Schweden genehmigt Wolfsjagd trotz laufendem EU-Verfahren
Obwohl das EU-Verfahren zur Herabstufung des Schutzstatus noch nicht abgeschlossen ist, hat die schwedische Regierung bereits die Tötung von 30 Wölfen für 2025 genehmigt.
Obwohl das EU-Verfahren zur Herabstufung des Schutzstatus noch nicht abgeschlossen ist, hat die schwedische Regierung bereits die Tötung von 30 Wölfen für 2025 genehmigt.
„Schweden handelt heute so, als wäre der Schutzstatus des Wolfs bereits herabgestuft worden“, sagte Magnus Orrebrant, Vorsitzender der Non-Profit „Rovdjursföreningen“ (Raubtiervereinigung), gegenüber Euractiv. Derzeit läuft ein EU-Verfahren, dass den Schutz der Wölfe von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen soll.
Die neu ausgestellte Genehmigung Schwedens erlaubt die Wolfsjagd vom 2. Januar bis zum 15. Februar 2025.
Die Schwedische Umweltschutzbehörde erklärte gegenüber Euractiv, dass die Tötungsgenehmigung „vereinbar“ mit der EU-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume (Habitats Directive) sei, die in die nationale Jagdgesetzgebung integriert ist.
Jedoch könnte die EU-Kommission anderer Ansicht sein, da sie diese Genehmigungen bereits zuvor als rechtswidrig eingestuft hat. Eine erste Jagdgenehmigung wurde 2010 erteilt. Die Kommission hatte daraufhin ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, da sie die Genehmigung als unvereinbar mit EU-Recht ansah.
Durch die Erlaubnis von Lizenzjagden in den Jahren 2010, 2011, 2013, 2014 und 2015 habe Schweden „ein System eingeführt, das der Habitat-Richtlinie zuwiderläuft“, hießt es in einer EU-Stellungnahme aus dem Jahr 2015.
Obwohl Lizenzjagden für einige Jahre ausgesetzt wurden, sind sie in letzter Zeit wieder aufgenommen worden. Die Kommission werde nun die jüngste Jagdgenehmigung im Rahmen des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens prüfen, erklärte ein Kommissionssprecher gegenüber Euractiv.
Der Sprecher fügte hinzu, dass „die Aktualisierung der Habitat-Richtlinie vor dem Hintergrund der Berner Konvention“ ebenfalls berücksichtigt werde, was Schwedens Position stärken könne.
Trotzdem werde das nichts an der rechtlichen Verpflichtung der EU-Länder ändern, den „günstigen Erhaltungszustand des Wolfs zu gewährleisten“.
Die Wolfspopulation in Schweden wird auf etwa 375 Tiere geschätzt. Um einen „günstigen Erhaltungszustand“ sicherzustellen, gilt eine Anzahl von 300 Tieren im Land als ausreichend.
Stockholm will diese Zahl jedoch auf 170 Tieren reduzieren, erklärte ein Pressesprecher der schwedischen Regierung gegenüber Euractiv.
Die endgültige Entscheidung werde 2025 im Rahmen einer Berichtserstattung an die EU übermittelt, könne jedoch von der Kommission infrage gestellt werden, so der Pressesprecher.
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3 Minuten
[Bearbeitet von Donagh Cagney/Martina Monti/Victoria Becker]