Spanischer Minister warnt vor Scheitern des EU-Migrationspakts
Einige Staaten haben sich in letzter Zeit gegen den kürzlich verabschiedeten EU-Migrationspakt ausgesprochen. Es seien jedoch die unzureichenden EU-Gelder und nicht das Zögern der Mitgliedstaaten, die die Umsetzung scheitern lassen könnten, so der spanische Innenminister.
Einige Staaten haben sich in letzter Zeit gegen den kürzlich verabschiedeten EU-Migrationspakt ausgesprochen. Es seien jedoch die unzureichenden EU-Gelder und nicht das Zögern der Mitgliedstaaten, die die Umsetzung scheitern lassen könnten, so der spanische Innenminister.
Beim Treffen der EU-Innenminister am 13. Juni in Luxemburg stellte die EU-Kommission den Mitgliedstaaten den Plan zur Umsetzung des Asyl- und Migrationspakts vor, nachdem das Europäische Parlament und der Rat der EU die Vereinbarung im Frühjahr abgesegnet hatten.
Auf einer Pressekonferenz am Vortag erklärte die für das Dossier zuständige Innenkommissarin Ylva Johansson, dass die EU 3,6 Milliarden Euro zur Mitfinanzierung der Umsetzung bereitstellen werde. Ein großer Teil des Geldes werde aber auch aus den nationalen Haushalten kommen müssen, sagte sie.
Fernando Grande-Marlaska, Innenminister von Spanien, äußerte sich im Vorfeld eines Treffens gegenüber Euractiv jedoch nicht überzeugt.
„Ich könnte Ihnen sagen, dass diese [Mittel] sehr gering sind oder dass sie ausreichen, aber ich will nicht vorgreifen“, sagte er. Allerdings beteuerte er: „Wenn es keine wirkliche Finanzierung gibt, um ihn wirksam zu machen, dann könnte der Migrationspakt scheitern.“
Die Umsetzung des Pakts ist ein Konstrukt aus zehn miteinander verflochtenen Bausteine. Die Mitgliedstaaten werden viel in neue Infrastrukturen und Personal investieren müssen, um die ankommenden Migrationsströme von den EU-Grenzen bis zur Neuansiedlung und Integration sowie Rückführungen zu koordinieren.
Die südlichen Staaten werden in die physische Infrastruktur und das Personal investieren müssen, um das reibungslose Funktionieren der durch den Pakt geschaffenen Grenzverfahren zu gewährleisten. Darauf bezogen argumentierte er, dass „die Finanzierung hauptsächlich von der Europäischen Union kommen sollte.“
Er fügte hinzu, dass die „Finanzierung dem objektiven Bedarf“ jedes Staates entsprechen müsse. In Spanien würden „die Grenzverfahren zweifellos die größte Herausforderung darstellen“, da alle anderen Bausteine des Paktes in den letzten Jahren bereits bis zu einem gewissen Grad in dem Staat umgesetzt worden seien, so der Minister.
Kein Rückzieher
Der Asyl- und Migrationspakt ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen zwischen den 27 Mitgliedstaaten und den Fraktionen des EU-Parlaments.
Das Ergebnis ist eine „Minimalvereinbarung“, mit der niemand ganz zufrieden ist, meinte Grande-Marlaska. In den letzten sechs Jahren war er Spaniens Innenminister und an allen Verhandlungen beteiligt.
„Ich denke, dass wir [Minister] alle einigermaßen zufrieden sind, nicht euphorisch, weil es nicht der Pakt ist, den jeder der 27 Mitgliedstaaten gerne gehabt hätte, aber er wurde von einer großen Mehrheit gebilligt und das ist sehr wichtig“, erklärte er. „Es wäre wirklich frustrierend und ein Misserfolg gewesen, diesen kleinsten gemeinsamen Nenner nicht zu erreichen.“
Die Vereinbarung folgt auf andere Versuche, eine kohärente europäische Migrationsstrategie zu entwickeln, die jedoch am mangelnden Engagement der Mitgliedstaaten gescheitert sind.
Im Falle des Pakts stimmten Ungarn und Polen letztlich dagegen und äußerten in den letzten Wochen ihren Widerstand.
Im Falle Ungarns verhängte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag eine Geldstrafe in Höhe von 200 Millionen Euro, weil der Staat die EU-Asylvorschriften missachtet hat. Bis die Vorschriften eingehalten werden, muss Ungarn außerdem jeden Tag eine weitere Million zahlen.
Darüber hinaus erklärte die neu gewählte konservativ-rechte Regierung der Niederlande im Mai, dass sie eine Ausnahme vom gesamten Pakt anstreben würde. Stattdessen wolle sie härtere nationale Asyl- und Migrationsvorschriften umsetzen.
In der Zwischenzeit haben Dänemark, Estland, Lettland, Litauen, Finnland, Schweden und Polen am 7. Juni ein Schreiben an die Kommission gesandt. Darin fordern sie, die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten zu erweitern, „aus Gründen der nationalen Sicherheit vorübergehend vom EU-Recht abzuweichen.“ Sie schlagen eine mögliche Änderung von Teilen des Migrationspakts und des Grenzmanagements vor, die jedoch nicht für Asylverfahren gilt.
„Wir fordern die künftige Europäische Kommission auf, Gesetzesinitiativen zu ergreifen, die den Einsatz von ausreichend weit gefassten Ausnahmeregelungen für die nationale Sicherheit in Situationen der Grenzsicherheit, einschließlich der instrumentalisierten Migration, ermöglichen“, heißt es in dem Schreiben.
Die komplexe Umsetzung des Paktes birgt das Risiko, dass er scheitert, wenn nicht alle Bausteine von allen Mitgliedstaaten sorgfältig angenommen werden.
„Man kann sich nicht einfach etwas aussuchen, alle zehn Bausteine müssen umgesetzt werden. Wenn man einen herausnimmt, fällt alles zusammen“, sagte Johansson am Dienstag. Die Kommission werde „alles tun, was nötig ist“, um den Pakt zu einem „greifbaren Erfolg“ zu machen.
Wie Johansson, die Grande-Marlaska als „Musterbeispiel für Effektivität“ bezeichnete, bekräftigte er, dass er „absolut überzeugt“ sei, dass „wir alle vorbereitet sein werden“, wenn die Umsetzungsfrist im Juni 2026 abläuft. Dann müssen alle Verwaltungsbezirke ihre Systeme zum Laufen gebracht haben.
„Keine Sorge, es wird angewandt werden“, versicherte er.
Obwohl es bei der Verabschiedung des Abkommens „keine Freudenschreie“ gab, bekräftigte Grande-Marlaska, dass alle EU-Staaten den Pakt vollständig umsetzen werden. Die zunehmende und härtere Realität der Migrationsströme mache es zu einem gemeinsamen Interesse, die Umsetzung ernst zu nehmen.
„Wir haben jetzt zwei Jahre Zeit, um den Pakt umzusetzen. Lassen wir den Pakt leben, setzen wir ihn um und ich denke, es ist zu früh, um über Reformen zu sprechen“, sagte er. Damit reagierte er auf die Forderungen einiger Abgeordneter, einige Teile des Dossiers zu überarbeiten, insbesondere in Bezug auf Rückführungen.
Die EU-Staaten müssen den ersten Entwurf ihres nationalen Umsetzungsplans bis Oktober 2024 vorlegen, damit die Kommission ihn prüfen kann. Die endgültige Fassung muss bis Dezember 2024 vorliegen.
Die Instrumente, die den Pakt zu Migration und Asyl bilden, werden ab Mitte 2026 anwendbar sein.
[Bearbeitet von Alice Taylor/Aurélie Pugnet/Kjeld Neubert]