Russische Kriegsverbrechen: EU fordert Sondergerichtshof
Die Europäische Kommission hat am Mittwoch (30. November) Pläne für die Einrichtung eines von den Vereinten Nationen unterstützten Sondergerichts vorgestellt, das potenzielle Kriegsverbrechen, die von Russland in der Ukraine begangen wurden, untersuchen und verfolgen soll.
Die Europäische Kommission hat am Mittwoch (30. November) Pläne für die Einrichtung eines von den Vereinten Nationen unterstützten Sondergerichts vorgestellt, das potenzielle Kriegsverbrechen, die von Russland in der Ukraine begangen wurden, untersuchen und verfolgen soll.
„Russlands Invasion in der Ukraine hat Tod, Verwüstung und unsägliches Leid gebracht“, sagte die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, in einer Erklärung. „Russland muss für seine schrecklichen Verbrechen bezahlen, auch für sein Verbrechen der Aggression gegen einen souveränen Staat.“
„Während wir den Internationalen Strafgerichtshof weiterhin unterstützen, schlagen wir die Einrichtung eines spezialisierten Gerichts vor, das von den Vereinten Nationen unterstützt wird, um Russlands Verbrechen der Aggression zu untersuchen und zu verfolgen“, fügte sie hinzu.
Die Ukraine drängt seit langem auf die Einrichtung eines Sondertribunals, das zusätzlich zum Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) die militärische und politische Führung Russlands verfolgen soll, die sie für den Ausbruch des Krieges verantwortlich macht.
Der Internationale Strafgerichtshof mit Sitz in Den Haag hat nur wenige Tage nach dem Beginn der Moskauer Invasion im Februar eine eigene Untersuchung wegen angeblicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen eingeleitet, ist jedoch nicht für die Verfolgung von Aggressionen in der Ukraine zuständig, da Russland den Vertrag des Gerichtshofs nicht ratifiziert hat.
Daher kann das Tribunal nur über bestimmte Fälle von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Ukraine urteilen.
Der russische Präsident Wladimir Putin sowie sein Ministerpräsident Michail Mischustin und sein Außenminister Sergei Lawrow würden jedoch weiterhin Immunität vor Strafverfolgung genießen, solange sie im Amt sind.
Da Russland den Vertrag des Internationalen Strafgerichtshof nie ratifiziert hat, kann dieser zudem nur durch einen Beschluss des UN-Sicherheitsrats tätig werden, was als unwahrscheinlich gilt, da Russland, das einen ständigen Sitz in diesem Gremium hat, zweifellos sein Veto einlegen würde.
EU-Vorschlag
In einem von der Europäischen Kommission verbreiteten Vorschlagstext wird darauf hingewiesen, dass 14 EU-Mitgliedstaaten bereits gesonderte Ermittlungen zu den in der Ukraine begangenen Taten eingeleitet haben, „die entweder auf der persönlichen oder der universellen Gerichtsbarkeit beruhen.“
Der Text besagt, dass im Falle von Aggressionsverbrechen „ein alternativer Untersuchungsmechanismus in Betracht gezogen werden könnte“, wenn die Interessen der EU-Mitgliedsstaaten oder Bürger:innen betroffen sind.
Aus EU-Beamtenkreisen heißt es, dass der Weg des vorgeschlagenen Sondertribunals parallel zum Internationalen Strafgerichtshof verlaufen würde, den die EU weiterhin voll unterstützen wird“, aber die Unterstützung der UNO benötigen würde.
Die Initiative der Kommission wird jedoch auf erhebliche rechtliche und politische Hindernisse stoßen.
Während die tatsächliche Einrichtung eines solchen Gerichts noch unklar ist, gibt es mehrere Formen, die ein spezielles Aggressionstribunal annehmen könnte.
Rechtsexpert:innen zufolge wäre die wahrscheinlichste Form ein so genanntes hybrides Tribunal, das nach ukrainischem Recht und mit Unterstützung der internationalen Gemeinschaft arbeitet, so ein EU-Vertreter.
„In beiden Fällen, ob es sich nun um ein Ad-hoc- oder ein Hybrid-Tribunal handelt, ist die Unterstützung der Vereinten Nationen unerlässlich“, so der Vertreter weiter.
Solche Gerichte sind in der Regel mit internationalen Staatsanwälten und Richtern oder mit einer Mischung aus lokalem und internationalem Personal besetzt.
Dazu müsste der Vorschlag dem UN-Sicherheitsrat vorgelegt werden – in dem Russland eine Vetomacht ist – und dann der Generalversammlung aller UN-Mitglieder, wo er eine Chance hat, angenommen zu werden.
EU-Vertreter bestätigten, dass es erste Kontakte mit Washington in dieser Angelegenheit gegeben habe, gaben jedoch keine Hinweise darauf, ob die Initiative von Washington unterstützt werden würde. Die Vereinigten Staaten sind ebenso wie Russland nicht Mitglied des IStGH.
Die Niederlande, die den IStGH in Den Haag beherbergen, haben ihre Bereitschaft signalisiert, den neuen Gerichtshof auf ihrem Territorium einzurichten.
In der Zwischenzeit hat sich die G7-Gruppe der Industrienationen am Dienstag (29. November) darauf geeinigt, ein Netzwerk zur Koordinierung von Untersuchungen von Kriegsverbrechen einzurichten, um mutmaßliche Gräueltaten in der Ukraine zu verfolgen.
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic]