Sloweniens Lockdown war verfassungswidrig

Das slowenische Verfassungsgericht hat Teile des Gesetzes über übertragbare Krankheiten, auf die sich die Regierung bei ihren Corona-Lockdown-Maßnahmen berief, für verfassungswidrig erklärt.

STA
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Unter anderem kritisieren die MEPs, dass Slowenien nach wie vor keine Kandidaten für die EU-Staatsanwaltschaft vorgestellt hat. [[Shutterstock/Victor Runov]

Das slowenische Verfassungsgericht hat Teile des Gesetzes über übertragbare Krankheiten, auf die sich die Regierung bei ihren Corona-Lockdown-Maßnahmen berief, für verfassungswidrig erklärt.

Das Gericht argumentierte, es gebe keine ausreichenden Sicherungsvorkehrungen für solch weitreichende Einschränkungen der Grundrechte wie Ausgangssperren oder das Verbot öffentlicher Versammlungen.

Weiter vertreten die Richterinnen und Richter die Auffassung, dass die aktuell geltenden Gesetze der Regierung zu viel Spielraum bei der Auswahl der Art, des Umfangs und der Dauer von Einschränkungen gibt. Die Regierung habe absolut freie Hand bei der Entscheidung, in welchen Fällen, für wie lange und in welchen Gebieten des Landes die öffentliche Zusammenkunft von Menschen verboten wird, um die Ausbreitung von übertragbaren Krankheiten zu verhindern.

Auf die Frage, wie die Gesetzgebung geändert werden sollte, gaben die Richterinnen und Richter ebenfalls Andeutungen: Beispielsweise gebe es im aktuellen Recht keinerlei „Bedingungen“ für die Maßnahmen – wie beispielsweise Konsultationen und Zusammenarbeit mit Fachleuten – oder darüber, wie die Öffentlichkeit informiert wird.

Der Nationalversammlung wurde nun eine Frist von zwei Monaten eingeräumt, um das Gesetz entsprechend zu ändern. In dieser Zeit bleiben die jeweiligen Dekrete – von denen viele inzwischen freilich nicht mehr in Kraft sind – rechtsgültig.

Die Opposition sieht in dem Urteil einen weiteren Beweis für das angeblich rechtswidrige Verhalten der Regierung während der Pandemie. Regierungsvertreter selbst verweisen auf den Fakt, dass das Gesetz keine neue Entscheidung war, sondern bereits 1995 verabschiedet wurde.

Derweil gibt es eine erfreuliche Nachricht für Personen, die gegen die Lockdown-Regelungen verstoßen hatten: Viele von ihnen werden keine Bußgelder zahlen müssen – zumindest falls ihre Fälle noch in Bearbeitung sind. Wer Strafen bereits bezahlt hat, bekommt diese hingegen nicht zurückerstattet.