Streit bei Agrarministerkonferenz: Woran hat es gelegen?

Eine wütende Julia Klöckner (CDU) trat am späten Freitagabend (5. Februar) vor die Kameras und lies ihrer Frustration freien Lauf. Zuvor hatte sie zusammen mit den AgrarministerInnen der Länder fast zwölf Stunden lang verhandelt - mit “überschaubaren Ergebnissen”.

Euractiv.de
Cabinet meeting in Berlin
Die 16 Landes-AgrarministerInnen und die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) verhandelten virtuell über die Umsetzung der GAP in Deutschland während dieser Übergangsphase sowie in der anschließenden Vergabeperiode. [EPA-EFE/ANDREAS GORA]

Eine wütende Julia Klöckner (CDU) trat am späten Freitagabend (5. Februar) vor die Kameras und lies ihrer Frustration freien Lauf. Zuvor hatte sie zusammen mit den AgrarministerInnen der Länder fast zwölf Stunden lang verhandelt – mit “überschaubaren Ergebnissen”.

Beim Sondergipfel der Agrarministerkonferenz (AMK) am Freitag ging es um die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union. Derzeit läuft noch die Übergangsphase zwischen der alten GAP, wie sie bis 2020 lief, und der neuen GAP ab 2023. Die 16 Landes-AgrarministerInnen und die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner verhandelten virtuell über die Umsetzung der GAP in Deutschland während dieser Übergangsphase sowie in der anschließenden Vergabeperiode. Klöckner bezeichnete die Ergebnisse anschließend als „überschaubar“ und schien sichtlich frustriert.

Die wichtigsten Fragen waren die Verteilung der Direktzahlungen aus der ersten Säule der GAP, die Kappung und Degression der Basisprämien für LandwirtInnen und die Verteilung der Mittel aus der zweiten Säule für die ländliche Entwicklung. Die tatsächlichen Einigungen sehen jedoch mehr nach Allgemeinaussagen aus, statt nach umsetzbarer Detailstrategie. Die 16 MinisterInnen fanden selbst nach fast zwölfstündiger Verhandlung keinen Konsens bei vielen Fragen.

“Keine Benachteiligung der Länder”

Eine Einigung lautet beispielsweise: “Die AMK erkennt an, dass die Bundesländer über unterschiedliche Voraussetzungen in landwirtschaftlichen Strukturen, Flächenausstattungen und wirtschaftlicher Entwicklung verfügen. Die Entscheidungen sollen daher einzelne Bundesländer nicht unverhältnismäßig benachteiligen.” Wie genau dieses Ziel erreicht werden soll, konnte die AMK nicht klären.

Etwas detailreicher wird es bei der Förderung von jungen LandwirteInnen. Hier sollen zwei Prozent der nationalen Obergrenze für Direktzahlungen in der 1. Säule bereitgestellt werden. Das wäre eine Förderung in Höhe von 70 Euro pro Hektar für bis zu 120 Hektar je Betrieb.

Gar keinen Konsens gab es jedoch bei der Frage nach der Umschichtung für Direktzahlungen aus der ersten in die zweite Säule der GAP während der Übergangsphase bis Ende 2022. Dazu heißt es lediglich: “Hierzu bestanden unterschiedliche, in verschiedenen Protokollerklärungen festgehaltene Standpunkte. Eine Einigung steht aus.”

Eine Beschlussempfehlung der AgrarministerInnen der Länder hätte das Bundeslandwirtschaftsministerium an den Kabinettstisch der Bundesregierung mitnehmen können, um dort die Positionen der Länder zu vertreten. Nun möchte das Ministerium eigene Vorschläge in die Verhandlungen mit den anderen Regierungsressorts mitnehmen. Das kündigte Klöckner nach den zähen Verhandlungen der AMK an.

Parteipolitische Streitigkeiten

Klöckner verurteilte die Uneinigkeit anschließend unter anderem als “parteipolitisch motiviert”. Insgesamt sitzen mit FDP, SPD, CDU, CSU und den Grünen fünf verschiedene Parteien am Tisch. Der Block der Unions-MinisterInnen attackierte die Grünen TeilnehmerInnen der AMK. Peter Hauk (CDU) aus Baden-Württembergs behauptete von den grünen Agrarministern sei kein substanzieller Vorschlag gekommen.Klöckner kritisierte, einige ihrer KollegInnen hätten nicht über Inhalte diskutieren wollen. Zudem betonte sie den Zeitdruck.

Klöckner wies darauf hin, dass Deutschland bis Ende 2021 einen nationalen Strategieplan für die künftige GAP vorlegen muss. AMK-Vorsitzender Wolfram Günther (Die Grünen) aus Sachsen gab zwar zu, dass die Ergebnisse hinter den Erwartungen zurückgeblieben seien, begründete dies jedoch durch die noch andauernden Trilogverhandlungen der EU zur Umstrukturierung der GAP: “Den Trilog zu übergehen, hätte zur Folge, Entscheidungen zu treffen, die nicht rechtssicher sind.”

Bundestagswahl verengt den Zeitplan

Klöckner ließ dieses Argument nicht gelten, da einige Dinge trotz laufender Trilogverhandlungen schon feststünden. Der Minimalkonsens der AMK: Parallel zu den Trilog-Verhandlungen sollen nationale Rechtstexte vorbereitet werden. Nach Abschluss des Trilogs soll eine weitere AMK die Ergebnisse in den Beschluss integrieren. Die Zeit ist dennoch knapp, da die Bundestagswahl den Prozess erheblich ins Stocken bringen könnte.

Da der jetzige Bundestag im Juni zum letzten Mal zusammenkommt, muss der Kabinettsbeschluss bis dahin vorliegen, damit auch der Bundesrat zustimmen kann. Der neue Bundestag kommt nämlich erst im Oktober zusammen. Die Bildung einer Regierung kann noch mehr Zeit in Anspruch nehmen.