Rumänien: Gericht stoppt Ausnahmen für verbotene Insektizide
Mehrere rumänische Umweltorganisationen haben den Staat wegen jährlicher Ausnahmeregelungen für Neonicotinoide verklagt. Die seit 2018 in der EU verbotenen Wirkstoffe kommen in Rumänien weiterhin regelmäßig zum Einsatz.
Mehrere rumänische Umweltorganisationen haben den Staat wegen jährlicher Ausnahmeregelungen für Neonicotinoide verklagt. Die seit 2018 in der EU verbotenen Wirkstoffe kommen in Rumänien weiterhin regelmäßig zum Einsatz.
Ramona Duminicioiu, Präsidentin der Umweltorganisation EcoRuralis, sieht im aktuellen Fall ein deutliches Zeichen für „die Unordnung“ bei der Kontrolle von Pestiziden.
Neonicotinoide werden in der Landwirtschaft eingesetzt, um Kulturen vor Schädlingen zu schützen. Häufig ist das Saatgut schon mit Neonicotinoiden ummantelt.
Das Berufungsgericht in Cluj hat am Dienstag die nationale Ausnahmeregelung für den Einsatz von mit Neonicotinoiden behandeltem Saatgut ausgesetzt. Dem Landwirtschaftsministerium bleiben fünf Tage, um gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.
„Es gibt keine Methodologie oder ein System der Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Kontrollbehörden, um Überwachung und Rückverfolgbarkeit sicherzustellen“, sagte Duminicioiu gegenüber Euractiv. Die Behörden hätten „ein solch chaotisches System normalisiert, dass in allen Saatgutbehandlungsstationen Rumäniens die Samen fast automatisch vorbeugend mit Neonicotinoiden behandelt werden“.
Ionel Arion, Präsident des Bauernverbands Pro Agro, zeigte sich am Donnerstag erklärte in einem Radiointerview alarmiert, dass das Urteil die gesamte Frühjahrsplanung in der Landwirtschaft gefährden könnte.
„Wir haben 3,9 Millionen Hektar nicht eingesäter Fläche. Die Verluste werden 3 Milliarden Euro erreichen“, erklärte Arion. Seine Aussage zeigt, wie flächendeckend die verbotenen Mittel eingesetzt werden.
Umweltorganisationspräsidentin Duminicioiu sagte, die Entscheidung des Clujer Gerichts sei „vollstreckbar und sofort wirksam“. Sie bezweifelt, dass das Landwirtschaftsministerium mit seiner Berufung Erfolg haben wird – insbesondere, da es bereits ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dezember 2022 gibt, das Ausnahmeregelungen für Neonicotinoide untersagt.
Die Nationale Pflanzenschutzbehörde erklärte am Donnerstag, dass rechtliche Schritte eingeleitet würden. Eine Berufung würde „die Wirkung der Entscheidung des Clujer Berufungsgerichts“ nicht aussetzen.
Zu Wochenbeginn hatten sich mehrere Verbände aus dem Agrar- und Lebensmittelsektor mit dem rumänischen ÜbergangspräsidentIlie Bolojan getroffen. In einer offiziellen Mitteilung hieß es, bei dem Gespräch sei auch über „die Möglichkeit zur Änderung der Verordnungen (EU) 2015/783, (EU) 2018/784 und (EU) 2018/785“ gesprochen worden – jene drei Regelwerke, die den Einsatz der gefährlichen Neonicotinoide auf EU-Ebene untersagen.