Rechnungsprüfer loben Resilienz der EU-Institutionen während Corona-Krise

Der Europäische Rechnungshof (ERH) ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die EU-Institutionen während der Corona-Pandemie eine "beachtliche Widerstandsfähigkeit" bewiesen hätten. Für die Phase nach der Pandemie müsse jedoch noch mehr getan werden.

EURACTIV.com
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Nachdem die Restriktionen des Frühjahrs 2020 aufgehoben wurden, begannen die EU-Institutionen, Lehren aus ihrer Reaktion auf die Corona-Krise zu ziehen und Innovationen zu identifizieren, die für die Welt nach der Krise beibehalten werden könnten. [<a href="https://www.shutterstock.com/image-photo/brussels-belgium-fourth-may-2020-coronavirus-1736062088" target="_blank" rel="noopener">[SHUTTERSTOCK/Xavier Lejeune Photo]</a>]

Der Europäische Rechnungshof (ERH) ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die EU-Institutionen während der Corona-Pandemie eine „beachtliche Widerstandsfähigkeit“ bewiesen hätten. Für die Phase nach der Pandemie müsse jedoch noch mehr getan werden.

Das Europäische Parlament, der Rat, die Europäische Kommission und der Gerichtshof der EU „reagierten schnell und flexibel und profitierten von früheren Investitionen, die sie in die Digitalisierung getätigt hatten“, heißt es in dem Sonderbericht des Rechnungshofs, der am Donnerstag (1. September) veröffentlicht wurde.

„Die EU-Institutionen sind von der Corona-Krise nicht verschont geblieben. Die Krise hatte tiefgreifende und weitreichende Auswirkungen auf die Art und Weise, wie die Institutionen funktionieren und wie ihre Mitarbeiter:innen arbeiten“, sagte Prüfer Marek Opioła.

Opioła erklärte, widerstandsfähige Organisationen seien solche, die aus einer Krise lernen und gestärkt daraus hervorgehen.

„Wir sind der Meinung, dass die EU-Organe in den vergangenen zwei Krisenjahren ihre Widerstandsfähigkeit unter Beweis gestellt haben“, sagte er.

Die Prüfer:innen bewerteten die Widerstandsfähigkeit von vier EU-Institutionen auf der Grundlage ihres Bereitschaftsniveaus, wie sie die Pandemie bewältigt haben und welche Lehren sie daraus gezogen haben.

Die Prüfer:innen untersuchten insbesondere, ob die Pläne der Institutionen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs an die durch eine Pandemie verursachten Störungen in ausreichendem Maße angepasst waren, um Störungen zu minimieren und die ihnen durch die Verträge zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen.

Erfolgreiche Anpassung an langfristige Störung

Die Prüfer:innen stellten fest, dass die von den EU-Institutionen in der zweiten Februarhälfte 2020 aktivierten Notfallpläne eine „solide Grundlage“ für ihre Reaktion auf die Krise bildeten. Die Pläne seien nicht für diese Art von langfristiger Störung ausgelegt waren, mussten daher angepasst und durch Ad-hoc-Entscheidungen ergänzt werden.

Die Institutionen „haben dies erfolgreich gemeistert, wie die Auditor:innen feststellten, obwohl die Koordinierung durch die Autonomie der Institutionen und ihre unterschiedlichen Aufgaben begrenzt war und weil die in den Aufnahmemitgliedstaaten geltenden Vorschriften unterschiedlich waren“, heißt es in der Presseerklärung.

Trotz der unterschiedlichen Ansätze hielten die Institutionen ihre Tätigkeit auf einem ähnlichen Niveau wie in den Vorjahren aufrecht. Darüber hinaus wurden wichtige politische Initiativen wie das 750 Milliarden Euro schwere Konjunkturprogramm ‚NextGenerationEU‘ und der Siebenjahreshaushalt der EU für 2021-2027 verabschiedet.

„All dies wurde getan, während die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden gewahrt wurden“, hieß es weiter in der Pressemitteilung.

Innerhalb von sechs Wochen wurden Teleworking-Lösungen für alle Mitarbeitenden geschaffen, und während der Pandemie wurden Kommunikations- und Kollaborationstools sowie papierlose Arbeitsabläufe beschleunigt. Trotzdem ist die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse noch nicht abgeschlossen, insbesondere im Bereich der elektronischen Rechnungen.

Innovationen bestmöglich nutzen

Die EU-Institutionen hätten jedoch „noch Herausforderungen vor sich, um das Beste aus der Innovation und der Flexibilität zu machen, die die Krise in der Post-Corona-Welt mit sich gebracht hat“, heißt es in der Pressemitteilung des Rechnungshofs.

Nachdem die Restriktionen des Frühjahrs 2020 aufgehoben wurden, begannen die EU-Institutionen, Lehren aus ihrer Reaktion auf die Corona-Krise zu ziehen und Innovationen zu identifizieren, die für die Welt nach der Krise beibehalten werden könnten.

Eines der Beispiele ist die Ausweitung der Telearbeit, die „erhebliche Einsparungen bringen könnte, insbesondere bei den Reisekosten und potenziell auch bei den Kosten für Bürogebäude“, so der Bericht.

Während Änderungen bei den Reisekosten und den Einrichtungen sowie die Ausweitung der Telearbeit Möglichkeiten in Bezug auf die Umweltauswirkungen bieten, sind diese noch nicht eindeutig identifiziert worden, betonten die Auditor:innen.

[Bearbeitet von Alice Taylor]