Spanien klagt gegen Fischerei-Einschränkungen der EU
Die spanische Regierung hat am Montag (14. November) beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Anfechtungsklage gegen die EU-Verordnung über den Zugang zur Tiefsee eingereicht, die die sogenannte Grundfischerei in 87 Gebieten des Atlantiks verbietet.
Die spanische Regierung hat am Montag (14. November) beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Anfechtungsklage gegen die EU-Verordnung über den Zugang zur Tiefsee eingereicht, die die sogenannte Grundfischerei in 87 Gebieten des Atlantiks verbietet.
Madrid attestiert dem Vorschlag der EU-Kommission „inhaltliche und formale“ Mängel.
Die Entscheidung der EU, die Fischereigebiete zu sperren, sei „unverhältnismäßig“ und habe die möglichen Auswirkungen auf die Fischereiflotte nicht berücksichtigt, heißt es in einer Erklärung der spanischen Regierung.
Madrid argumentiert außerdem, die EU verstoße gegen die Grundsätze der Gemeinsamen Fischereipolitik, die sich „ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Artenvielfalt der Meere und der Erhaltung einer nachhaltigen Fischerei“ auf die Fahnen geschrieben hat.
Spanien fordert in der Klageschrift, die entsprechende Durchführungsverordnung zur Sperrung der Gebiete für nichtig zu erklären.
Madrid ist der Ansicht, dass die angefochtene Maßnahme „nicht mit den Zielen übereinstimmt“, die mit ihr verfolgt werden sollen – nämlich dem „notwendigen“ Schutz der Fischereiressourcen und einer nachhaltigen Fischereitätigkeit.
Zudem sieht die spanische Regierung das Verbot der Grundfischerei in den entsprechenden Gebieten auch deshalb als „nicht verhältnismäßig“ an, weil die Auswirkungen der hierbei verwendeten Fangmethoden auf Ökosysteme nicht „signifikant“ seien.
Neben anderen Argumenten stellt die Klage auch die Verhältnismäßigkeit des Systems zur Bestimmung der Gebiete empfindlicher mariner Ökosysteme infrage und wirft der Kommission vor, nicht alle neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt zu haben.
In der Beschwerde wird zudem die Tatsache angezweifelt, dass die Grundverordnung ein willkürliches Verbot zwischen verschiedenen Fangtechniken festlegen könne, ohne gegen die Bestimmungen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) und – erneut – gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu verstoßen.
In jedem Fall werde Spanien parallel zu den Gerichtsverfahren weiter mit der Europäischen Kommission zusammenarbeiten, um „so schnell wie möglich eine Lösung zu finden.“