Regulierungsabbau für bessere Wettbewerbsfähigkeit der EU [DE]
Die Minister der EU haben sich geeinigt, ‚unnötige’ EU-Gesetze zu Holz und Produktverpackungen zu streichen und die Anwendungskosten für europaweiten Markenschutz zu senken. Mit dieser Maßnahme soll die Wettbewerbsfähigkeit der Union gestärkt werden.
Die Minister der EU haben sich geeinigt, ‚unnötige’ EU-Gesetze zu Holz und Produktverpackungen zu streichen und die Anwendungskosten für europaweiten Markenschutz zu senken. Mit dieser Maßnahme soll die Wettbewerbsfähigkeit der Union gestärkt werden.
- Bessere Rechtsetzung
Die Minister haben eine Fortsetzung der EU-Agenda für bessere Rechtsetzung beschlossen, insbesondere mit dem Plan, die Verwaltungskosten für Unternehmen bis 2012 um 25 % zu reduzieren. Diese Maßnahme könne für die europäische Wirtschaft zu einem Wachstum von 150 Milliarden Euro führen.
Sie unterstrichen ihre Entschlossenheit mit dem Entschluss, die EU-Gesetzgebung zur Qualität und Größe von Holz fallen zu lassen und Regelungen abzuschaffen, die aus den 1970er Jahren stammen und welche die Mengen, in denen Produkte verkauft werden können festlegen – zum Beispiel die Größe von Brotlaiben.
- Geistiges Eigentum
Die Minister beschlossen, dass die EU ihre Gebühren zur Registrierung von Marken und Geschmacksmuster für Waren und Dienstleistungen beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) ‚bedeutend’ senken werde. Dies soll unter anderem die Innovation fördern und Unternehmen vor Fälschungen und Produktpiraterie schützen.
Sie einigten sich auch darauf, eine Studie zur weiteren Entwicklung des Gemeinschaftsmarkensystems in Auftrag zu geben. Das System ist für Bewerber aufgrund von aufwendigen Übersetzungsbedingungen noch immer kostspielig.
- Stärkung des Gemeinsamen Marktes
Die Minister haben den Plan des Kommissars für Industrie, Günter Verheugen, weitgehend unterstützt, den Binnenmarkt für Güter anzukurbeln, indem man Probleme lösen will, die in Zusammenhang mit dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung entstanden sind (EURACTIV vom 14. Februar 2007).
Der Idee nach soll es den Mitgliedstaaten erschwert werden, den Import von bestimmten Produkten unter gesundheits- oder umweltpolitischen Vorwänden zu blockieren, indem man den nationalen Verwaltungen die Aufgabe zuschriebt, den Nachweis über ein unsicheres Produkt zu erbringen, wenn sie letzteres von ihrem Markt fernhalten wollen.
Momentan müssen die Unternehmen nachweisen, dass ihre Produkte, welche nicht der Harmonisierung der Gemeinschaft unterliegen, mit den Regeln und Standards des jeweiligen Landes übereinstimmen. Dies kann kleine und mittlere Unternehmen davon abhalten, außerhalb ihres nationalen Marktes aktiv zu werden, weil die Kosten für weitere Testverfahren, die von manchen Ländern gefordert werden, den erwarteten Gewinn des Produktes übersteigen würden.
Nichtsdestotrotz müssen sich die Mitgliedstaaten noch darüber einigen, wie eine Reihe besonderer Produkte, wie hochwertige Metalle, behandelt werden soll. Die Minister hoffen auf einen Kompromiss bis Ende Juni 2007.