'Russian Warship, Go F**k Yourself': EU-Gericht lehnt Markenschutz ab

Der Ausruf „Russian Warship, Go F**k Yourself“ kann nicht als Marke eingetragen werden. Bekannt wurde der Schlachtruf in den ersten Tagen der russischen Invasion der Ukraine.

/ EURACTIV.com
Daily life in Kyiv amid Russian invasion of Ukraine
Der staatliche Grenzschutzdienst der Ukraine beantragte die Eintragung des Spruchs als Marke in der gesamten EU, sowohl auf Russisch als auch auf Englisch. [EPA-EFE/SERGEY DOLZHENKO]

Der Ausruf „Russian Warship, Go F**k Yourself“ kann nicht als Marke eingetragen werden. Bekannt wurde der Schlachtruf in den ersten Tagen der russischen Invasion der Ukraine.

Die Beleidigung durch einen ukrainischen Grenzschutzbeamten, die am 24. Februar 2022, dem ersten Tag der umfassenden russischen Invasion der Ukraine, über Funk auf der Schlangeninsel im nordwestlichen Schwarzen Meer gesendet wurde, ist zu einem Symbol des Widerstands der Ukraine geworden.

Der staatliche Grenzschutzdienst der Ukraine beantragte die Eintragung des Spruchs als Marke in der gesamten EU, sowohl auf Russisch als auch auf Englisch. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (European Union Intellectual Property Office, EUIPO) lehnte den Antrag jedoch mit der Begründung ab, dass der Spruch politisch und nicht kommerziell sei.

Zwar legte der staatliche Grenzschutzdienst Berufung ein, doch auch Gericht der EU hat am Mittwoch (13. November) in Luxemburg die Entscheidung des Amts bestätigt.

Der staatliche Grenzschutzdienst gab an, die Marke für Souvenirs, Veröffentlichungen, Bildungs-, Unterhaltungs- und Sportdienstleistungen in russischer und englischer Sprache verwenden zu wollen.

Das Amt für geistiges Eigentum erklärte jedoch, dass es sich bei dem Spruch um „einen politischen Slogan ohne erkennbaren Bezug zu den betreffenden Waren und Dienstleistungen“ handele, wie es in einer Pressemitteilung des Gerichts hieß.

Das Gericht bestätigte die Einschätzung des Amtes für geistiges Eigentum. Es entschied, dass der Spruch „unmittelbar nach seiner ersten Verwendung von den Medien weit verbreitet wurde, um Unterstützung für die Ukraine zu mobilisieren, und sehr schnell zu einem Symbol für den Kampf der Ukraine gegen die russische Aggression wurde“.

Folglich „wurde dieser Spruch in einem politischen Kontext wiederholt und mit dem Ziel verwendet, die Unterstützung für die Ukraine zum Ausdruck zu bringen und zu fördern“, hieß es in der Mitteilung des Gerichts.

Das Gericht erklärte, dass „ein Zeichen nicht in der Lage ist, die wesentliche Funktion einer Marke zu erfüllen, wenn der Durchschnittsverbraucher in seiner Gegenwart nicht den Hinweis auf die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen wahrnimmt, sondern nur eine politische Botschaft“.

„Der fragliche Ausdruck wurde sehr intensiv in einem nicht-kommerziellen Kontext [russische Aggression] verwendet und wird [von gewöhnlichen Menschen] zwangsläufig sehr eng mit diesem Kontext in Verbindung gebracht werden.“ Das Gericht argumentierte, dass die Öffentlichkeit den Spruch wahrscheinlich nicht als kommerziellen Ausdruck interpretieren werde.

Vom Amt für geistiges Eigentum erteilte EU-Marken sind in der gesamten EU gültig und bestehen neben nationalen Marken.

Der staatliche Grenzschutzdienst hat nun zwei Monate und zehn Tage Zeit, um gegen die Entscheidung des Gerichts beim obersten Gericht der EU, dem Europäischen Gerichtshof, Berufung einzulegen.

[Bearbeitet von Rajnish Singh/Kjeld Neubert]