Spaniens Arbeitsmarkt-Sperre für Rumänen genehmigt

Die Kommission hat Spanien ermächtigt, die Freizügigkeit rumänischer Arbeitnehmer vorübergehend zu beschränken. Spanien steckt in einer Jobkrise - neue rumänische Arbeitskräfte sind vorläufig nicht mehr erwünscht.

Ein Arbeitsamt in Spanien. Das Land hat seit langem mit einer hohen Arbeitslosenquote zu kämpfen. Foto: dpa.
Ein Arbeitsamt in Spanien. Das Land hat seit langem mit einer hohen Arbeitslosenquote zu kämpfen. Foto: dpa.

Die Kommission hat Spanien ermächtigt, die Freizügigkeit rumänischer Arbeitnehmer vorübergehend zu beschränken. Spanien steckt in einer Jobkrise – neue rumänische Arbeitskräfte sind vorläufig nicht mehr erwünscht.

Die EU-Kommission hat Spanien genehmigt, die Freizügigkeit rumänischer Arbeitnehmer vorübergehend zu beschränken. Spanien hat die Restriktionen mit der "schwerwiegenden Störung des spanischen Arbeitsmarktes" begründet (EURACTIV.de vom 21. Juli 2011). Die Beschränkungen gelten vorerst bis Ende 2012. Nicht betroffen sind davon Rumänen, die bereits auf dem spanischen Arbeitsmarkt beschäftigt oder als Arbeitsuchende gemeldet sind.

Spanien steckt in einer schweren Wirtschaftskrise, die Arbeitslosenquote liegt seit über einem Jahr bei mehr als 20 Prozent. Die Jugenderwerbslosenquote hat derweil den Negativrekord von 45,7 Prozent erreicht (Euractiv.de vom 11. August 2011).

Bei den in Spanien lebenden Rumänen liegt die Arbeitslosenquote mit etwa 30 Prozent deutlich über dem Landesdurchschnitt. Der Zustrom rumänischer Arbeitskräfte nach Spanien hat in den letzten Jahren  bereits nachgelassen, er ist aber immer noch erheblich. Die Zahl der in Spanien lebenden Rumänen stieg von 388.000 am 1. Januar 2006 auf 823.000 am 1. Januar 2010.

"Da Spanien seinen Arbeitsmarkt bereits für alle EU-Bürger geöffnet hat, stellt jegliche Beschränkung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer eine Ausnahme dar, die nur vorübergehend sein kann. Die Europäische Kommission wird die Lage in Spanien genau beobachten, und sie hat die Möglichkeit, ihren Beschluss jederzeit zu ändern oder zu widerrufen, wenn sie dies für angezeigt hält", heißt es in der Mitteilung der Kommission.

2 plus 3 plus 2

Beim EU-Beitritt Rumäniens 2005 wurden Übergangsregelungen für die Freizügigkeit erlassen. Demnach kann jedes EU-Land die Freizügigkeit rumänischer Arbeitnehmer um maximal sieben Jahre (bis zum 31. Dezember 2013) hinausschieben. Dieser Zeitraum ist in drei Phasen unterteilt: "2 plus 3 plus 2" Jahre.

Schutzklausel

Spanien hatte seinen Arbeitsmarkt am 1. Januar 2009 für Rumänen geöffnet. Deshalb kann Spanien den Zugang von Arbeitskräften aus Rumänien nur beschränken, indem es sich auf die so genannte "Schutzklausel" beruft. Ein Mitgliedsstaat kann sich auf die Schutzklausel berufen und den freien Zugang zu seinem Arbeitsmarkt wieder beschränken, wenn er schwerwiegende Störungen seines Arbeitsmarktes erleidet oder voraussieht. Spanien hat sich in einem Schreiben an die Europäische Kommission vom 28. Juli 2011 auf diese Schutzklausel berufen. Es ist das erste Mal, dass die Schutzklausel bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit angewendet wird.

Deutschland hat seinen Arbeitsmarkt für Rumänen und Bulgaren noch gar nicht geöffnet, die beiden Länder sind die jüngsten EU-Mitglieder.

mka

Ein englischsprachiger Beitrag zu diesem Thema erschien auf EURACTIV.com.

Links


EU-Kommission:
Kommission ermächtigt Spanien, die Freizügigkeit rumänischer Arbeitnehmer vorübergehend zu beschränken (11. August 2011)

Spaniens Arbeitsministerium: Los ciudadanos rumanos requerirán de un permiso laboral para poder trabajar en España (20. Juli 2011)

Weitere Beiträge zum Thema auf EURACTIV.de

Jobkrise: Spanien sperrt Arbeitsmarkt für Rumänen (21. Juli 2011)

Jugendarbeitslosigkeit in Europa (11. August 2011)