jedoch durch Debatten über staatliche Beihilfen für Stromerzeuger.

Die Botschafter der EU-Staaten trafen sich am Mittwoch (4. Oktober), um das Thema zu diskutieren. Es wurden mehrere Kompromisspapiere vorgelegt, um die festgefahrene Situation zu überwinden.

Allerdings werden jedoch weitere Gespräche notwendig sein, bevor sich die EU-Staaten auf eine gemeinsame Position einigen können. Erst dann werden die entscheidenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament zur Verabschiedung des Gesetzes beginnen.

Die Uhr tickt, da das Europäische Parlament nur noch bis zu den EU-Wahlen im Juni Zeit hat. Je schneller die Mitgliedsstaaten ihren Standpunkt festlegen können, desto schneller können sie in die Verhandlungen eintreten und desto wahrscheinlicher ist es, dass das Gesetz auch die Ziellinie überquert.

Im Vorfeld des Botschaftertreffens äußerten sich mehrere EU-Mitgliedstaaten zu der Frage, wie man aus der Sackgasse herauskommen könnte. Dazu gehörte auch Spanien, das derzeit die sechsmonatige EU-Ratspräsidentschaft innehat und für die Vermittlung der Verhandlungen zuständig ist.

Die spanische Ratspräsidentschaft schlug mehrere Möglichkeiten vor, den Wortlaut der so genannten Contracts for Difference (CfD) zu ändern – oder staatlich garantierte Einnahmen für Stromerzeuger, die im Mittelpunkt der Kontroverse stehen.

„Um die Kluft zwischen den unterschiedlichen Ansätzen der Mitgliedstaaten zu überbrücken, gibt es nach Ansicht der Präsidentschaft drei mögliche Optionen, um die Differenzen in Artikel 19b zu lösen“, schrieb die Ratspräsidentschaft in einem Vorschlag, das zuerst von der Nachrichtenseite Contexte veröffentlicht und von Euractiv eingesehen wurde.

Artikel 19b würde zweiseitige Differenzverträge für staatliche Beihilfen zur Verlängerung der Lebensdauer bestehender Kraftwerke verbindlich machen. Wenn die Strompreise unter die vereinbarte Untergrenze fallen, entschädigt der Staat die Stromerzeuger für die fehlenden Einnahmen. Steigen die Preise über die vereinbarte Obergrenze, zahlen die Stromerzeuger die Differenz in die Staatskasse zurück. Es wird erwartet, dass die Differenz an die Verbraucher zurückgegeben wird.

Dies war der größte Streitpunkt, da Deutschland, Luxemburg und Österreich davor gewarnt haben, dass Frankreich dank des billigen Stroms aus den 56 Atomreaktoren den EU-Markt dominieren könnte.

Um eine Lösung zu finden, hat der spanische Ratsvorsitz vorgeschlagen, den Artikel entweder ganz zu streichen oder Anpassungen vorzunehmen, um den Bedenken der EU-Staaten Rechnung zu tragen.

Zu den Optionen zur Änderung von Artikel 19b gehört ein neuer Absatz zur Stärkung der Überwachungs- und Transparenzbestimmungen. Die erste Option gibt der Europäischen Kommission die Möglichkeit, Empfehlungen für Maßnahmen auszusprechen, die die Wettbewerbsgleichheit auf dem EU-Markt wiederherstellen sollen. Die zweite Option geht noch weiter und erlaubt es Brüssel, einen Rechtstext auszuarbeiten, um den Anteil der Einnahmen, der an die Endkunden zurückfließt, zu begrenzen.

In einem weiteren Papier, das Contexte vorliegt und das von neun EU-Staaten – Bulgarien, Frankreich, Kroatien, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn – unterzeichnet wurde, geht es ebenfalls um die Anpassung von Artikel 19b.

Dazu gehört die Verhinderung „jeglicher wettbewerbsverzerrender Auswirkungen“ auf Erzeugungsanlagen und -märkte und die Gewährleistung, dass die Vergütung den Kosten des Projekts entspricht. Zudem solle eine Vermeidung „unangemessener Verzerrungen des Wettbewerbs und des Handels im Binnenmarkt, insbesondere gegebenenfalls durch Festlegung der Vergütungsbeträge im Rahmen eines offenen, klaren, transparenten und nicht diskriminierenden Ausschreibungsverfahrens“ angestrebt werden.

Doch auch Deutschland bewegt sich auf die anderen zu. Die Financial Times berichtet, dass die Bundesrepublik einen Kompromiss mit Frankreich anstrebt, um den Streit beizulegen.

Die EU-Energieminister werden sich am 17. Oktober in Luxemburg treffen. Sie hoffen, einen Kompromiss zu finden, der es ihnen ermöglicht, in Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über das endgültige Gesetz einzutreten. Es ist jedoch noch mehr Arbeit nötig, um eine Einigung zu erzielen.

[Bearbeitet von Frédéric Simon/Nathalie Weatherald/Kjeld Neubert]