Rufe nach besserer Rechenschaftspflicht von Unternehmen werden lauter
Aktivist:innen versammelten sich gestern (6. September) vor dem Rat der EU, um strengere Anforderungen an die Sorgfaltspflicht von Unternehmen in Sachen Menschenrechte und Umweltschutz in der gesamten Wertschöpfungskette zu fordern.
Aktivist:innen versammelten sich gestern (6. September) vor dem Rat der EU, um strengere Anforderungen an die Sorgfaltspflicht von Unternehmen in Sachen Menschenrechte und Umweltschutz in der gesamten Wertschöpfungskette zu fordern.
Unterdessen fordern EU-Abgeordnete die Mitgliedstaaten auf, die Debatten zu dem Thema zu beschleunigen und die existierenden Vorschriften zur Sorgfaltspflicht zu „überdenken.“
Mehr als hundert NGOs und Gewerkschaftsverbände haben am Dienstag (6. September) eine Kampagne gestartet, um die europäische Politik zu einer verbesserten Umsetzung des Vorschlags der EU-Kommission zur unternehmerischen Rechenschaftspflicht zu drängen und den Zugang zu Rechtsmitteln in den Vordergrund zu stellen.
„Bei der Kampagne geht es darum, die Stimmen der Menschen, der betroffenen Gemeinschaften und des Planeten stärker in den Mittelpunkt der Debatte über die Lieferkettenrichtlinie zu rücken“, sagte Sylvia Obregon Quiroz, politische Referentin der European Coalition for Corporate Justice, gegenüber EURACTIV.
Sie fügte hinzu, dass sich die Diskussionen auf Gerechtigkeit und Rechtsmittel konzentrieren sollten.
Die Berichterstatterin des EU-Parlaments für das Dossier, Lara Wolters, sagte, die Kampagne habe „gezeigt, dass es hohe Erwartungen gibt, […] zu garantieren, dass die Opfer von unternehmerischem Missbrauch endlich Gerechtigkeit bekommen“, und fügte hinzu, dass die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen, in den Vorschlag aufgenommen werden müsse.
Der Vorschlag der Kommission
Die von der Kommission im Februar dieses Jahres vorgelegte Richtlinie würde große Unternehmen, die entweder in den Mitgliedstaaten ansässig sind oder einen beträchtlichen Umsatz in der EU erzielen, dazu verpflichten, Menschenrechts- und Umweltschäden in ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu ermitteln, zu verhindern und zu mindern.
Die Vorschriften würden für alle Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem Nettojahresumsatz von 150 Millionen Euro sowie für kleinere Unternehmen in Hochrisikosektoren gelten.
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„Der Vorschlag, den wir auf dem Tisch haben, muss jedoch überdacht werden“, so Wolters.
„Der Prozess der Sorgfaltsprüfung muss ein proaktiver Prozess sein, der von den EU-Unternehmen ein echtes und gründliches Interesse an ihren Wertschöpfungsketten verlangt“, sagte sie am Montag vor dem Rechtsausschuss.
Vor den EU-Abgeordneten betonte Wolters, dass die Vorschriften nicht nur für die ersten Stufen der Produktion gelten sollten, sondern „für die gesamte Wertschöpfungskette.“
„Die Schäden, über die wir hier sprechen, entstehen weiter unten in der Wertschöpfungskette und oft näher an der Quelle der Rohstoffe, näher an Ländern mit flexiblerem Arbeitsrecht“, sagte sie.
Darüber hinaus äußerte die niederländische Abgeordnete die Befürchtung, dass vertragliche Zusicherungen über die Einhaltung der Sorgfaltspflicht missbruacht werden könnten, um die „Verantwortung nach unten in die Wertschöpfungskette abzuwälzen.“
In diesem Zusammenhang sagte sie, dass das Konzept des verantwortungsvollen Vertragsabschlusses und der gemeinsamen Verantwortung eine „wirklich gute Ergänzung“ zu dem Vorschlag sein könnte.
Kompromisstext
Vertreter:innen der Mitgliedstaaten diskutieren derzeit einen von der tschechischen Ratspräsidentschaft vorgeschlagenen Kompromisstext zu der Richtlinie, der das Konzept der Risikopriorisierung einführen könnte, wie aus von EURACTIV eingesehenen Dokumenten hervorgeht.
NGOs und Gewerkschaftsverbände erklärten jedoch, dies würde es Unternehmen ermöglichen, sich die Risiken und Auswirkungen, für die sie verantwortlich gemacht werden können, herauszupicken und die Haftung des Unternehmens zu begrenzen.
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Mit diesem Ansatz könnten die Unternehmen am Ende die schwerwiegendsten Risiken angehen, aber den Rest außer Acht lassen, so Obregon Quiroz.
Erwartungen
Die EU-Abgeordnete Manon Aubry von den Linken, die am Start der Kampagne teilnahm, betonte die Notwendigkeit, Sanktionen für Unternehmen vorzusehen, die gegen die Menschenrechte verstoßen oder die Umwelt schädigen, was nach dem Vorschlag der Kommission den Mitgliedstaaten obliegen würde.
Nach Ansicht von Aubry besteht die Gefahr, dass „wir am Ende sehr schwache Rechtsvorschriften haben, die nicht durchgesetzt werden, keine Sanktionen vorsehen und daher keine Verhaltensänderung bei den großen Unternehmen bewirken.“
Mit Blick auf die Unternehmen sagte der EU-Abgeordnete Axel Voss (EVP), dass der Vorschlag Rechtssicherheit garantieren sollte.
„Die Unternehmen müssen genau wissen, was sie tun müssen“, sagte er und forderte ein „sehr klares Bild der Pflichten.“
Gleichzeitig sollte das Parlament sicherstellen, dass die Unternehmen „nicht zu viel Bürokratie haben“, fügte er hinzu.
Verzögerungen vermeiden
Die Abgeordneten und Aktivist:innen waren sich einig, dass das Dossier vor den nächsten Europawahlen im Frühjahr 2024 abgeschlossen werden sollte, um „die Gerechtigkeit nicht zu verzögern.“
„Ich hoffe, dass der Rat keine Zeit verliert, das Ziel müsste eine Einigung noch in dieser Legislaturperiode sein“, sagte Aubry gegenüber EURACTIV.
Die Abgeordnete fügte hinzu, dass der jüngste Fall von russischen Militärflugzeugen, die mit TotalEnergies-Kraftstoff betrieben wurden, eine Erinnerung daran sei, dass strenge Sorgfaltspflichten so bald wie möglich notwendig seien.
Es wird erwartet, dass das Parlament diese Woche die für das Dossier verantwortlichen Ausschüsse bekannt gibt, während eine Plenardebatte für Mai 2023 erwartet wird.
[Bearbeitet von János Allenbach-Ammann/Nathalie Weatherald]