Schweiz erwägt Waffenlieferungen in die Ukraine zu erlauben
Die Schweiz prüft derzeit eine mögliche Änderung ihres Kriegsmaterialgesetzes, die es Drittländern ermöglichen könnte, in der Schweiz hergestellte Waffen in die Ukraine zu reexportieren. Da jedoch die Neutralität auf dem Spiel steht, könnte der Weg dorthin länger sein, als den Befürworter:innen lieb ist.
Die Schweiz prüft derzeit eine mögliche Änderung ihres Kriegsmaterialgesetzes, die es Drittländern ermöglichen könnte, in der Schweiz hergestellte Waffen in die Ukraine zu reexportieren. Da jedoch die Neutralität auf dem Spiel steht, könnte der Weg dorthin länger sein, als den Befürworter:innen lieb ist.
Der Gesetzesentwurf, der die Wiederausfuhr von Waffen in Konfliktgebiete unter bestimmten Bedingungen erlauben würde, wurde am Dienstag (24. Januar) in der Kommission für Sicherheitspolitik des Nationalrats mit 14 zu 11 Stimmen angenommen.
Der am Dienstag in der Kommission verabschiedete Text will es der Schweizer Regierung nun ermöglichen, Nichtwiederausfuhrklauseln in Abkommen mit Drittstaaten aufzuheben, wenn die betreffenden Waffen in einen Konflikt geliefert werden sollen, der von einer Zweidrittelmehrheit der UNO-Generalversammlung als völkerrechtswidrig verurteilt wurde.
Im Fall des russischen Krieges in der Ukraine hat die UNO-Generalversammlung bereits einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Das schweizer Kriegsmaterialgesetz in seiner jetzigen Form besagt, dass Länder, die in der Schweiz Waffen oder Munition kaufen, eine Nichtwiederausfuhrerklärung unterzeichnen müssen. Dies bedeutet, dass sie eine Schweizer Genehmigung benötigen, wenn sie die Waffen in die Ukraine liefern wollen.
Erst kürzlich wurde das Gesetz verschärft, so dass es für die Schweizer Regierung noch schwieriger ist, die Wiederausfuhr von Waffen in Regionen mit militärischen Konflikten zu genehmigen.
Die traditionell neutrale Schweiz wurde von mehreren europäischen Ländern, darunter Deutschland und Spanien, kritisiert, weil sie die Lieferung von in der Schweiz hergestellter Munition an die Ukraine blockiert.
Deutschland möchte die Ukraine mit Munition für Gepard-Flugabwehrpanzer beliefern, Dänemark will in der Schweiz hergestellte Piranha-Panzer liefern und Spanien beabsichtigt, das Gleiche mit in der Schweiz hergestellten Flugabwehrkanonen zu tun.
Bern hat diese Anfragen jedoch bisher mit der Begründung abgelehnt, sie würden die neutrale Haltung des Landes verletzen.
Die Verschiebung im Ausschuss für Sicherheitspolitik wurde möglich, nachdem die Sozialdemokraten ihren Widerstand innerhalb des Gremiums aufgegeben hatten.
Nach Ansicht des Ausschusses würde der Beschluss nicht gegen die Neutralität verstoßen, da die Schweiz Waffenlieferungen in Konfliktgebiete nicht explizit erlauben würde, sondern lediglich auf die Nichtwiederausfuhrklauseln in den Kaufverträgen abzielen würde.
Diese Interpretation ist jedoch umstritten. So sagte der ehemalige Schweizer Botschafter in Deutschland, Thomas Borer, dass der Vorschlag tatsächlich gegen das Neutralitätsrecht verstoßen würde.
Der Ausschuss begründete seinen Beschluss indes mit Sicherheitsüberlegungen.
„Die Mehrheit des Komitees ist der Meinung, dass die Schweiz ihren Beitrag zur europäischen Sicherheit leisten muss, was eine verstärkte Hilfe für die Ukraine bedeutet“, so die Mehrheit der Komiteemitglieder in ihrer Stellungnahme.
Ihr Antrag bezieht sich ausdrücklich auf den Krieg in der Ukraine und ist bis Ende 2025 befristet.
Damit die Änderung in Kraft treten kann, müssen allerdings noch beide Kammern des Schweizer Parlaments zustimmen.
Je nach Form der Gesetzesänderung könnte sogar ein Referendum ergriffen werden, wenn sich genügend Unterschriften gegen die Änderung finden.
[Bearbeitet von János Allenbach-Ammann/Nathalie Weatherald]