Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Meloni nach Freilassung von gesuchtem Libyer
Die Staatsanwaltschaft in Rom ermittelt gegen die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni wegen Mittäterschaft und Vertrauensbruch. Im Fokus steht die Freilassung eines vom Internationalen Strafgerichtshof gesuchten mutmaßlichen Kriegsverbrechers aus Libyen.
Die Staatsanwaltschaft in Rom ermittelt gegen die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni wegen Mittäterschaft und Vertrauensbruch. Im Fokus steht die Freilassung eines vom Internationalen Strafgerichtshof gesuchten mutmaßlichen Kriegsverbrechers aus Libyen.
Rom – Die italienische Ministerpräsidentin geriet in der vergangenen Woche in die Kritik, nachdem Osama Njeem Almasri, Brigadegeneral der libyschen Kriminalpolizei und Kommandeur des libyschen Gefängnisses von Mitiga, kurz nach seiner Verhaftung in Italien abgeschoben wurde. Der Internationale Gerichtshof soll dabei nicht kontaktiert worden sein.
Meloni selbst gab die Nachricht über die Ermittlungen gegen sie in einem Video bekannt, das in den sozialen Medien veröffentlicht wurde. Gegen Justizminister Carlo Nordio, Innenminister Matteo Piantedosi und den Unterstaatssekretär des Premierministers Alfredo Mantovano würde ebenfalls ermittelt werden, teilte sie mit.
Alle bekannten Informationen über den Fall stammen bisher von Meloni selbst. Sie erklärte, dass die Untersuchungsmitteilung von Staatsanwalt Francesco Lo Voi herausgegeben wurde. Derselbe Staatsanwalt hatte zuvor gegen Matteo Salvini im aufsehenerregenden „Open Arms“-Fall ermittelt, den Meloni als „katastrophal“ bezeichnete.
Der mutmaßliche Kriegsverbrecher Almasri wurde am 19. Januar aufgrund eines internationalen Haftbefehls festgenommen, wobei nach 96 Stunden der Richter die Festnahme aus verfahrensrechtlichen Gründen aufhob.
Bei der Freilassung wandte die italienische Polizei Auslieferungsvorschriften anstelle der Kooperationsgesetze des Internationalen Gerichtshofs an, die eine ministerielle Genehmigung und einen formellen Antrag des in Den Haag ansässigen Gerichts erfordern.
Meloni verteidigte das Vorgehen der Regierung. Sie argumentierte, dass das Versäumnis des Internationalen Strafgerichtshofs, das Justizministerium ordnungsgemäß zu benachrichtigen, zur Verhaftung Almasris nach den üblichen Auslieferungsverfahren geführt habe.
Zudem äußerte sie sich skeptisch über den Zeitpunkt des Gerichtshofs und merkte an, dass der Haftbefehl „passenderweise“ ausgestellt wurde, als Almasri nach Italien einreiste, obwohl er sich zuvor bereits zwölf Tage lang in drei EU-Staaten aufgehalten hatte.
Nach seiner Freilassung deklarierte die Regierung den Libyer als „gefährliche Person“ und schob ihn ab.
Laut Richtern des Internationalen Strafgerichtshofs hat Almasri „Häftlinge persönlich geschlagen, gefoltert, erschossen, sexuell missbraucht und getötet sowie den Wachen befohlen, dasselbe zu tun“.
Im Mitiga-Gefängnis, welches er überwachte, wurden bis Februar 2015 mindestens 34 Gefangene getötet, während 22 weitere, darunter ein fünfjähriges Kind, von Gefängniswärtern sexuell missbraucht wurden.
Meloni erhielt sofort Unterstützung von ihren stellvertretenden Ministerpräsidenten. Antonio Tajani bezeichnete die Untersuchung als Vergeltungsmaßnahme gegen die Justizreformen der Regierung, während Matteo Salvini versprach, diese weiter voranzutreiben.
Die Opposition kritisierte hingegen scharf den Umgang der Regierung mit dem Fall Almasri.
„Mir scheint, dass Giorgia Meloni versucht, aus dieser Mitteilung über die Ermittlungen – die lediglich ein Verfahren darstellt – Kapital zu schlagen, um ihr typisches Opferdasein zu schüren. Die Behandlung der Almasri-Affäre ist nicht kriminell: Es ist schlimmer, es ist ein Fehler“, schrieb der Vorsitzende von Italia Viva und ehemalige Ministerpräsident Matteo Renzi am 10. Oktober.
Zu den nächsten Untersuchungsschritten gehört eine Überprüfung durch die ministerielle Arbeitsgruppe für Kriminalität, der sich aus drei Richtern zusammensetzt.
Das Gremium hat 90 Tage Zeit, um seine Untersuchungen durchzuführen. Danach weist es den Fall nach Rücksprache mit dem Staatsanwalt entweder ab oder verweist ihn an die zuständigen Parlamentsausschüsse, um die Genehmigung zur Strafverfolgung zu erhalten.
[KN]