Schuldzuweisung beginnt nach Scheitern der Arbeitszeitrichtlinie [DE]

Nach Monaten der Suche eines Kompromisses über die Arbeitszeitrichtlinie schafften es die Europaabgeordneten und die nationalen Vertreter es nicht, die maximale Arbeitswoche der Europäer auf 48 Stunden festzulegen. Der Misserfolg führte zu einer Reihe von Schuldzuweisungen, die eventuell für die Europawahl ausgeschlachtet werden könnten. 

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Nach Monaten der Suche eines Kompromisses über die Arbeitszeitrichtlinie schafften es die Europaabgeordneten und die nationalen Vertreter es nicht, die maximale Arbeitswoche der Europäer auf 48 Stunden festzulegen. Der Misserfolg führte zu einer Reihe von Schuldzuweisungen, die eventuell für die Europawahl ausgeschlachtet werden könnten. 

In der letzten Runde der Verhandlungen einigten sich das Parlament und der Rat darauf, dass sie zu keinem Kompromiss über drei entscheidende Punkte kommen würden: Die Klausel über die Nichtbeteiligung, Bereitschaftsdienst und Rahmenverträge. Die Entscheidung wurde von einer überwältigenden Mehrheit in der Europäischen Parlamentsdelegation angenommen, mit 15 Stimmen dafür, fünf Enthaltungen und null dagegen. 

Es ist das erste Mal seit dem Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages, der den Geltungsbereich der Mitentscheidungspozesse für Rechtsetzungsakte beträchtlich erweiterte, dass es in einem Vermittlungsausschuss keine Einigung gab, was als letzte Chance in den Verhandlungen zwischen Rat und Parlament betrachtet wurde. 

Leider sei es nach fünfjährigen Verhandlungen nicht möglich gewesen, eine Vereinbarung zu treffen. Das Verhandlungsteam des Europaparlamentes machte mehrere Vorschläge zur Nichtbeteiligung, dass es „ausgefallen und vorübergehend“ würde. Die Nichtbeteiligung könne nicht für immer anhalten. Auf der Seite des Rates, würde jeder Versuch der Nichtbeteiligung ein Ende zu bereiten, nicht akzeptabel, so die deutsche sozialdemokratische Europaabgeordnete Mechthild Rothe, die die Delegation des Parlamentes leitet.

Nichtbetiligungstorpedo

Von all den Mitgliedstaaten, war Großbritannien über die Jahre der prominenteste in der Debatte und blieb bis zuletzt in dieser Stellung. Die Nichtbeteiligung an der 48-Studen Woche wurde ursprünglich auf das Geheiß der britischen Regierung eingeführt und hatte die Unterstützung von aufeinander folgenden Regierungen bekommen. Eine Reihe anderer Länder folgte ihnen. 

Das sozialdemokratisch dominierte Verhandlungsteam interpretierte ihr Mandat vom Parlament sehr streng und weigerte sich Kompromisse anzuerkennen, die den Bereitschaftsdienst betreffen und verhandelt wurden auch wenn es einen parallelen Beschluss gab, den Bereitschaftsdienst auslaufen zu lassen. Es sei von Anfang an klar gewesen, dass der Sperrminorität im Rat dazu niemals zustimmen würde und der „alles-oder-nichts“ Ansatz des Parlamentes sicherstellen sollte, dass es zu keinem Ergebnis komme, so der mitte-rechts gerichtete EVP Abgeordnete Phillip Bushill-Matthews, der als Koordinator für Soziale Angelegenheiten tätig ist. 

Das EP-Verhandlungsteam zeigte mit dem Finger auf die Sperrminorität des Parlamentes, da sie dioe Verhanldungen behindert hatten. Wie könne eine Sperrminorität für die gesamte Europäische Union entscheiden, fragte der schwedische Abgeordnete Jan Anderson, der den Beschäftigungs- und Sozialausschuss des Parlamentes leitet und auch Mitglied des Verhandlungsteams war.

Bereitschaftsdienst und Rahmenverträge

Sukzessive Verordungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), haben den Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit klassifiziert. Diese Position wurde von einer Abstimmung des Europäischen Parlamentes am 17. Dezember 2008 befürwortet (EURACTIV vom 18. Dezember 2008 http://www.euractiv.com/de/soziales-europa/arbeitszeitrichtlinie-parlament-gegen-ausnahmeregelungen/article-178182).  

Der Vorschlag von der Kommission und dem Rat über das Problem, seien im Vergleich zu den Verordnungen des EuGH rückschrittlich gewesen.
Außerdem konnte kein substantielles Abkommen über die Frage von Rahmenverträgen erzielt werden. Für Beschäftigte, die von mehr als einem Arbeitsvertrag abgedeckt sind, glaubten die Europaabgeordneten, dass die Arbeitszeit per Beschäftigter und nicht per Vertrag gerechnet werden sollte. 

Wird die nächste Kommission die Zügel übernehmen?

Seit es keine Vereinbarung gibt, bleibt die derzeitige Richtlinie von 1993 in Kraft. Jedoch hat die neue Kommission die Möglichkeit, einen neuen Vorschlag von null auf zu entwerfen, wenn sie im Herbst das Amt übernimmt. 

Man könne nur hoffen, dass die neue Kommission sehr bald einen neuen Vorschlag mache, so Rothe und fügte hinzu, dass während den Anhörungen der neuen Kommissare, auch die Arbeitszeitrichtlinie eine wichtige Rolle spielen werde.